…Abgabeneinbringung sind behördeninterne Vorgänge (VwGH 15.04.1997, 96/14/0001; VwGH 12.06.1990, 90/14/0100), die formlos, also jeweils ohne Bescheiderlassung, vonstattengehen (VwGH 15.04.1997, 96/14/0001; VwGH 31.03.2003, 97/14/0128). Für den Abgabenschuldner sind Maßnahmen iSd…
…nicht den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen entsprechen, für eine Eingabe zweimal Gebühr einzuheben. Anlässlich der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof sei die Gebühr ordnungsgemäß entrichtet worden. Die Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof sei eine behördeninterne Maßnahme, sodass die nochmalige Gebührenentrichtung gesetzwidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: …
…Abgaben in Höhe von insgesamt 36.532,49 € gemäß § 231 Abs. 1 BAO verfügt. Die Aussetzung der Einbringung ist (anders als etwa die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO) eine behördeninterne Maßnahme, über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO³, § 231 Tz 3 mit Judikaturnachweisen)…
…einen bezog sich diese Aussetzung der Einbringung nur auf Einbringungsmaßnahmen gegenüber der Gesellschaft, da solche der Primärschuldnerin gegenüber im Hinblick auf die Konkursabweisung mangels Vermögens aussichtslos waren. Zum anderen ist die Aussetzung der Einbringung lediglich eine behördeninterne Maßnahme über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO³, …
…Entgegenkommen des Finanzamtes zu werten, das nur der Vermeidung von Nebengebühren gedient habe. Die Aussetzung der Einbringung stelle eine behördeninterne Maßnahme dar, auf welche kein Rechtsanspruch bestehe. Auch die Wiederaufnahme der Einbringung stelle eine bloß interne Maßnahme dar (VwGH 15.4.1997, 96/14/0001)…
…Senat 11 am Donnerstag, den 28. Jänner 2010, für 9:00 Uhr, einberufen wird, erfolgt ist. Diese Verfügung stellt eine behördeninterne Maßnahme dar. Dem § 284 Abs. 4 BAO ist nicht zu entnehmen, dass diese Verfügung des Vorsitzenden der Bw. zur Kenntnis zu bringen ist. Dem …
…ist dem zu entgegnen, dass die Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 12.6.1990, 90/14/0100) eine behördeninterne Maßnahme ist, worüber kein Bescheid ergeht (VwGH 31.3.2003, 97/14/0128). Auch die Wiederaufnahme der ausgesetzten Einbringung…
…dass das Finanzamt lediglich per 31. Juli 2001 eine Aussetzung der Einbringung betreffend die am Abgabenkonto aushaftenden Abgabenschuldigkeiten verfügte. Diese Aussetzung der Einbringung stellt lediglich eine behördeninterne Maßnahme dar. Obwohl die ausgesetzten Beträge aus der laufenden Gebarung genommen werden (der Abgabepflichtige erkennt dies aus den…
…Umsatzsteuervoranmeldung, dem 19.11.2008, war jedoch die Einbringung fälliger Abgaben in Höhe von insgesamt 130.184,84 € gemäß § 231 BAO ausgesetzt. Dabei handelt es sich um eine behördeninterne formlose Maßnahme, die dann zur Anwendung kommt, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren bzw. aussichtslos wären, aber…
…dass die Verbuchung irrtümlich mit Geschäftsfall 91 (Löschung) statt mit Geschäftsfall 93 (Aussetzung der Einbringung) erfolgt ist. Maßnahmen nach § 231 BAO stellen nur behördeninterne Vorgänge dar, hinsichtlich derer dem Abgabepflichtigen kein Rechtsanspruch zusteht und über die auch keine Bescheide erlassen werden. Da ein Bescheid über…
…zum Zeitpunkt der Zahlung der fälligen Umsatzsteuerbeträge nicht erkennbar gewesen sei, dass seitens des Finanzamtes bereits (behördeninterne) Verfolgungshandlungen gesetzt worden waren, liege in Form der rechtzeitig erfolgten Zahlungen eine strafbefreiende Selbstanzeige vor und sei das bescheidmäßig eingeleitete Finanzstrafverfahren daher einzustellen. Weiters teilte der Vertreter des…
…1), innerhalb der Verjährungsfrist (§ 238) wegfallen. Die Aussetzung der Einbringung ist eine behördeninterne, verwaltungsorganisatorische Maßnahme, über die kein Bescheid ergeht und die aus Zweckmäßigkeitsgründen vom Finanzamt verfügt werden kann. Auch die Wiederaufnahme der ausgesetzten Einbringung erfolgt formlos (siehe VwGH-Erkenntnis vom 15.4.1997, 96…
…vollziehbaren Entscheidungen und damit auch Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt werden können, überlagert in sachlicher Hinsicht den Inhalt des § 212a BAO, wonach nur Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt werden können. Entscheidungen der Zollbehörden sind hoheitliche Maßnahmen auf dem Gebiet des Zollrechts (Art. 4 Nr. 5 iVm Art. 6 ZK). Gemäß Art…
…2009/15/0002), wenn Stoll in seinem BAO-Kommentar ausführt auf Seite 992 unten: "Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt ist, ergibt sich im allgemeinen aus den behördeninternen Organisationsregelungen." und auf Seite 993 Mitte: "Zusammenfassend ergibt sich also, daß bei monokratisch organisierten Behörden, wenn nicht nach außen…
…Finanzamt selbst erkennen lasse, dass keine Rückstände bestünden. Unter diesen Umständen sei obige Maßnahme nicht mehr sachgerecht und daher zu korrigieren. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Eingabe betreffend die Einwendungen gegen die Vollstreckung zurück. Nach Zitierung der…
…Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen System sei das der Behördenleiter bzw. das von ihm ermächtigte Organ. Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt sei, ergebe sich aus den behördeninternen Organisationsregelungen (Verweis auf Stoll, BAO-Kommentar, § 96 S 992). Erforderlich sei für die Rechtswirksamkeit eines…
…Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen System sei das der Behördenleiter bzw. das von ihm ermächtigte Organ. Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt sei, ergebe sich aus den behördeninternen Organisationsregelungen (Verweis auf Stoll, BAO-Kommentar, § 96 S 992). Erforderlich sei für die Rechtswirksamkeit eines…
…2009/15/0002), wenn Stoll in seinem BAO-Kommentar ausführt auf Seite 992 unten: "Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt ist, ergibt sich im allgemeinen aus den behördeninternen Organisationsregelungen." und auf Seite 993 Mitte: "Zusammenfassend ergibt sich also, daß bei monokratisch organisierten Behörden, wenn nicht nach außen…
…Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen System sei das der Behördenleiter bzw. das von ihm ermächtigte Organ. Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt sei, ergebe sich aus den behördeninternen Organisationsregelungen (Verweis auf Stoll, BAO-Kommentar, § 96 S 992). Erforderlich sei für die Rechtswirksamkeit eines…
…Organisationsvorschriften den behördlichen Willen zu bilden habe. Im monokratischen System sei das der Behördenleiter bzw. das von ihm ermächtigte Organ. Wer zur Unterschriftsleistung ermächtigt sei, ergebe sich aus den behördeninternen Organisationsregelungen (Verweis auf Stoll, BAO-Kommentar, § 96 S 992). Erforderlich sei für die Rechtswirksamkeit eines…