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EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende, die nicht nach §…

EStR 2000 Rz 5176–518815.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…enthalten. 15.8.4.2.1 Buchführende Land- und Forstwirte 15.8.4.2.1.1 Nutzungsüberlassung Rz 5182: Die für die Überlassung von Grundflächen an den Nationalpark erhaltenen Zahlungen sind - mit Ausnahme des auf die Wertminderung des Grund und Bodens entfallenden Teiles - steuerpflichtige Betriebseinnahmen…

UFSL RV/0546-L/03Abzug von bezahlten Pachtzinsen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2008

…sich gegen die von der Abgabenbehörde I. Instanz vorgenommene Nichtanerkennung der Pachtaufwendungen an die Ehegattin in Höhe von 35.000,-S. Das Berufungsbegehren begründet sich wie folgt: Laut beiliegender berichtigter Einkommensteuererklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte seien sowohl Pachtzinsen an die Ehegattin, Frau ISA …

EStR 2000 Rz 501215.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs. 5 BAO in Verbindung mit der Verordnung vom 2.2.1962, BGBl. Nr. 51/1962, folgende Verzeichnisse zu führen: Grundstücks-, Anbau- und Ernteverzeichnis, Vieh- und Naturalienregister. Die im Folgenden (beispielhaft) angeführten…

KStR 2013 Rz 411–4183.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…2 Abs. 5 EStG 1988): Steuerpflichtige, die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind ("rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende") buchführende Steuerpflichtige, die Land- und Forstwirtschaft betreiben ("buchführende Land- und Forstwirte"). Zum abweichenden Wirtschaftsjahr bei einer werdenden Kapitalgesellschaft siehe Rz 144 bis 146. Wählen unter § 7 Abs. 3 KStG…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Buchführende Land- und Forstwirte können das stehende Holz in den Betriebsvermögensvergleich einbeziehen (§ 125 Abs. 5 BAO), also den Holzzuwachs in Form einer Teilwertzuschreibung aktivieren (§ 6 Z 2 lit. b EStG 1988). Das stehende Holz, die stehende Ernte, das Feldinventar und ein vorhandenes Jagdrecht sind als…

UFSW RV/2123-W/02Betriebsausgaben eines Buschenschankbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. betreibt gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Weinbaubetrieb. Zur Ermittlung seiner Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft legte er dem Finanzamt eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der er die gemeinsam mit seiner Ehefrau in den Jahren 1991 bis…

BFG RV/6100621/2012Zuordnung von Aufwendungen und Vorsteuern zu abweichenden Wirtschaftsjahren und deren Einordnung als verdeckte Ausschüttungen oder Repräsentationsaufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2020

…5 EStG 1988 ist Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu…

UFSL RV/1160-L/08Zeitpunkt der frühestmöglichen Verrechnung von Verlustvorträgen und unverrechneten Mindestkörperschaftsteuern der untergegangenen Kapitalgesellschaft bei den Rechtsnachfolgern nach einer errichtenden Umwandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird." Veranlagungszeitraum ist - wie bereits dargelegt - stets das Kalenderjahr und bleibt es auch dann, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr…

UFSK RV/0117-K/02Enteignungsentschädigungen - einkommensteuerliche Behandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2003

…Entschädigungen erzielte der Bw. noch Holzerlöse in Höhe von S 176.276,46 (Ergänzung zur Einkommensteuererklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte = HA 4/1996). II.) Beweiswürdigung: 1.) zur Entschädigung wegen Verformung und Verkleinerung des Grundstückes 1022/1: Im Enteignungsbescheid vom 25.6.1996…

BFG RV/7106442/2019Für das Einkommen nach § 19 Abs. 2 KBGG maßgebende Gewinnermittlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.11.2021Teil 1/2

…für 2013): (5) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…freiwillig buchführende Land- und Forstwirte dürfen gemäß § 2 Abs. 5 EStG 1988 ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Rz 5021: Zu den verkehrsfähigen, gesondert zu bewertenden Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zählen, entgegen ihrer Beurteilung nach dem ABGB als Zubehör des Grund und Bodens, Bodenschätze, Feldinventar und…

BFG RV/5100894/2013Kein abweichendes Wirtschaftsjahr iSd §20 UStG 1994 bei Vermietung von Sonderbetriebsvermögen an eine Personengesellschaft.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.10.2015

…5 EStG 1988 ist der Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und „rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende“ (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei der Ermittlung des Einkommens für jenes…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…des Grund und Bodens vor Bekanntwerden der Absicht der Leitungsverlegung (vgl dazu OGH 28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann…

UFSW RV/1706-W/06Keine Begünstigung gem. § 11a EStG 1988 bei Erzielung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

… 10 Abs. 1 Z 5 EStG 1953 wurde der auf buchführende Land- und Forstwirte bzw. Gewerbetreibende beschränkte Verlustvortrag als gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig aufgehoben, da die Angehörigen der freien Berufe nicht berücksichtigt wurden. Grundlage der Einkünfteerzielung ist bei allen betrieblichen Einkünften der Betrieb (vergleich Doralt…

BFG RV/7102565/2011Liebhaberei bei einer Tierbedarfshandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.07.2017Teil 2/2

…Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes…

UFSW RV/1176-W/10Die Gruppenbildung mit einer im Konkurs befindlichen Kapitalgesellschaft als Gruppenträger ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2010

…einen Zeitraum von zwölf Monaten. Einen kürzeren Zeitraum darf es dann umfassen, wenn ein Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. Gemäß § 19 Abs. 1 KStG 1988 ist…

BFG RV/7105410/2015Anerkennung einer ARGE-Vereinbarung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2020Teil 1/2

…Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5) dürfen jedoch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben; in diesem Fall ist der Gewinn bei Ermittlung des Einkommens für jenes…

UFSW RV/2011-W/03Abweichendes Wirtschaftsjahr, Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008Teil 2/2

…die Einkünfteermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr im vorliegenden Fall nicht vorgelegen sind. Denn die Bw. ist weder ein buchführender Land- und Forstwirt noch ein protokollierter Gewerbetreibender. Der steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum der Bw. ist vielmehr das Kalenderjahr. Dennoch hat das Finanzamt mit Bescheid vom…

BFG RV/3100360/2014Kein abweichendes Wirtschaftsjahr iSd § 20 UStG 1994 allein auf Grund der Vermietung von Sonderbetriebsvermögen an eine Personengesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2014

…der Umsatzsteuer ist, dass auch "der Gewinn" für einen Betrieb des Unternehmers nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, was nur für buchführende Land- und Forstwirte oder rechnungspflichtige Gewerbetreibende zulässig ist. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr kommt somit nur für Teilbereiche der Einkünfteermittlung in Betracht. Das Finanzamt hat…