…der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen - in weiterer Folge die innergemeinschaftlichen Lieferungen (bewegte Lieferungen) erbrachten (Ruppe/Achatz, UStG 1994 4 , Art 3, Tz.17, Bsp. 2 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz). Wie bereits ausgeführt, kann bei einem Reihengeschäft die innergemeinschaftliche Lieferung nur einer Lieferung zugerechnet werden…
…von der Bwin dargestellt, ein Reihengeschäft vorliegen würde, so finde bei Abholung durch die Bwin nach der mittlerweile auch vom EuGH bestätigten Rechtsansicht der österreichischen Finanzverwaltung zwischen der GGes und der Bwin die bewegte Lieferung, deren Leistungsort am Beginn der Beförderung im Ausland liege, statt…
…Lieferung der Zigaretten sei aber, wie bereits ausgeführt, direkt vom Zollamt Wien in das Drittland, in concreto Bulgarien, erfolgt. Lediglich die Fakturierung sei über die in Wien ansässige J-GmbH erfolgt. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung sei nun maßgeblich, welchem der beteiligten Unternehmer die bewegte Lieferung…
…GmbH - und nicht die Bw. - als Versender/Ausführer ausweist, nicht gefolgt werden. Es stimmt zwar, dass die bewegte Lieferung der Bw. zuzurechnen ist; für diese treffen jedoch die Voraussetzungen der steuerfreien Ausfuhrlieferung nicht zu, weil sie nicht befördert oder versendet hat bzw. weil ihr Abnehmer …
Analog dazu kann im gegenständlichen Fall - für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Bw. ist das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt zuständig - eine Rechtsauskunft des Zollamts Wien (gemeint ist das E-Mail des Zollbeamten L vom 24. April 2006) keinen Schutz von Treu und Glauben für die…
…66). Ein Wahlrecht, wem die bewegte Lieferung zuzurechnen ist (so § 3 Abs. 6 Satz 6 dUStG), kennt das österreichische UStG nicht (Scheiner / Caganek, ÖStZ 1999, 410 f). Auf die Frage, zwischen welchen Beteiligten eine innergemeinschaftliche Lieferung stattfindet, hat die Neuregelung keinen Einfluss (nach Beiser, RdW…
…§ 3 Rz 53ff, ausgeführt, dass bei Veranlassung der Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer in einer Reihe die Lieferung seines Lieferanten an ihn die bewegte Lieferung sei, sich diese Zuordnung bereits aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 8 UStG ergäbe und der herrschenden Auffassung…
…Dabei ist zu beachten, dass der Ort jedes einzelnen Umsatzes gesondert bestimmt werden muss, wobei nur für einen Umsatz in der Reihe der Ort der Lieferung gemäß § 3 Abs. 8 UStG bestimmt wird (Beginn der Beförderung oder Versendung). Nur diese "bewegte Lieferung" gem. § 3 Abs…
…verwende ihre belgische UID. Die Bw. führe damit eine bewegte Lieferung aus, für die nach § 3 Abs. 8 UStG 1994 der Lieferort in Österreich liege. Die Bw. führe steuerbare Umsätze in Österreich aus, die als innergemeinschaftliche Lieferungen aber steuerfrei seien. Die Bw. erkläre diese Umsätze…
…dass eine Trennung zwischen bewegter und ruhender Lieferung entsprechend der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie nach Ansicht des VwGH nicht zwingend ist. Diesbezüglich ist ein entsprechendes Ansuchen um Vorabentscheidung an den EuGH gerichtet worden. Mit dieser Argumentation könnten eventuell sämtliche Lieferungen als im (damaligen) Drittland steuerpflichtig behandelt werden…
…Lagerware als, ruhende' Lieferung nach § 3 Abs. 7 UStG 1994 mit österreichischer Umsatzsteuer abgerechnet. Die Verkäufe der Bw. an GmbH&Co.KG seien von der Bw. als "bewegte" Lieferungen nach § 3 Abs. 8 UStG 1994 UStG 1994 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen abgerechnet worden, da die…
…Lieferungen und stellen in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze dar. Bei Kraftstoff, der von der Fa Y. T. G. zurück an die Fa X. KG und von dieser an Dritte veräußert wird, findet in Anbetracht des Überganges der Verfügungsmacht an den Waren die bewegte Lieferung…
…§ 3 Rz 53ff, ausgeführt, dass bei Veranlassung der Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer in einer Reihe die Lieferung seines Lieferanten an ihn die bewegte Lieferung sei, sich diese Zuordnung bereits aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 8 UStG ergäbe und der herrschenden Auffassung…
…109,29 verbucht worden. Am 11. Dezember 2002 sei an die Bw. eine Auszahlung in Höhe von € 70.000,00 erfolgt. Die Lieferung der Ware nach Portugal auf die Insel Madeira sei nicht nachvollziehbar. Laut Vorhaltsbeantwortung der Bw. vom 19. September 2005 wäre der…
…ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte gewusst habe, dass der Buchnachweis nach strenger Auffassung nur dann erfüllt sei, wenn er zeitnahe Uraufzeichnungen über die bewegte Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferungen erstellt hätte. (...) Denn hätte er dies gewusst, so kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass…
…die Firma G.Z. anscheinend in Österreich gar keinen Sitz hätte. Weiters wären vom Finanzamt bei der von ihr selbst durchgeführten Außenprüfung Materiallieferungen im April 2005 aus der Slowakei sehr wohl die Lieferungen der Firma G.Z. mit Sitz in G. anerkannt und keine Bedenken…
…sonstigen Geschäften üblichen Gewinnes bewegte, wurde vom Bw mit Vorhaltsbeantwortung vom 26.1.2012 nachgewiesen. Aus der vom Bw dem UFS übergebenen Mappe sind alle Maschinengeschäfte des Bw (mit und ohne Provisionen) im Streitzeitraum dargestellt; es sind auch Konkurrenzangebote und empfohlene Preislisten der Lieferanten ersichtlich…
…Einschaltung und Anzahl der Mädchen im Magazin verschieden hoch war. Dieser Betrag bewegte sich - soweit ich mich erinnere - bei mir zwischen 17 € und 23 € monatlich. Frage: An welchen Tagen bzw zu welchen Zeiten haben sie gearbeitet? Antwort: Für die Zeiteinteilung gab es keine…
…einen Werbeeffekt, welcher im redaktionellen Teil noch größer sei als im Inseratenteil. Dies sei auf jeden Fall ein großer Nutzen für den Fahrzeughersteller. Da sich die Bw und die Presse im kaufmännischen Bereich bewegten, sei davon auszugehen, dass nichts ohne Gegenleistung erbracht werde. Die Bw…
…Abnehmer erfolgt. In weiterer Folge sei eine zweite Rechnung von der liechtensteinischen Firma P. KREDITANSTALT an die russischen Auftraggeber gelegt worden, wobei dann in weiterer Folge ein Leasinggeschäft für diese Lieferung erfolge. Der Bw. selbst hätte mit diesen Firmen nur insoweit zu tun, als er…