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UFSL RV/0498-L/07behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…1 Z 5 GrEStG, weil es sich um eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland handle. Grundabtretungen für Verkehrsflächen der Gemeinde seien anlässlich der Bewilligung von Bauflächen gesetzlich vorgeschrieben, sie dienen der besseren Gestaltung von Bauland. Außerdem erscheine der vom Finanzamt ermittelte Wert für…

BFG RV/3100257/2017Tauschvertrag iSd § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz: Handelt es sich um eine "behördliche Maßnahme" iSd Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2018

…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur strittigen Frage der Auslegung des Begriffes "behördliche Maßnahme" liegt oben dargelegte, einhellige, langjährige…

BFG RV/3100256/2017Tauschvertrag "zur besseren Gestaltung von Bauland": es liegt keine "behördliche" Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2018

…IV. "Vertragszweck" wird ua. festgehalten: "Die (Bf) beabsichtigt, das Gst1 … , welches bereits als behördliche Maßnahme im ÖROKO zur baulichen Entwicklung ausgewiesen ist, zum Zwecke der Errichtung von leistbarem Wohnbau im öffentlichen Interesse weiter zu entwickeln. Dafür ist es notwendig, Besitzverhältnisse im raumordnungsrechtlichen Bauland umzugestalten…

BFG RV/3100258/2017Tauschvertrag zwecks "besserer Gestaltung von Bauland": Der Vertrag wurde freiwillig iSd § 33 TROG abgeschlossen, daher liegt keine Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt und keine "behördliche Maßnahme" gem. § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur strittigen Frage der Auslegung des Begriffes "behördliche Maßnahme" liegt oben dargelegte, einhellige, langjährige…

UFSG RV/0563-G/06Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0092-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0093-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0091-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0564-G/06Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0083-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSG RV/0081-G/03Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag - keine behördliche Maßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…

UFSI RV/0182-I/05Stellt Maßnahme nach § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz eine "behördliche Maßnahme" iSd Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2005

…Grundflächen für das öffentliche Interesse zur Verfügung zu stellen. Durch ggstdl. Vereinbarung habe die Bw durch eine behördliche Maßnahme Grundflächen für ein Altenwohnheim erworben und Bauland geschaffen. Die Vereinbarung stelle keinen bloß privatrechtlichen/freiwilligen Akt dar, da die Kompetenz zur Raumordnung und Flächenwidmung der Hoheitsverwaltung…

BFG RV/7102676/2015Trotz Fehlens eines förmlichen Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungs-Grundsatzgesetz 1951 oder eines förmlichen behördlichen Baulandumlegungsverfahrens konnte für den vorliegenden Grundstückstausch die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 zur Anwendung gelangen, da die Tauschvorgänge durch behördliche Maßnahmen ausgelöst wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2019

…eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl 103/1951, sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland, insbesondere nach den für die bessere Gestaltung von Bauland geltenden Vorschriften. Das in solchen Verfahren erworbene Grundstück tritt hinsichtlich aller für die…

BFG RV/7103846/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…

BFG RV/7103849/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…

BFG RV/7103848/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland abgeschlossen wurde, nehmen die Parteien daher unter Hinweis auf Rz 6652 letzter Abs EStR 2000 die Steuerbefreiungen des § 30 Abs 2 Z…

BFG RV/7102366/2015Parzellierungsübereinkommen über Initiative der Gemeinde ist keine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…Gestaltung des Baulandes, wurden von der GEMEINDE vorgegeben und ist der Erwerb somit Folge der behördlichen Maßnahmen. c) Seitens der GEMEINDE liegt ein Gemeinderatsbeschluss zur besseren Gestaltung von Bauland vor. d) Ein Teil der vom Plan erfassten Grundstücke ist mit einem Baulandverbot belegt, das erst…

BFG RV/7102366/2015Parzellierungsübereinkommen über Initiative der Gemeinde ist keine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 2/2

…behördlicher Befehlsgewalt gesetzt wurden (VwGH 29. 6. 2006, 2006/16/0006). Nach dieser Gesetzesstelle ist nur jener Erwerb steuerfrei, der dem begünstigten Zweck ohne weitere Voraussetzung dient (vgl. VwGH 6.6.1968, 1464/67). Der Erwerb eines Grundstückes muss die unmittelbare Folge der behördlichen Maßnahme…

UFSW RV/3877-W/08Der Grundstückserwerb einer Gemeinde durch privatrechtlichen Vertrag ist keine behördliche Maßnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…erklärt. Hinsichtlich des auf diese Teilflächen entfallenden Kaufpreises werde daher Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 Grunderwerbsteuergesetz 1987 wegen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland beantragt. Sobald das genaue Flächenausmaß der künftigen Gemeindestraßen im Bereich der kaufgegenständlichen Grundstücke feststehe, werde dies bekannt gegeben…

UFSL RV/0586-L/03Ein Grundstückserwerb ist nur bei Vorliegen einer behördlichen Maßnahme nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2005

…sind 3,5 % von der Gegenleistung in Höhe von 8.903,35 €) vor. Begründend führte es aus, dass eine privatrechtliche Vereinbarung keine behördliche Maßnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG darstelle. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung legte der…