…§ 79 Abs. 1 FinStrG auszunehmen sein, wenn durch eine derartige Maßnahme eine Schädigung berechtigter Interessen Dritter, zu denen nicht nur Zeugen und Auskunftspersonen, sondern auch im Verfahren unbeteiligte Personen gehören können, herbeigeführt würde. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn eine von einer der…
…einer Berufung gegen den Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe wesentlichen Urkunden wären von der Akteneinsicht ausgenommen worden. In der Begründung wäre nicht dargelegt worden, warum eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen eintreten würde. Daher sei die Vermutung aufzustellen, dass in den ausgenommenen Seiten jene Erhebungsberichte enthalten wären…
…von Passagen, die berechtigte Interessen dritter Personen betreffen, vorgelesen worden. Dieser habe das mit Diktiergerät aufgenommen. Eine Ablichtung sei nicht übergeben worden, um eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen zu vermeiden. Von einer weiteren Einvernahme des Geschäftsführers sei vom Betriebsprüfer Abstand genommen worden, da die…
…teils durch Ausschnitt entfernt wurden, die persönliche Daten Dritter (Namen anderer natürlicher und juristischere Personen) erkennen lassen hätten, gestattet. Gem. § 90 Abs. 2 BAO sind von der Akteneinsicht Schriftstücke, deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde, ausgenommen. Die Berufungsbehörde hatte die angesprochenen…
…auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Der Bw. brachte vor, dass ab August 2006 keine Forderungen dritter Personen mangels Vorhandensein liquider Mittel mehr befriedigt worden seien. Der Nachweis könne nicht erbracht werden, da die Buchhaltungsunterlagen dem neuen Geschäftsführer übergeben worden seien. Dem…
…und Ablebensversicherung, Gesellschaftsanteile bei diversen (beispielhaft angeführten) Kapitalgesellschaften. Der Berufungswerber sei zwar Alleineigentümer oder Mitbesitzer der angeführten Liegenschaften, jedoch bestünden auf diesen Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten dritter Personen. Ob die Lebensversicherung vinkuliert sei und ob es sich bei den gegenständlichen Fahrzeugen um Leasinfahrzeuge handle, habe…
…Ermessen ziehe. Innerhalb dieser Grenzen seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit verstehe die Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt weil unangemessen und unbillig, den…
…Ermessen ziehe. Innerhalb dieser Grenzen seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit verstehe die Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei. Es sei sachlich nicht gerechtfertigt weil unangemessen und unbillig, den…
…Bw. selbst haben, gesetzwidrig. Berechtigte Interessen Dritter an der Geheimhaltung gebe es nicht. Gebe es diese, wäre wohl auch die Übermittlung der "geheimen" Unterlagen an das FA im Sinne der vorherigen Ausführungen unzulässig gewesen. Fortsetzung des Verfahrens: Auf Grund eines mündlichen Einwandes des FAes, von…
…keine uneingeschränkte Einsicht in die behördlichen Unterlagen vorsieht. Vielmehr ist diese zunächst mit der Notwendigkeit zur Geltendmachung abgabenrechtlicher Rechte oder Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten begrenzt und darüber hinaus etwa ausgeschlossen, wenn durch die Einsicht berechtigte Interessen Dritter verletzt würden. Zu Letzteren gehört z.B. die in …
…Inanspruchnahme der Gesamtschuldner keine Grenzen. Die Abgabenbehörde hatte daher Billigkeitsgründe Zweckmäßigkeitserwägungen gegenüber zu stellen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen (VwGH 11.12.1992, 92/17/0178)…
…welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat. Zollschuldner sind gemäß Art. 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen…
…welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat. Zollschuldner sind gemäß Art. 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen…
…in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter "Billigkeit" versteht die ständige Rechtsprechung (zB VwGH 24.2.2010, 2009/15/0161) die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben". Laut og. Erkenntnis vom 24…
…den Gesellschafter abzusehen. Gegen eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer sprechende Billigkeitsgründe hat der Bw nicht dargetan, insbesondere kann darin, dass steuerpflichtige Einkünfte der Besteuerung unterzogen werden, eine Verletzung berechtigter Interessen des Bw nicht erblickt werden. Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 21. Februar 2008
…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umständen zu üben. Es seien weiters die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umständen abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der…
…in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Nach den Bestimmungen des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK sind die Personen Zollschuldner, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder…
…wenn die Interessen Dritter berührt werden. (3) Beschlüsse gemäß Abs. 2 sind allen Parteien zuzustellen. Im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat die Behörde den Vollzug des angefochtenen Bescheides aufzuschieben und die hiezu erforderlichen Verfügungen zu treffen; der durch den angefochtenen Bescheid Berechtigte darf…
…20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder Erschwerung der…
…nicht persönlich erfüllen, sondern ihr Kind in die Pflege dritter Personen übergeben. Für den Fall, dass durch diese Drittpflege Kosten auflaufen, ist jedoch hinsichtlich deren steuerlicher Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung danach zu unterscheiden, in wessen Interesse die Betreuung durch dritte Personen erfolgt. Liegen für die…