…GebG), BGBl 1957/267, idgF, zu beurteilen sein wird, da hierin die Regelung zumindest - für die Parteien - zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben getroffen wurde, was von den Parteien offenkundig für nötig erachtet worden ist. Laut VwGH-Judikatur (vgl. zB VwGH 26.11.1998, 98/16…
…Demnach handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit vor allem der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten…
…unterlassen verbindet, Vergleich (VwGH 8.9.2010, 2008/16/0154 u. a.). Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. Beseitigung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Er dient vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136;…
…ABGB zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält. Ein Vergleich ist demnach die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche Festlegung strittiger oder (zumindest) zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit…
…kein, der Gebührenpflicht unterliegender, Vergleich vor. Bei dem vereinbarten Erb-und Pflichtteilsverzicht seien keine strittigen oder zweifelhaften Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt worden. Vielmehr läge die unentgeltliche Gewährung einer, bis zum 01.08.2008 der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs.1 Z 5 ErbStG unterliegenden…
…33 TP 20 GebG mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Ein Vergleich ist somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung streitiger oder zweifelhafter Rechte (VwGH 21.3.2012, 2011/16/0122). Das bedeutet, dass bei einem Vergleich die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen…
…93/16/0077). 27.9.2.2. Anerkenntnis und Verzicht Rz 1549: Anerkenntnis und Verzicht unterliegen nicht der Gebühr, da die Einigung der Parteien nicht durch beiderseitiges Nachgeben erfolgt (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167), sondern nur eine Partei von ihrem Rechtsstandpunkt abgeht und…
…davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag, in dem der Beschwerdeführer und ***A*** verschiedene Vereinbarungen im Hinblick auf ihre beabsichtigte Eheschließung trafen, um eine Regelung zweifelhafter Rechte durch beiderseitiges Nachgeben und damit um einen Vergleich i.S.d. § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…worden seien. Dieser offene Betrag iHv 867.081,21 Euro sei jedoch nicht Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Vergleichs, da es in diesem Zusammenhang kein beiderseitiges Nachgeben gegeben habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. Mai 2018 wurde die Beschwerde von der belangten Behörde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung…
…anzuwenden ist. Denn entgegen der Auffassung des Bw kann ein außergerichtlicher Vergleich nicht als statutenmäßige Regelung angesehen werden. Während ein Vergleich (beiderseitiges) Nachgeben voraussetzt, entziehen sich gesetzliche oder statutarische Regelungen in der Regel einer Disposition. Die Bezahlung einer Pensionsabfindung erfolgt im Berufungsfall eben nicht auf…
…Rechtsmittel der Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, es läge im gegenständlichen Fall weder ein der Definition des Vergleichs iSd § 1380 ABGB entsprechendes beiderseitiges Nachgeben noch das Bestehen strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Es sei somit kein dem § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…ab. Die Begründung lautet wie folgt: "Bei einem Vergleich handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a…
…denselben Grundsätzen beurtheilet". Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den die Parteien ihren Streit oder ihre Ungewissheit über das Bestehen, den Inhalt oder die Auswirkungen eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses im Wege beiderseitigen Nachgebens beenden, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen (VwGH 11.9.1987…
…Demnach handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit va der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH…
…wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen hat verbindet. Somit handelt es sich um eine neue Festlegung streitiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben. Genau das ist aber bei der vorliegenden Vereinbarung nicht der Fall. Es ist völlig unstrittig, dass im Falle einer…
…2006/16/0136). Demnach handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a. der Beilegung oder…
…Vergleich iSd § 1380 ABGB versteht man einen Neuerungsvertrag, in dem unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich eine neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte erfolgt. Für die Versteuerung als Vergleichssumme ist stets eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung über den Entgeltanspruch erforderlich (UFS 19.3.2010, RV/0062-I…
…2006/16/0136). Demnach handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a. der Beilegung oder…
…jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet. Ein Vergleich ist somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung streitiger oder zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis (VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Nicht…
…Anknüpfung greift sowohl hinsichtlich des außergerichtlichen als auch des gerichtlichen Vergleichs zu kurz. Zivilrechtlich setzt ein Vergleich gemäß § 1380 ABGB voraus, dass damit streitige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt werden. Zweifelhaft ist ein Recht dann, wenn sich die Parteien nicht einig sind…