…da die Gesellschafter des Leistungsempfängers (Mieter) eine beherrschende Stellung gegenüber dem leistenden Unternehmen (Vermieter) ausüben und die K.KEG im Prüfungszeitraum nicht illiquid war. Somit gelten die bisher nicht erklärten Mietumsätze/einnahmen als zugeflossen. | | 2000 (ATS) | 2001 (ATS) | 2002 (Euro) |…
…24. September 2002 mit Sicherheit keine Überlegungen dahingehend angestellt hat, ob der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer K. die dienstrechtliche Stellung eines Arbeitsnehmers inne gehabt hat, sondern von der Betriebsprüfung dahingehend befragt wurde, wer die Arbeiten an der Baustelle in 1080 Wien tatsächlich durchgeführt hat, worauf…
…GmbH] weitergegeben und dort die Bereicherung eintreten lassen, was theoretisch möglich wäre. Seine beherrschende Stellung bei beiden Gesellschaften führt in jeder Variante zur vA. Die Zurechnung verdeckter Ausschüttungen bei Sicherheitszuschlägen ist jedenfalls ständige Judikatur (...). V. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26. September 2011 teilte der Bw…
…Tochter des Bw. nur formal (als Käuferin bzw. Verkäuferin der Liegenschaften) aufgetreten ist und keinerlei Unterlagen zum Nachweis über ihre konkreten Tätigkeiten vorgelegt werden konnten. Durch die dargestellte rechtlich und faktisch beherrschende Stellung des Bw. war dessen Tochter nicht in der Lage, jene positiven Befugnisse…
…als Geschäftsführer zu bestellen. Der Bw. hatte somit im Berufungszeitraum die Funktion des Geschäftsführers inne und ist die Art und Weise der Verfügung über die Konten der Gesellschaft nur durch dessen beherrschende Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer erklärbar. Die von ihm von Konten der Gesellschaft…
…juristische Personen (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, ÖStZB 2002/78). Der Bw. verfügte im Berufungszeitraum 1988 bis 1996 mit einem Beteiligungsausmaß von 83 % über eine beherrschende Stellung. Hinzu kommt, dass er die Funktion des Geschäftsführers inne hatte. Hinsichtlich der an den Vollmachtnehmer Tv…
…Fragebogen beantwortet worden, dessen Inhalt offensichtlich in keiner Weise für die Bescheidausfertigung gewürdigt worden sei. Der einzige Geschäftsführer sei zu 100 % am Gesellschaftskapital beteiligt und übe im Unternehmen eine beherrschende Stellung aus. Anlässlich der Gründung der Gesellschaft sei ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen worden, welcher bisher im…
…891,00) nachgefordert. Dagegen wurde durch den bevollmächtigten Vertreter berufen. Der Gf. sei zu 80 % am Gesellschaftskapital beteiligt und übe im Unternehmen eine beherrschende Stellung aus. Es habe bisher immer nur einen mündlichen Geschäftsführervertrag gegeben. Nach der jüngsten Judikatur würden dann Einkünfte im Sinne des …
…Geschäftsführer nur zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist und diese Erkenntnis den Fall einer Mehrheitsbeteiligung behandle. Nach Ansicht des Finanzamtes mag der Einwand zwar richtig sein. Im Hinblick auf eine fehlende beherrschende Stellung in der Gesellschaft. Nichts desto trotz kann aber ein Zufluss gem…
…Geschäftsführer nur zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist und diese Erkenntnis den Fall einer Mehrheitsbeteiligung behandle. Nach Ansicht des Finanzamtes mag der Einwand zwar richtig sein. Im Hinblick auf eine fehlende beherrschende Stellung in der Gesellschaft. Nichts desto trotz kann aber ein Zufluss gem…
…aus dem erworben wurde, eine natürliche oder juristische Person ist, der beherrschende Stellung bezüglich des erwerbenden Unternehmens zukommt. Erwirbt eine Gesellschaft vom Unternehmen ihres Alleingesellschafters Softwaretechnologie, handelt es sich um den Erwerb unkörperlicher Wirtschaftsgüter von einem Konzernunternehmen, wofür ein IFB nicht geltend gemacht werden kann…
…sei schon mehrmals verwiesen worden. Auch bei einem beherrschenden Gesellschafter sei ein Zufluss gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 aufgrund seiner Stellung nur unter der Voraussetzung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu unterstellen (VwGH 28.6.2006, 2002/13/0175). (11) Nach Übermittlung von Vorhalt und…
…wenn diese Verbindlichkeiten zumindest großteils erst danach ab 7. April 2000 bis 4. Jänner 2001 entstanden sind. Die beherrschende Stellung von G bei allen drei beteiligten Unternehmen, die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch GGes, die nach den Darstellungen der Bwin und den Angaben in der Rechnung…
…der Organträger der Organgesellschaft die wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung stellt und diese ev. auch noch durch Kündigung der Rechtsbeziehung eine wesentliche Grundlage für ihre Umsatztätigkeit entziehen kann. Schon die bloße Möglichkeit einen Mietvertrag zu kündigen gibt dem Vermieter eine beherrschende Stellung (Kranich/Siegl/Waba, UStG, …
…Möglichkeit, in einer Wohnung zu übernachten, vermag jedenfalls keinen Ort der Geschäftsleitung zu begründen. Der Geschäftsführer ist alleiniger Gesellschafter der Bw. und übt daher eine beherrschende Stellung über die Bw. aus. Da für die Geschäftsführertätigkeit das Büro in der Str1 offensichtlich nicht benötigt wird, ist…
…Handelsregisterauszug E, FL, verzeichnet. Aus den genannten Daten ist ersichtlich, dass der Berufungswerber unzweifelhaft eine beherrschende Stellung in der GE Anstalt hat und hatte. Als einzigem Mitglied des Verwaltungsrates der liechtensteinischen Anstalt obliegt es zweifellos ihm, deren Geschick zu bestimmen und zu steuern. Nach Schweizer…
…b Abs. 2 Z 2 KStG 1988 besagt, dass die Beteiligung höchstens 20% des Eigenkapitals der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ausmachen darf. Das Höchstbeteiligungsausmaß beträgt 49% des Betriebsvermögens oder Nennkapitals am Beteiligungsunternehmen und darf keine beherrschende Stellung vermitteln (§ 6 lit. b Abs. 2 Z 3 KStG 1988). Im…
…b Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (aF) besagt, dass das Beteiligungsausmaß der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft höchstens 49% des Betriebsvermögens oder Nennkapitals am Beteiligungsunternehmen und keine beherrschende Stellung vermitteln darf. Im gegenständlichen Fall hat die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an der Bw. das Höchstbeteiligungsausmaß von 49% überschritten, sie ist zu…
…P. M. G. eines der übrigen Mitglieder jederzeit abberufen kann. Dies wird vom UFS als eindeutiges Indiz für die beherrschende Stellung des Hrn G. gewertet, die auf die Weisungsgebundenheit des Bw ihm gegenüber hinweist. - das E-mail vom 24.4.2002 von Hrn G. an…
…sei. Ausgeführt wurde insbesondere, dass H. und sein Sohn M. bei der Bw. eine beherrschende Stellung innegehabt hätten. H. habe der Bw. im Zeitraum vom September 2004 bis Dezember 2007 für angebliche Lieferungen von EDV-Geräten und Umbauarbeiten, deren Durchführung nicht erweisbar gewesen sei, insgesamt…