…33 S = 59,62 € Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Hinblick auf Dauer der unentschuldbaren Verspätung, das bisherige steuerliche Verhalten des Bw. und das Grad des Verschuldens ein Verspätungszuschlag von 5 % angemessen ist. Die festgesetzte ESt 2001 in Höhe von 13.864,89…
…für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und der Grad des Verschuldens als gering einzuschätzen sei, ersuche sie, von einem Säumniszuschlag abzusehen. In den am 29.3.2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom 14.12.2006, 2005/14/0014…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077) im Rahmen der Ermessensentscheidung als bisheriges steuerliches Verhalten als ein gegen die Nachsichtsgewährung sprechenden Grund zu berücksichtigen, doch erscheint in Hinblick auf die zwar erst auf Überprüfungsschreiben aber dennoch verspätet erfolgte Bekanntgabe diese…
…des Antragstellers gesetzwidrig wäre; dies gilt jedenfalls insoweit, als nicht weitere, besondere Umstände des Einzelfalles (bisheriges steuerliches Verhalten, Abgabenhinterziehung und dergleichen) den Abgabepflichtigen einer Nachsicht "unwürdig" erscheinen lassen und einer Ermessensübung zugunsten der Billigkeit entgegenstehen (Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO: Stoll Kommentar - Digital First2.06 (2023), …
…eigene) finanzstrafbehördliche Ermittlungen verwiesen, wonach für die im Spruch genannten Zeiträume weder termingerecht Vorauszahlungen geleistet, noch entsprechende Voranmeldungen zeitgerecht eingereicht worden seien. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht ergebe sich aus dem bisherigen steuerlichen Verhalten der Beschuldigten. Allfällig eingebrachte Selbstanzeigen, namentlich hinsichtlich Juli 2007, seien insofern nicht…
…allfälligen Ermessensübung sein bisheriges steuerliches Verhalten, insbesondere die Verletzung von Zahlungspflichten, die Bevorzugung anderer Gläubiger oder das Zustandekommen des Abgabenrückstandes sowie der Umstand, dass es sich dabei um hinterzogene Abgaben handle, zu würdigen wären. Mit Eingabe vom 29. Oktober 2007 teilte die steuerliche Vertretung im…
…Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. Ritz, aaO, …
…dem der do. Beschwerde des Bf. im Hinblick auf sein bisheriges steuerliches Verhalten sowie den erstmaligen Verstoß gegen die Bestimmungen der QuRV und die doch geringe Anzahl der entsprechenden Quotenerklärungen zum Teil Folge gegeben wurde). Im beschwerdegegenständlichen Fall ist deshalb davon auszugehen, dass dem Bf…
…sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten, der Grad des Verschuldens sowie die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (Ritz/Koran, BAO8 § 135 BAO Rz 13)…
…Ich halte daher fest, dass aufgrund des geschilderten Sachverhaltes sehr wohl eine sachliche und persönliche Unbilligkeit vorliegt und somit eine Ermessensentscheidung getroffen werden kann, in der mein bisheriges steuerliches Verhalten, nämlich den eindeutig bekundeten Willen zur gänzlichen Tilgung des gesamten Abgabenrückstandes, seinen entsprechenden Niederschlag finden…
…13, mwN). Bei der Ermessensübung sind ua. das Ausmaß der Fristüberschreitung, das bisherige steuerliche Verhalten des Pflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (Ritz, aaO, § 135 Tz 13). Die Abgabenbehörde hat für die Kfz-Steuer der Jahre 2016 und 2017 jeweils einen Verspätungszuschlag iHv…
…236, E 513 mwN). Die vom Bf unter Beweis gestellte Zahlungswilligkeit betreffend den aushaftenden Abgabenrückstand vermag daher, ebenso wie sein bisheriges steuerliches Verhalten, welches zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hatte, im Rahmen von Billigkeitserwägungen keine Berücksichtigung mehr zu finden. Der Abgabenbehörde wäre jedoch insofern beizupflichten…
…als die Interessen der Gesellschaft. Deren bisheriges steuerliches Verhalten lasse die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht als unbillig erscheinen. Aufgrund des Sicherstellungsauftrages pfändete das Finanzamt ein am Abgabenkonto der Gesellschaft (0000/000) ausgewiesenes Guthaben in Höhe von 11.632,22 €, überrechnete dieses auf das gegenständliche…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077) im Rahmen der Ermessensentscheidung als bisheriges steuerliches Verhalten als ein gegen die Nachsichtsgewährung sprechenden Grund zu berücksichtigen, doch erscheint in Hinblick auf die zwar erst auf Überprüfungsschreiben aber dennoch verspätet erfolgte Bekanntgabe diese…
…135 BAO ausschloss. Laut Zentralem Melderegister begründete die Bf erst im Dezember 2005 einen Wohnsitz in Österreich, sodass sich ihr bisheriges steuerliches Verhalten einer Beurteilung entzog. Ein weiteres Ermessenskriterium ist der durch die verspätete Einreichung der Erklärung erzielte finanzielle Vorteil. Darunter sind nicht nur Zinsvorteile…
…Grund des Ausmaßes der Fristüberschreitung eine Festsetzung der Verspätungszuschläge im gewählten Ausmaß vertretbar. Aber auch der Grad des Verschuldens und das bisherige steuerliche Verhalten der Berufungswerberin (Verwendung eines zweiten Fahrzeuges mit deutschem Kennzeichen, Mercedes SLK) lassen eine Verhängung des Verspätungszuschlages im genannten Ausmaß als vertretbar…
…dadurch jedenfalls weg. Mein bisheriges steuerliches Verhalten gibt ebenfalls keinen Anlass zu einem Verspätungszuschlag, wenn ich bisher ca. 40 Jahre lang, Monat für Monat ganztägig einer Beschäftigung nachgegangen bin und damit regelmäßig meiner Einkommensteuerpflicht (Lohnsteuerpflicht) nachgekommen bin. Was die wirtschaftlichen Verhältnisse betrifft, bin ich seit…
…nach den Kriterien von Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen ist. Für die Abgabepflichtige spricht ihr bisheriges steuerliches Verhalten und vor allem der Umstand, dass sie im Vertrauen auf bisherige Rechtsprechung und die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrichtlinien disponiert hatte. Dieses Vertrauen ist aus dem Blickwinkel des Rechtsgrundsatzes von…
…liege die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sei vor allem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabenpflichtigen zu berücksichtigen. Diesbezüglich möchte der Bw ausführen, dass sein bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen sei, was durch die fristgerechte Erfüllung seiner Zahlungspflichten aber auch…
…sein bisheriges steuerliches Verhalten (z.B. Voranmeldungen für 2007) gezeigt hat, dass ihm die umsatzsteuerlichen Pflichten und die Folgewirkungen einer Pflichtverletzung hinlänglich bekannt waren, ausdrücklich auf die Bestimmung des § 21 UStG 1994 hingewiesen wurde (vgl. dazu abgabenbehördliche Nachschau vom 17. Februar 2002, anlässlich der steuerlichen…