…33 S = 59,62 € Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf Dauer der unentschuldbaren Verspätung, das bisherige steuerliche Verhalten des Bw. und das Grad des Verschuldens ein Verspätungszuschlag von 5 % angemessen ist. Die festgesetzte ESt 2001 in Höhe von 13.864,89…
…für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und der Grad des Verschuldens als gering einzuschätzen sei, ersuche sie, von einem Säumniszuschlag abzusehen. In den am 29.3.2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom 14.12.2006, 2005/14/0014…
…eigene) finanzstrafbehördliche Ermittlungen verwiesen, wonach für die im Spruch genannten Zeiträume weder termingerecht Vorauszahlungen geleistet, noch entsprechende Voranmeldungen zeitgerecht eingereicht worden seien. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht ergebe sich aus dem bisherigen steuerlichen Verhalten der Beschuldigten. Allfällig eingebrachte Selbstanzeigen, namentlich hinsichtlich Juli 2007, seien insofern nicht…
…allfälligen Ermessensübung sein bisheriges steuerliches Verhalten, insbesondere die Verletzung von Zahlungspflichten, die Bevorzugung anderer Gläubiger oder das Zustandekommen des Abgabenrückstandes sowie der Umstand, dass es sich dabei um hinterzogene Abgaben handle, zu würdigen wären. Mit Eingabe vom 29. Oktober 2007 teilte die steuerliche Vertretung im…
…Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. Ritz, aaO, …
…nach den Kriterien von Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen ist. Für die Abgabepflichtige spricht ihr bisheriges steuerliches Verhalten und vor allem der Umstand, dass sie im Vertrauen auf bisherige Rechtsprechung und die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrichtlinien disponiert hatte. Dieses Vertrauen ist aus dem Blickwinkel des Rechtsgrundsatzes von…
…liege die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sei vor allem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabenpflichtigen zu berücksichtigen. Diesbezüglich möchte der Bw ausführen, dass sein bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen sei, was durch die fristgerechte Erfüllung seiner Zahlungspflichten aber auch…
…sein bisheriges steuerliches Verhalten (z.B. Voranmeldungen für 2007) gezeigt hat, dass ihm die umsatzsteuerlichen Pflichten und die Folgewirkungen einer Pflichtverletzung hinlänglich bekannt waren, ausdrücklich auf die Bestimmung des § 21 UStG 1994 hingewiesen wurde (vgl. dazu abgabenbehördliche Nachschau vom 17. Februar 2002, anlässlich der steuerlichen…
…vorsätzliche Inkaufnahme der abgabenrechtlichen Pflichtverletzung bzw. für ein Wissen um die (vorläufige) Verkürzung der Vorauszahlungen bei der dargestellten Vorgangsweise sprechende Anhaltspunkte ergeben sich aus der bisher insbesondere zur Person des Täters bzw. dessen bisheriges steuerliches Verhalten feststehenden Aktenlage. Beim Bf. handelt es sich um einen…
…folgende Kriterien berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO § 135 Rz 13): Ausmaß der Fristüberschreitung, Höhe des dadurch erzielten finanziellen Vorteils, bisheriges steuerliches Verhalten des Abgabepflichtigen, Grad des Verschuldens. Die Berufungswerberin habe die UVA 11/2008 statt am 15. Jänner am 13. Februar eingereicht, habe dadurch aber keinerlei…
…4 % der sich für das Jahr 2005 ergebenden Einkommensteuer und war unter Würdigung aller Umstände auf das berechnete Ausmaß zu reduzieren. Da der Bw. bislang steuerlich nicht erfasst gewesen ist, kann sein bisheriges steuerliches Verhalten nicht als Ermessenskriterium herangezogen werden (vgl. UFS 27.11.2007…
…spricht wiederum, soweit aus den vorgelegten Finanzamtsakten ersichtlich, sein bisheriges untadeliges steuerliches Verhalten. Zusammenfassend ist daher aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass gemäß dem von § 135 BAO den Abgabenbehörden eingeräumten Ermessen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen betreffend die Einkommensteuer 2000 bis 2002 dem Grunde nach…
…fallen sein bisheriges "steuerliches Wohlverhalten" sowie der Umstand ins Gewicht, dass der durch die Verspätung erzielte finanzielle Vorteil (Zinsgewinn) für den Bw. auf Grund des in den letzten (rund) vier Jahren herrschenden Zinsniveaus nur äußerst gering ausgefallen sein kann. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw…
…hat er entrichtet. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte wusste, dass er durch sein bisheriges steuerliches Fehlverhalten straffällig geworden ist. Bw. hat in den Zeiträumen 1998 bis 2000 nicht alle Umsätze erklärt, für die Privatnutzung der Wohnung einen Sachbezug angesetzt, dabei ernstlich für…
…ja davon ausgegangen sei, dass das Finanzamt seiner Entscheidungspflicht nachgekommen und der Bescheid an den Bestandnehmer ergangen sei. Im Zuge der Ermessensentscheidung durch das Finanzamt werde auch ersucht, das bisher steuerlich korrekte Verhalten der Bw. zu berücksichtigen. In der am 14. November 2006 abgehaltenen Berufungsverhandlung…
…- wie bereits im Veranlagungszeitraum 2007 - die Abgabenbehörde möge im Zuge der Veranlagung eine Korrektur der bisherigen steuerlichen Behandlung der Sonderzahlungen vornehmen und die in den deutschen Rentenbezügen anteilsmäßig enthaltenen Sonderzahlungen entsprechend berücksichtigen. Das Finanzamt brachte im Zuge der Veranlagung des Jahres 2008 die ausländischen Einkünfte…
…geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Weisungsgebundenheit in persönlicher Hinsicht bedeute, das eigene Verhalten an den Anordnungen eines anderen auch hinsichtlich der Modalitäten der Leistungserbringung und nicht nur hinsichtlich des Erfolges der Tätigkeit auszurichten. Der Unselbständige schulde die Zur-Verfügung-Stellung seiner Arbeitszeit, der Selbständige hingegen schulde…
…das Dienstverhältnis nur in der Zeit von 1.1.-15.10.2007 aufrecht war. Dagegen stellte der Berufungswerber den Vorlageantrag, verwies auf sein bisheriges Vorbringen und legte als Nachweise folgende Unterlagen vor: - Notariell beglaubigte Einkommensbestätigung für das Kalenderjahr 2007 seiner (angeblichen) Lebensgefährtin in der RF…
…1.1988 betreffend "EZ X teilw.", Bescheidadressat GS, Bewertung als "landwirtschaftlicher Betrieb". Im übrigen hielten die steuerlichen Vertreter ihr bisheriges Vorbringen aufrecht, wonach zwar in den Jahren 1970 bis 1975 eine betriebliche Nutzung der Gp a stattgefunden hätte, in der Bilanz aber weder diese Gp…
…mit Datum und Unterschrift, € 2.470,00 am 30. Jänner 2002 erhalten zu haben. Zum Streitpunkt "Honorarzahlung an MM (€ 2.470,00)" hat das Finanzamt vor Ort Ermittlungen durchgeführt und hat folgende Ermittlungsergebnisse protokolliert (7. April 2004): "Herr Ing. M gab am 6…