…1 Z 5 GrEStG, weil es sich um eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland handle. Grundabtretungen für Verkehrsflächen der Gemeinde seien anlässlich der Bewilligung von Bauflächen gesetzlich vorgeschrieben, sie dienen der besseren Gestaltung von Bauland. Außerdem erscheine der vom Finanzamt ermittelte Wert für…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur strittigen Frage der Auslegung des Begriffes "behördliche Maßnahme" liegt oben dargelegte, einhellige, langjährige…
…IV. "Vertragszweck" wird ua. festgehalten: "Die (Bf) beabsichtigt, das Gst1 … , welches bereits als behördliche Maßnahme im ÖROKO zur baulichen Entwicklung ausgewiesen ist, zum Zwecke der Errichtung von leistbarem Wohnbau im öffentlichen Interesse weiter zu entwickeln. Dafür ist es notwendig, Besitzverhältnisse im raumordnungsrechtlichen Bauland umzugestalten…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur strittigen Frage der Auslegung des Begriffes "behördliche Maßnahme" liegt oben dargelegte, einhellige, langjährige…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
…Grundflächen für das öffentliche Interesse zur Verfügung zu stellen. Durch ggstdl. Vereinbarung habe die Bw durch eine behördliche Maßnahme Grundflächen für ein Altenwohnheim erworben und Bauland geschaffen. Die Vereinbarung stelle keinen bloß privatrechtlichen/freiwilligen Akt dar, da die Kompetenz zur Raumordnung und Flächenwidmung der Hoheitsverwaltung…
…eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl 103/1951, sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland, insbesondere nach den für die bessere Gestaltung von Bauland geltenden Vorschriften. Das in solchen Verfahren erworbene Grundstück tritt hinsichtlich aller für die…
…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…
…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…
…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…
…Gestaltung des Baulandes, wurden von der GEMEINDE vorgegeben und ist der Erwerb somit Folge der behördlichen Maßnahmen. c) Seitens der GEMEINDE liegt ein Gemeinderatsbeschluss zur besseren Gestaltung von Bauland vor. d) Ein Teil der vom Plan erfassten Grundstücke ist mit einem Baulandverbot belegt, das erst…
…behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wurden (VwGH 29. 6. 2006, 2006/16/0006). Nach dieser Gesetzesstelle ist nur jener Erwerb steuerfrei, der dem begünstigten Zweck ohne weitere Voraussetzung dient (vgl. VwGH 6.6.1968, 1464/67). Der Erwerb eines Grundstückes muss die unmittelbare Folge der behördlichen Maßnahme…
…erklärt. Hinsichtlich des auf diese Teilflächen entfallenden Kaufpreises werde daher Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 Grunderwerbsteuergesetz 1987 wegen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland beantragt. Sobald das genaue Flächenausmaß der künftigen Gemeindestraßen im Bereich der kaufgegenständlichen Grundstücke feststehe, werde dies bekannt gegeben…
…sind 3,5 % von der Gegenleistung in Höhe von 8.903,35 €) vor. Begründend führte es aus, dass eine privatrechtliche Vereinbarung keine behördliche Maßnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG darstelle. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung legte der…