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UFSW RV/1679-W/051) Unterstellung eines Zuflusses von nicht erklärten Mieteinnahmen 2) Abnutzbarkeit von Markenrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2009

…da die Gesellschafter des Leistungsempfängers (Mieter) eine beherrschende Stellung gegenüber dem leistenden Unternehmen (Vermieter) ausüben und die K.KEG im Prüfungszeitraum nicht illiquid war. Somit gelten die bisher nicht erklärten Mietumsätze/einnahmen als zugeflossen. | | 2000 (ATS) | 2001 (ATS) | 2002 (Euro) |…

UFSW FSRV/0088-W/03Zuständigkeit des Mehrheitsgesellschafters und tatsächlichen Entscheidungsträgers einer GmbH für die Führung von Lohnkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.04.2004

…24. September 2002 mit Sicherheit keine Überlegungen dahingehend angestellt hat, ob der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer K. die dienstrechtliche Stellung eines Arbeitsnehmers inne gehabt hat, sondern von der Betriebsprüfung dahingehend befragt wurde, wer die Arbeiten an der Baustelle in 1080 Wien tatsächlich durchgeführt hat, worauf…

UFSG RV/0171-G/08Gewinnzuschätzungen (Sicherheitszuschläge) und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…GmbH] weitergegeben und dort die Bereicherung eintreten lassen, was theoretisch möglich wäre. Seine beherrschende Stellung bei beiden Gesellschaften führt in jeder Variante zur vA. Die Zurechnung verdeckter Ausschüttungen bei Sicherheitszuschlägen ist jedenfalls ständige Judikatur (...). V. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26. September 2011 teilte der Bw…

UFSL RV/0238-L/06Zurechnung eines Spekulationsgewinnes aus Grundstücksveräußerung nicht an die zivilrechtliche Eigentümerin, sondern an deren Vater als wirtschaftlichen Eigentümer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2011Teil 2/2

…Tochter des Bw. nur formal (als Käuferin bzw. Verkäuferin der Liegenschaften) aufgetreten ist und keinerlei Unterlagen zum Nachweis über ihre konkreten Tätigkeiten vorgelegt werden konnten. Durch die dargestellte rechtlich und faktisch beherrschende Stellung des Bw. war dessen Tochter nicht in der Lage, jene positiven Befugnisse…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 5/6

…als Geschäftsführer zu bestellen. Der Bw. hatte somit im Berufungszeitraum die Funktion des Geschäftsführers inne und ist die Art und Weise der Verfügung über die Konten der Gesellschaft nur durch dessen beherrschende Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer erklärbar. Die von ihm von Konten der Gesellschaft…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 6/6

…juristische Personen (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, ÖStZB 2002/78). Der Bw. verfügte im Berufungszeitraum 1988 bis 1996 mit einem Beteiligungsausmaß von 83 % über eine beherrschende Stellung. Hinzu kommt, dass er die Funktion des Geschäftsführers inne hatte. Hinsichtlich der an den Vollmachtnehmer Tv…

UFSL RV/2027-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…Fragebogen beantwortet worden, dessen Inhalt offensichtlich in keiner Weise für die Bescheidausfertigung gewürdigt worden sei. Der einzige Geschäftsführer sei zu 100 % am Gesellschaftskapital beteiligt und übe im Unternehmen eine beherrschende Stellung aus. Anlässlich der Gründung der Gesellschaft sei ein Geschäftsführervertrag abgeschlossen worden, welcher bisher im…

UFSL RV/1622-L/02Dienstgeberbeitragspflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004

…891,00) nachgefordert. Dagegen wurde durch den bevollmächtigten Vertreter berufen. Der Gf. sei zu 80 % am Gesellschaftskapital beteiligt und übe im Unternehmen eine beherrschende Stellung aus. Es habe bisher immer nur einen mündlichen Geschäftsführervertrag gegeben. Nach der jüngsten Judikatur würden dann Einkünfte im Sinne des …

UFSW RV/2471-W/09Zufluss von Geschäftsführerbezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…Geschäftsführer nur zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist und diese Erkenntnis den Fall einer Mehrheitsbeteiligung behandle. Nach Ansicht des Finanzamtes mag der Einwand zwar richtig sein. Im Hinblick auf eine fehlende beherrschende Stellung in der Gesellschaft. Nichts desto trotz kann aber ein Zufluss gem…

UFSW RV/2466-W/09Zufluss von Geschäftsführerbezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…Geschäftsführer nur zu 50% an der Gesellschaft beteiligt ist und diese Erkenntnis den Fall einer Mehrheitsbeteiligung behandle. Nach Ansicht des Finanzamtes mag der Einwand zwar richtig sein. Im Hinblick auf eine fehlende beherrschende Stellung in der Gesellschaft. Nichts desto trotz kann aber ein Zufluss gem…

UFSW RV/0638-W/03Abnutzbarkeit von Softwaretechnologie, IFB bei Erwerb im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…aus dem erworben wurde, eine natürliche oder juristische Person ist, der beherrschende Stellung bezüglich des erwerbenden Unternehmens zukommt. Erwirbt eine Gesellschaft vom Unternehmen ihres Alleingesellschafters Softwaretechnologie, handelt es sich um den Erwerb unkörperlicher Wirtschaftsgüter von einem Konzernunternehmen, wofür ein IFB nicht geltend gemacht werden kann…

UFSL RV/1364-L/07Zufluss von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei behaupteter Illiquidität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2009

…sei schon mehrmals verwiesen worden. Auch bei einem beherrschenden Gesellschafter sei ein Zufluss gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 aufgrund seiner Stellung nur unter der Voraussetzung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu unterstellen (VwGH 28.6.2006, 2002/13/0175). (11) Nach Übermittlung von Vorhalt und…

UFSL RV/0040-L/04Kein Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung über ein Scheingeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

…wenn diese Verbindlichkeiten zumindest großteils erst danach ab 7. April 2000 bis 4. Jänner 2001 entstanden sind. Die beherrschende Stellung von G bei allen drei beteiligten Unternehmen, die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch GGes, die nach den Darstellungen der Bwin und den Angaben in der Rechnung…

UFSL RV/1269-L/12Keine Organschaft zwischen vermietender Tochter und Bankgeschäfte tätigender Mutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2013

…der Organträger der Organgesellschaft die wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung stellt und diese ev. auch noch durch Kündigung der Rechtsbeziehung eine wesentliche Grundlage für ihre Umsatztätigkeit entziehen kann. Schon die bloße Möglichkeit einen Mietvertrag zu kündigen gibt dem Vermieter eine beherrschende Stellung (Kranich/Siegl/Waba, UStG, …

UFSF RV/0508-F/10Sitz und Ort der Geschäftsleitung einer nach österreichischem Recht errichteten GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…Möglichkeit, in einer Wohnung zu übernachten, vermag jedenfalls keinen Ort der Geschäftsleitung zu begründen. Der Geschäftsführer ist alleiniger Gesellschafter der Bw. und übt daher eine beherrschende Stellung über die Bw. aus. Da für die Geschäftsführertätigkeit das Büro in der Str1 offensichtlich nicht benötigt wird, ist…

UFSF RV/0414-F/10Berufungswerber während anhängigen Verfahrens nach Liechtenstein verzogen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2012

…Handelsregisterauszug E, FL, verzeichnet. Aus den genannten Daten ist ersichtlich, dass der Berufungswerber unzweifelhaft eine beherrschende Stellung in der GE Anstalt hat und hatte. Als einzigem Mitglied des Verwaltungsrates der liechtensteinischen Anstalt obliegt es zweifellos ihm, deren Geschick zu bestimmen und zu steuern. Nach Schweizer…

UFSW RV/0359-W/07Ist der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft gemäß § 2 Z 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtig oder handelt es sich beim Zuschuss um nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 1993/818 befreit ist? (Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…b Abs. 2 Z 2 KStG 1988 besagt, dass die Beteiligung höchstens 20% des Eigenkapitals der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ausmachen darf. Das Höchstbeteiligungsausmaß beträgt 49% des Betriebsvermögens oder Nennkapitals am Beteiligungsunternehmen und darf keine beherrschende Stellung vermitteln (§ 6 lit. b Abs. 2 Z 3 KStG 1988). Im…

UFSW RV/1875-W/07Keine Gesellschaftsteuerbefreiung für Kapitalerhöhung im Rahmen von Mittelstandsfinanzierungen gemäß Art 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, wenn Beteiligungsausmaß und gewerblicher Betrieb nicht gegeben sind (Abw).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…b Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (aF) besagt, dass das Beteiligungsausmaß der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft höchstens 49% des Betriebsvermögens oder Nennkapitals am Beteiligungsunternehmen und keine beherrschende Stellung vermitteln darf. Im gegenständlichen Fall hat die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an der Bw. das Höchstbeteiligungsausmaß von 49% überschritten, sie ist zu…

UFSW RV/0707-W/09Einkünfte eines Mitglieds des Stiftungsvorstands
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2012

…P. M. G. eines der übrigen Mitglieder jederzeit abberufen kann. Dies wird vom UFS als eindeutiges Indiz für die beherrschende Stellung des Hrn G. gewertet, die auf die Weisungsgebundenheit des Bw ihm gegenüber hinweist. - das E-mail vom 24.4.2002 von Hrn G. an…

UFSI RV/0779-I/08Antrag auf Aufschiebung einer Sicherungsexekution
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…sei. Ausgeführt wurde insbesondere, dass H. und sein Sohn M. bei der Bw. eine beherrschende Stellung innegehabt hätten. H. habe der Bw. im Zeitraum vom September 2004 bis Dezember 2007 für angebliche Lieferungen von EDV-Geräten und Umbauarbeiten, deren Durchführung nicht erweisbar gewesen sei, insgesamt…