…sich gegen die von der Abgabenbehörde I. Instanz vorgenommene Nichtanerkennung der Pachtaufwendungen an die Ehegattin in Höhe von 35.000,-S. Das Berufungsbegehren begründet sich wie folgt: Laut beiliegender berichtigter Einkommensteuererklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte seien sowohl Pachtzinsen an die Ehegattin, Frau ISA …
…erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. betreibt gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Weinbaubetrieb. Zur Ermittlung seiner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft legte er dem Finanzamt eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der er die gemeinsam mit seiner Ehefrau in den Jahren 1991 bis…
…Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird." Veranlagungszeitraum ist - wie bereits dargelegt - stets das Kalenderjahr und bleibt es auch dann, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr…
…Entschädigungen erzielte der Bw. noch Holzerlöse in Höhe von S 176.276,46 (Ergänzung zur Einkommensteuererklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte = HA 4/1996). II.) Beweiswürdigung: 1.) zur Entschädigung wegen Verformung und Verkleinerung des Grundstückes 1022/1: Im Enteignungsbescheid vom 25.6.1996…
… 10 Abs. 1 Z 5 EStG 1953 wurde der auf buchführende Land- und Forstwirte bzw. Gewerbetreibende beschränkte Verlustvortrag als gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig aufgehoben, da die Angehörigen der freien Berufe nicht berücksichtigt wurden. Grundlage der Einkünfteerzielung ist bei allen betrieblichen Einkünften der Betrieb (vergleich Doralt…
…einen Zeitraum von zwölf Monaten. Einen kürzeren Zeitraum darf es dann umfassen, wenn ein Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. Gemäß § 19 Abs. 1 KStG 1988 ist…
…die Einkünfteermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr im vorliegenden Fall nicht vorgelegen sind. Denn die Bw. ist weder ein buchführender Land- und Forstwirt noch ein protokollierter Gewerbetreibender. Der steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum der Bw. ist vielmehr das Kalenderjahr. Dennoch hat das Finanzamt mit Bescheid vom…
…forstwirtschaftlichen Betriebe ein entsprechendes Inventar auch tatsächlich kaum notwendig. An das Vorliegen eines Teilbetriebes werden daher bei aussetzenden Betrieben nur geringe Anforderungen zu stellen sein" (Tischendorf, Steuerforstwirt, Graz-Salzburg 1963 ff, E 342). Im gegenständlichen Fall ist eine Verbindung des Waldgrundstückes mit einem land- und…
…an sich, sondern lediglich eine Zustimmung zum Übergang auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr beinhalten. Der Bescheid würde auch keine unmittelbare Aussagen zu den Folgeperioden treffen. "Fallen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für ein abweichendes Wirtschaftsjahr weg (Einstellen der Buchführung eines Land- und Forstwirtes bzw. eines Gewerbebetriebes, Entprotokollierung…
…17. November 2005 33.356,34 €, die Einkommensteuer 9.547,78 €. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dem Finanzamt gelangte durch eine Kontrollmitteilung zur Kenntnis, dass der Bw. sowie sein Bruder D O das Grundstück Z…
…17. November 2005 33.418,50 €, die Einkommensteuer 9.940,07 €. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dem Finanzamt gelangte durch eine Kontrollmitteilung zur Kenntnis, dass der Bw. sowie sein Bruder U R das Grundstück A…
…weil Verlustvorträge damals nur bei buchführenden Land- und Fortwirten und Gewerbetreibenden möglich gewesen seien. Der Verfassungsgerichtshof habe damals an physikalisch-therapeutische Institute und medizinische Laboratorien erinnert, die sich oft schon einem Gewerbebetrieb nähern würden. Auch zwischen einem gewerblichen und selbständigen Buchhalter seien keine großen Unterschiede…
…welche besonderen Zusammenstellungen, Verzeichnisse und Register von buchführenden Land- und Forstwirten für steuerliche Zwecke zu führen sind. (6) Zuständig für Bescheide gemäß Abs. 1 letzter Satz und Abs. 4 ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Unternehmers oder in den Fällen der…
…buchführenden Land- und Forstwirten in den Betriebsvermögensvergleich einbezogen werden. Diese können den Holzzuwachs in Form einer Teilwertzuschreibung aktivieren (§ 6 Z 2 lit. b ESTG 1988). Da die Bw. jedoch mangels Buchführung von der Möglichkeit einer Teilwertzuschreibung gemäß § 6 Z 2 nicht Gebrauch machen konnte und…
…Prozent der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugeflossen sind. Anders im Folgejahr: In diesem gab der Bw. in der Beilage zur Einkommensteuererklärung nicht buchführender Land- und Forstwirte bekannt, dass im berufungsgegenständlichen Jahr 2002 100 Prozent der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seiner Gattin zugeflossen wären…
…des Grund und Bodens vor Bekanntwerden der Absicht der Leitungsverlegung (vergleiche dazu OGH vom 28. Mai 1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann…
…zu berechnen. Es würden sich Einkünfte in Höhe von ATS 84.377 ergeben. In der beiliegenden Erklärung über einheitlich und gesondert festzustellende Einkünfte nicht-buchführender Land und Forstwirte für 2000 wurden ATS 19.532,80 als Einkünfte von der Firma M angesetzt. Am 18. November…
…Grund und Bodens vor Bekannt werden der Absicht der Leitungsverlegung (vgl. dazu OGH 28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann…
…vorübergehend und auf Grund besonderer Umstände überschritten worden sind, so hat das Finanzamt auf Antrag eine nach Abs. 2 oder 3 eingetretene Verpflichtung aufzuheben." Für den nicht buchführungspflichtigen und nicht freiwillig buchführenden Abgabepflichtigen ist die grundsätzliche Art der Ermittlung des Gewinnes eines land- und forstwirtschaftlichen…
…Wirtschaftsgenossenschaften und - bei vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften nach § 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 zu ermitteln. (4) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. (5) Steuerpflichtige, die nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind, und buchführende Steuerpflichtige, die Land- und Forstwirtschaft…