…1 Z 5 GrEStG, weil es sich um eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland handle. Grundabtretungen für Verkehrsflächen der Gemeinde seien anlässlich der Bewilligung von Bauflächen gesetzlich vorgeschrieben, sie dienen der besseren Gestaltung von Bauland. Außerdem erscheine der vom Finanzamt ermittelte Wert für…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
…Grundflächen für das öffentliche Interesse zur Verfügung zu stellen. Durch ggstdl. Vereinbarung habe die Bw durch eine behördliche Maßnahme Grundflächen für ein Altenwohnheim erworben und Bauland geschaffen. Die Vereinbarung stelle keinen bloß privatrechtlichen/freiwilligen Akt dar, da die Kompetenz zur Raumordnung und Flächenwidmung der Hoheitsverwaltung…
…erklärt. Hinsichtlich des auf diese Teilflächen entfallenden Kaufpreises werde daher Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 Grunderwerbsteuergesetz 1987 wegen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland beantragt. Sobald das genaue Flächenausmaß der künftigen Gemeindestraßen im Bereich der kaufgegenständlichen Grundstücke feststehe, werde dies bekannt gegeben…
…sind 3,5 % von der Gegenleistung in Höhe von 8.903,35 €) vor. Begründend führte es aus, dass eine privatrechtliche Vereinbarung keine behördliche Maßnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG darstelle. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung legte der…
…der Grunderwerbsteuer nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland, von der Baubehörde getroffen…
…der Grunderwerbsteuer nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland, von der Baubehörde getroffen…
…keine Anhaltspunkte vorliegen - es dürfte hier um die "Gestaltung" von Verkehrsflächen gehen), so fehlt jedenfalls die für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung erforderliche behördliche Maßnahme. Im vorliegenden Fall liegen aus folgenden Gründen auch nicht die Voraussetzungen für eine Nichtfestsetzung der Steuer gemäß § 17 GrEStG vor. Gemäß …
…beispielsweise durch eine erst nachträglich, dh. nach einem bereits erhobenen Einspruch, getroffene behördliche Maßnahme iSd § 83 Abs. 2 FinStrG gegenüber dem ursprünglichen Tatvorwurf (laut Strafverfügung) um weitere Sachverhalte erweitert, so kann vom dazu Berechtigten ein Antrag gemäß der bezogenen Gesetzesstelle bis zum Beginn der mündlichen…
…Gegebenheiten im gegenständlichen Fall weder ausreichend erforscht noch gewürdigt hat. Konkret ist es so, dass der Abgabenpflichtige nach seinem Grundstückserwerb durch langanhaltende behördliche Maßnahmen und geotechnische Untersuchungen einfach behindert war, von sich aus überhaupt die vom Entscheidungsträger geforderten konkreten Schritte mit bindenden Vereinbarungen setzen zu…
…Lebenden. 3. Erbteilungen 4. Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit einem Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens 5. Erwerbe durch behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland 6. Erwerb für ausländische Vertretungsbehörden Die Abgabenbehörden sind von Amts wegen verpflichtet, auf das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung zu achten. Es…
…die Nichtberücksichtigung der Kurkosten bekämpfen wollte. § 275 BAO setzt ein Anbringen voraus, dem zumindest ansatzweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine behördliche Maßnahme zu bekämpfen( Ritz, Kommentar ³, BAO, in Tz 4 zu § 275 BAO). Die Formulierung im Vorlageantrag "Aufrechterhaltung der bisherigen Begründung "stellt…
…dass die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden Frist als zurückgenommen gilt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine Maßnahme nach § 275 BAO ein Anbringen voraus, dem zumindest ansatzweise zu entnehmen ist, dass die Partei beabsichtigt, eine behördliche Maßnahme zu bekämpfen (VwGH v…
…vor, wenn zB eine vom Abgabepflichtigen bekannt gegebene und entrichtete Umsatzsteuerzahllast durch eine abgabenbehördliche Festsetzung nachträglich erhöht wird. Diese später gesetzte behördliche Maßnahme verschiebt jedoch den Fälligkeitstag für die in Frage stehende Umsatzsteuer nicht. Bemessungsgrundlage für den Säumniszuschlag ist somit die nicht (rechtzeitig) entrichtete Abgabenschuldigkeit…