…GebG), BGBl 1957/267, idgF, zu beurteilen sein wird, da hierin die Regelung zumindest - für die Parteien - zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben getroffen wurde, was von den Parteien offenkundig für nötig erachtet worden ist. Laut VwGH-Judikatur (vgl. zB VwGH 26.11.1998, 98/16…
…unterlassen verbindet, Vergleich (VwGH 8.9.2010, 2008/16/0154 u. a.). Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. Beseitigung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Er dient vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136;…
…ABGB zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält. Ein Vergleich ist demnach die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche Festlegung strittiger oder (zumindest) zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit…
…anzuwenden ist. Denn entgegen der Auffassung des Bw kann ein außergerichtlicher Vergleich nicht als statutenmäßige Regelung angesehen werden. Während ein Vergleich (beiderseitiges) Nachgeben voraussetzt, entziehen sich gesetzliche oder statutarische Regelungen in der Regel einer Disposition. Die Bezahlung einer Pensionsabfindung erfolgt im Berufungsfall eben nicht auf…
…Rechtsmittel der Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, es läge im gegenständlichen Fall weder ein der Definition des Vergleichs iSd § 1380 ABGB entsprechendes beiderseitiges Nachgeben noch das Bestehen strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Es sei somit kein dem § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…samt Aufteilung des Verkaufserlöses sowie Zahlungen für Bausparverträge der Kinder, vereinbart. Das Finanzamt habe den Vertrag als Vergleich beurteilt, dessen Wesen durch ein beiderseitiges Nachgeben der Parteien sowie eine Bereinigungswirkung gekennzeichnet sei. Gegenständlich seien aber unstrittige Rechtsverhältnisse bloß deklarativ festgehalten worden, weshalb ein Ehepakt gem. …
…ist somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung streitiger oder zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0348, mwN). Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen…
…gar nicht sein, weil dieser Anspruch erst durch die Auflösungsvereinbarung begründet wurde. Zum Tatbestandsmerkmal: Verpflichtungen jeder Partei etwas zu tun oder zu unterlassen: ist ebenfalls nicht erfüllt, da hinsichtlich des Mietrechtes auch kein beiderseitiges Nachgeben der Parteien vorlag. Vielmehr hat die KGmbH. vollständig auf ihr…
…allem deshalb, da das Recht auf Abgeltung von Mindererträgen, bzw. der Erlass der Rekultivierung und Planierung weder strittig noch ungewiss gewesen sei und eine Einigung nicht durch beiderseitiges Nachgeben erreicht worden sei. Denn die STIFTUNG habe keinerlei Abstriche ihrer Rechtsansicht gemacht, sondern die Bw. habe…
…zweiten Satz des § 1380 ABGB gehört ein Vergleich zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen (Fellner, a.a.O., Rz 3). Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte; er bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsgeschäft. Nicht nur bestehende strittige…
…maximal jedoch S 20,000.000,00, erhalten soll. Bei einem Ausgangspunkt von keinem Anspruch oder Anspruch auf die Hälfte konnte eine derartige Einigung nur unter beiderseitigem Nachgeben zu Stande kommen. Dass diese Einigung von beiden Vertragsparteien anerkannt wurde, ergibt sich aus dem letzten Absatz…
…habe die Bank gegen eine Abschlagszahlung von S 20.000.000,00 auf den darüber hinausgehenden Forderungsbestand gegenüber der Berufungswerberin aus dem genannten Kreditverhältnis verzichtet. Es fehle daher an dem für einen Vergleich notwendigen beiderseitigen Nachgeben der Parteien (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167…
…der Bw. hat im Gegenzug eine allumfassende Beilegung der bestehenden Unstimmigkeiten erklärt. Unter Bedachtnahme auf diese Umstände, ergibt sich, dass dem vorliegenden Vergleich ein beiderseitiges Nachgeben zu Grunde liegt, das zur einvernehmlichen Festlegung strittiger und zweifelhafter Rechte geführt hat. Ein offensichtliches Missverhältnis dergestalt, dass einer…
…geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Ein Vergleich sei somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Die gegenständliche "Ehegüterliche und unterhaltsrechtliche Vereinbarung" regele im Pkt. V. die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt im Falle der Auflösung der Ehe…
…jeder Partei übernommenen Leistungen. Dieser Begriff "Vergleich" ist in Anlehnung an das bürgerliche Recht - § 1380 ABGB - zu gewinnen. Der Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger und zweifelhafter Rechte; er ist ein Neuerungsvertrag. Der Vergleich ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft, aus dem jeder…
…Selbst bei Zerlegung in einzelne Bestimmungen sei aber die Annahme eines Vergleiches verfehlt, weil darunter die unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte zu verstehen sei; als Gegenstand komme die Gewährung von Unterhaltsleistungen oder die Auseinandersetzung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse in…
…Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben, da mit dem Gespräch am 14.12.2008 die bis dahin strittigen Ansprüche aus der Pensionsvereinbarung durch beidseitiges Nachgeben endgültig bereinigt wurden. Da mein Fall dem Entscheid des UFS vom 8.1.2007, RV/2285-W/05 genau entspricht…
…a EStG 1988 liegt in dem hier zu beurteilenden Fall aus folgenden Gründen nicht vor: Wie oben angeführt, ist ein Vergleich die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Der Bw. hatte keinen vertraglich festgelegten Anspruch auf Abfindung seiner monatlich auszuzahlenden Firmenpension…
…243/07). Die Vergleichssummenbesteuerung ist idR vergangenheitsbezogen. Es ist daher nicht erforderlich, dass eine Vergleichssumme neben laufenden Bezügen bezahlt wird. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte (vgl. VwGH 24.9.2002, 99/16/0310, VwGH 13.5…
…weshalb schon rein nach der Definition des Gesetzes kein Vergleich vorliege. Weiters sei die Vereinbarung zwischen den Parteien nicht unter beiderseitigem Nachgeben zustande gekommen. Die Berufung wurde vom FAG unter Hinweis darauf, dass der Notariatsakt wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich vollstreckbar gemacht worden sei…