…diente vorwiegend betrieblichen Interessen, da die Bw. die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter im Betrieb möglichst ohne Unterbrechungen benötigte. Auch ein Eigenverbrauch liegt daher nicht vor (VwGH vom 4.6.2003, 98/13/0178). 2.) Feststellungsbescheide Die Verköstigung der Dienstnehmer im betrieblichen Interesse ist ein betrieblicher, abzugsfähiger…
…für den Bedarf des Personales dann nicht Platz zu greifen hat, wenn die Arbeitgeberleistung vorwiegend betrieblichen Interessen dient und weder der von den Arbeitnehmern bezogene Lohn noch die von ihnen zu verrichtenden Arbeiten davon abhängen, ob sie die ihnen angebotenen Gegenstände oder Dienstleistungen annehmen oder…
…ohne Zeitverlust geschieht. In diesem Fall wäre also nur die Zeit für die Essensausgabe und -einnahme zu rechnen. Das betriebliche Interesse an der Verköstigung der Mitarbeiter in der Kantine steht daher für den unabhängigen Finanzsenat außer Zweifel. Das Interesse der Mitarbeiter ist demgegenüber, auch angesichts…
…1988 nur dann keinen Arbeitslohn darstellen, wenn sie der Arbeitgeber trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird. Grundsätzlich sei die Beschäftigung eines Physiotherapeuten bei einem Allgemeinmediziner in Form eines Dienstverhältnisses aber nicht üblich. Der vom Bw. gebrachte Vergleich mit ähnlichen Modellen…
… UFS 8.7.2004, RV/0190-G/03). Ein betriebliches Interesse der Gesellschaft an den Entnahmen ihres Gesellschafters kann nur allenfalls in der Erzielung von Einkünften aus der Verzinsung der Darlehensforderung gesehen werden, sodass dem Vorliegen einwandfreier Abmachungen über die Verzinsung und die Rückzahlung sowie…
…Image des Dienstgebers dadurch nicht geschädigt werde. Diese Beratungsleistungen seien darüber hinaus auch im Rahmen der Dienstzeit des Dienstnehmers erbracht worden, was - wie oben ausgeführt - für ein betriebliches Interesse des übernommenen Beratungshonorares spreche. Es liege daher nicht steuerbarer Arbeitslohn gemäß § 26 Z 3 EStG vor…
…Elemente oder auf spekulative Zukunftserwartungen, könne dahinstehen. Jedenfalls unterstelle der Gesetzgeber dabei grundsätzlich ein betriebliches Interesse, das gleichermaßen unter einander fremden Personen wie unter nahen Angehörigen vorhanden sein könne. Sollten also private Gründe für die Übernahme negativer Kapitalkonten ausschlaggebend sein, müssten diese klar zu Tage…
…darauf verzichtet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen ist ersichtlich, dass niemand Interesse an einem derartigen Kommanditanteil haben konnte. Umso weniger konnte ein Insider wie Herr Peter Nachname ein betriebliches Interesse am Erwerb eines Kommanditanteiles haben: Wenn schon ein Insolvenzverfahren droht, wäre es sicherlich dienlicher, wenn mehrere…
…der Haftung durch die Bw im Juli 2007 sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Bw nicht mehr die Beteiligung an der P&P GmbH besessen habe, womit kein betriebliches Interesse vorliege. Die gleichzeitige Entlassung des Gesellschafters aus der Haftung, die eine Eventualschuld darstelle…
…in den betrieblichen oder privaten Bereich aber auch ihrer Natur nicht widerspricht (BFH 31.5.2001, IV R 49/00, BStBl 2001 II 828). Voraussetzung für gewillkürtes Betriebsvermögen ist, dass das Wirtschaftsgut in irgendeiner Weise dem Betrieb förderlich ist - etwa durch ein betriebliches Interesse an…
…nicht behauptet. Ob die A Krankenversicherungsprämien betrieblich veranlasst waren oder unter den allgemeinen Werbungskostentatbestand des § 16 Abs 1 EStG 1988 fielen, war daher auf die Pensionseinkünfte bezogen zu prüfen. Dass der Abschluss der A Krankenversicherung im betrieblichen Interesse erfolgte, war auf die Pensionseinkünfte des Bw…
…ihm nahestehende Person war, etwa wie im Berufungsfall der Lebensgefährte der Alleingesellschafterin. Wesentlich ist, dass die Vorteilsgewährung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die Gesellschaft nicht ein eigenständiges betriebliches Interesse an der Leistung an die nahestehende Person hat (Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 251 ff (251, 255))…
…sondern mit dem Erlös aus dem Grundverkauf, lasse sich einzig mit der dadurch bewirkten Ersparnis von Kapitalertragsteuer erklären. Ein betriebliches Interesse der Berufungswerberin an einer Darlehensgewährung an die Mehrheitsgesellschafterin könne nirgends erblickt werden. Auch würde der umfangreiche Liegenschaftsbesitz weder an der Fremdunüblichkeit der Darlehensgewährung etwas…
…09). Vielmehr ist in diesem Fall entsprechend den dargestellten Kriterien zu prüfen, inwieweit ein betriebliches Interesse der Gesellschaft an der Immobilie besteht und die Immobilie betrieblichen Zwecken dient, zumal eine teilweise betriebliche Nutzung des Gebäudes als Büro der Bw. nicht in Abrede gestellt wurde. Dabei…
…Außendienstnehmer mit zB 2.000,00 € brutto Gehalt einverstanden seien, wenn ihnen überdies ein Dienstauto zur Verfügung gestellt werde. Dass im konkreten Fall ein betriebliches Interesse vorliege zeige auch der Umstand in familiären Verwandtschaftsbeziehungen, dass ein Schwager seiner Schwägerin wahrscheinlich nur aus gesellschaftsrechtlichen Gründen…
…14/0151). Ein solcher Zusammenhang ist zB gegeben, wenn die Vermietung an einen Geschäftspartner erfolgt und der Vermieter ein betriebliches Interesse - zB wegen räumlicher Nähe, wegen Bindung an den Betrieb des Vermieters - am Mietverhältnis hat. B3) Der Unabhängige Finanzsenat steht auf dem Standpunkt, dass zufolge…
…Beziehung zum Betrieb weit zu sehen. Es kämen sowohl Wirtschaftsgüter in Betracht, die sich als Wertanlage eigneten, wenn ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung bestehe, als auch Wirtschaftsgüter, die künftighin eine dem Betrieb dienende Funktion erwarten ließen (VwGH 21.12.1993, 89/14/0186).…
…objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und geeignet sind, eine Funktion im Betriebsgeschehen zu erfüllen. < Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter des gewillkürten Betriebsvermögens sollten in irgendeiner Weise dem Betrieb förderlich sein - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung oder durch zusätzliche Erträgnisse (vgl. Doralt…
…nach C verlegt werden sollte. Die Übersiedelung von Herrn Mag. B von A nach W sei aber nicht auf persönlichen Wunsch von Herrn Mag. B erfolgt, sondern ausschließlich im betrieblichen Interesse. Umgekehrt seien die Gesellschafter der Bw. bereit gewesen, Herrn Mag. B die Übersiedelung nach…
…November 2008 erwiderte die berufungswerbende Gesellschaft Folgendes: Der Ansicht der Betriebsprüfung, dass das EuGH Urteil "Fillibeck" derart auszulegen sei, dass das betriebliches Interesse bei der Gewährung von Leistungen überwiege, wenn besondere Umstände vorliegen von denen andere Arbeitnehmer normalerweise nicht betroffen sind, könne nicht gefolgt werden…