…Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Trennung keine endgültige ist, sondern aus beruflichen Gründen erfolgt ist und die eheliche Lebensgemeinschaft durch Abwesenheit aufgrund der im Ausland ausgeübten Erwerbstätigkeit geprägt ist. Dass der Gatte "auf Dauer sein Leben" an einem anderen Ort verbringt, ist durch die…
…Eheschließung gar nicht möglich gewesen, ist ihm entgegen zu halten, dass eine berufliche Abwesenheit das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht aufhebt, wenn beide Partner außerhalb dieser beruflich notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben (vgl. VwGH vom 21.10.2003, 99/14/0224)…
…4 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 geforderten Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auszugehen. Im Übrigen ist auch die oben zitierte längere Abwesenheit des Ehegatten nicht beruflich bedingt." Zustellnachweise hierzu sind nicht ersichtlich. In weiterer Folge ist im Finanzamtsakt (Bl. 11/09) ein Versicherungsdatenauszug vom 9…
…Basis der beruflich veranlassten getrennten Lebensführung über sechs Monate im Jahr gestellt. Es wird daher um Bescheid aufgrund dieser Rechtsmeinung ersucht." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Voraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag vorliegen, wenn eine beruflich notwendige Abwesenheit eines Partners…
…durchschnittlich pro Woche nach f, g und den anderen Orten, wo ich Vorträge gehalten habe. Das ergibt eine durchschnittliche wöchentliche berufliche Abwesenheit von 57,5 h. Da ich auch noch - wie jeder Mensch - Schlaf brauche, habe ich KEINE ZEIT um, wie vielleicht andere Menschen mit…
…der Umstand einer - auch längeren - beruflichen notwendigen Abwesenheit eines Ehepartners der Annahme einer ehelichen Gemeinschaft nicht entgegen. Die berufliche Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft auch dann nicht auf, wenn beide Ehepartner außerhalb dieser beruflichen notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben (vgl…
…auch längeren - beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe-)Partners steht der Annahme einer ehelichen bzw. eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen. Die berufliche Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide (Ehe-)Partner außerhalb dieser beruflich notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben…
…§ 33 Anm. 51). So hebt etwa eine berufliche Abwesenheit das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide (Ehe)Partner außerhalb dieser beruflich notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben (vgl. VwGH 21. 10. 2003, 99/14/0224 ). Grundsätzlich wird bei einer aufrechten…
…Auch bei einer (bloßen) Lebensgemeinschaft hebt eine berufliche Abwesenheit das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide Partner außerhalb dieser beruflich notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben (VwGH 21.10.2003, 99/14/0224,0225). Im gegenständlichen Berufungsfall besteht ausschließlich Streit…
…Eine längere Abwesenheit vom Familienwohnsitz aus beruflichen Gründen gilt noch nicht als dauernd getrennt leben. Die berufliche - auch längere- Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide Ehepartner außerhalb dieser beruflich notwendigen Abwesenheit miteinander in Gemeinschaft leben (VwGH 21…
…April 2005, SN 046-2005/00007-001, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der am 6. April 2005 in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe…
…öffentlichen Verkehrsmitteln habe spätestens um 14.30 Uhr beginnen müssen. Daraus errechneten sich (ohne die jeweiligen Reisetage) für Juli 1999 ein Tag und für den Zeitraum August bis Dezember 1999 insgesamt 21 (wiederum kalendermäßig bezeichnete) Tage der Abwesenheit vom Zuteilungsort. Wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt…
…folgende Informationen: Datum, Ziel und Zweck der Reise, Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft, Abwesenheit in Stunden, Taggeld, Nächtigungsgeld und gefahrene Kilometer. Die betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten zu den Kursen, Vorstellungsgesprächen etc. seien sowohl im Fahrtenbuch als auch in der Reisekostenaufstellung enthalten. Im Fahrtenbuch seien…
…aber ehemaliges Mitglied der Finanzverwaltung, er habe sohin trotz ausdrücklicher Fragestellung keine korrekte Antwort gegeben und die Bw. somit über seine berufliche Vergangenheit getäuscht. Dadurch sei ihr bewusst der Wissensstand vorenthalten worden, den sie zur Wahrnehmung ihres gesetzlich normierten Rechtes zur Ablehnung von am Verfahren…
…des Arbeitnehmers freiwillig geschehe. Die Benützung des Telearbeitsplatzes werde zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vertraglich vereinbart. Für die je nach Tätigkeit individuell mit der/dem Vorgesetzten vereinbarten Anwesenheitszeiten in einem I. Büro stehe im Rahmen des Desk-Sharing die notwendige Infrastruktur, unter anderem auch ein…
…Aufwendungen wurden unter Hinweis darauf nicht anerkannt, dass die Voraussetzungen beruflich bedingter Familienheimfahrten nicht vorlagen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter sinngemäß aus: Wie aus dem Finanzamt bereits vorliegenden Urkunden ersichtlich sei, habe der Berufungswerber an seinem Familienwohnsitz in…
…habe der Berufungswerber an seinem Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz mit Nutztierbestand, der für die Dauer seiner beschäftigungsbedingten Abwesenheit von dessen Ehefrau bewirtschaftet werden müsse. Auf Grund der beigeschlossenen Unterlagen und unter Hinweis auf die einschlägige jüngere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in derartigen…
…sich in Österreich niederzulassen, da er in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlichen Besitz habe, welcher während seiner beruflich bedingten Abwesenheit bewirtschaftet werden musste. Die Beibehaltung diese Besitzes war notwendig, da er sowie seine Ehefrau auch heute noch teilweise von den Erträgnissen dieser Landwirtschaft leben. Außerdem hätte…
…gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gegenständlich ist die berufliche Veranlassung jener auf Grund der doppelten Haushaltsführung geltend gemachten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 8.988,76 € strittig. An Sachverhalt steht…
…EStG 1988 geltend gemacht hat. Im Einkommensteuerbescheid vom 3. August 2006 wurde dem Begehren auf Anerkennung einer beruflich veranlassten Haushaltsführung und damit auf Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten und Unterkunft mangels fehlender Unterlagen nicht entsprochen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Berufungswerber durch…