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204 Treffer191 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0848-L/10Wiederaufnahmeantrag (§ 303 Abs. 1 BAO) für ein nicht durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren (hier: für Wiederaufnahme der Aussetzung der Abgabeneinbringung iSd § 231 Abs. 2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2010

…Abgabeneinbringung sind behördeninterne Vorgänge (VwGH 15.04.1997, 96/14/0001; VwGH 12.06.1990, 90/14/0100), die formlos, also jeweils ohne Bescheiderlassung, vonstattengehen (VwGH 15.04.1997, 96/14/0001; VwGH 31.03.2003, 97/14/0128). Für den Abgabenschuldner sind Maßnahmen iSd…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Die Aussetzung der Einbringung stellt eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung dar; ein Rechtsanspruch auf Aussetzung besteht nicht. Daraus folgt für den contrarius actus der Wiederaufnahme der Aussetzung nach § 231 Abs. 2 BAO, dass auch dieser als behördeninterne Maßnahme anzusehen ist. Rz 1504: Ergibt sich hingegen…

UFSW RV/3240-W/02Gebührenpflicht bei Sukzessivbeschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…nicht den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen entsprechen, für eine Eingabe zweimal Gebühr einzuheben. Anlässlich der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof sei die Gebühr ordnungsgemäß entrichtet worden. Die Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof sei eine behördeninterne Maßnahme, sodass die nochmalige Gebührenentrichtung gesetzwidrig sei. Über die Berufung wurde erwogen: …

UFSL RV/1070-L/10Keine Rückzahlung eines Guthabens, welches durch die verfügte Wiederaufnahme der Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO aufgebraucht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…Abgaben in Höhe von insgesamt 36.532,49 € gemäß § 231 Abs. 1 BAO verfügt. Die Aussetzung der Einbringung ist (anders als etwa die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO) eine behördeninterne Maßnahme, über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO³, § 231 Tz 3 mit Judikaturnachweisen)…

UFSL RV/0497-L/10Haftung gemäß § 12 BAO; Rückzahlung und Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…einen bezog sich diese Aussetzung der Einbringung nur auf Einbringungsmaßnahmen gegenüber der Gesellschaft, da solche der Primärschuldnerin gegenüber im Hinblick auf die Konkursabweisung mangels Vermögens aussichtslos waren. Zum anderen ist die Aussetzung der Einbringung lediglich eine behördeninterne Maßnahme über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO³, …

BFG RV/3100069/2026beantragte Wiederaufnahme eines mit Erkenntnis des BFG abgeschlossenen Verfahrens - Abweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2026

…dessen, ob er im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden habe können, ohne jegliche Relevanz: Die Identität ***G*** als Adressat behördlicher Erledigungen und Dokumente sei zweifelsfrei festgestanden. Die Wiederaufnahme der Einbringung stelle eine rein behördeninterne Maßnahme dar, betreffend welche weder ein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen bestehe, noch…

BFG RV/7102058/2023Aufrechnung von Abgabenguthaben im Abschöpfungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2023

…eine innerbehördliche Maßnahme und erfolgt ohne Bescheid. Wenn die Gründe, die zur Aussetzung geführt haben, wegfallen, ist die ausgesetzte Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO wieder aufzunehmen. Einer förmlichen Verfügung der Wiederaufnahme der ausgesetzten Einbringung bedarf es nicht, weil diese eine formlose behördeninterne Maßnahme ist…

BFG RV/3100201/2019Abweisung eine Rückzahlungsantrages wegen Überrechnung des Guthabens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019

…der Umbuchung auf dem Abgabenkonto der A-Ges ausgesetzt waren, stand der Durchführung der Überrechnung des Guthabens nicht entgegen, weil die Aussetzung der Einbringung lediglich eine behördeninterne Maßnahme darstellt, auf die der Abgabepflichtige keinen Rechtsanspruch hat und über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO 6 …

BFG RV/7200062/2018Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2018

…Das Bundesfinanzgericht war daher nicht befugt, darüber (erstmalig) zu entscheiden. Eine etwaige Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO ist eine behördeninterne Maßnahme, über die kein Bescheid zu ergehen hat. Gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die…

BFG RV/2100508/2011Säumniszuschlag für Masseforderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2017

…vorsehen, den Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen haben. Zu den übrigen Einwendungen, insbesondere was die Aussetzung der Einbringung anlangt, ist auszuführen, dass es sich dabei um eine behördeninterne Maßnahme handelt (VwGH 12.6.1990, 90/14/0100; 15.4.1997, 96/14/0001), worüber…

BFG RV/7105466/2014Aufrechnung von Gutschriften mit Insolvenzforderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2016

…4.1997, 96/14/0001) eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung darstellt; ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Einbringung besteht nicht. Daraus folgt für den contrarius actus der, daß auch dieser als behördeninterne Maßnahme anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2000/15…

UFSI RV/0333-I/08Eintritt der Einhebungsverjährung bei Bewilligung von Zahlungserleichterungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…Entgegenkommen des Finanzamtes zu werten, das nur der Vermeidung von Nebengebühren gedient habe. Die Aussetzung der Einbringung stelle eine behördeninterne Maßnahme dar, auf welche kein Rechtsanspruch bestehe. Auch die Wiederaufnahme der Einbringung stelle eine bloß interne Maßnahme dar (VwGH 15.4.1997, 96/14/0001)…

UFSL RV/1371-L/091) Ablehnung einzelner Senatsmitglieder 2) Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung 3) Beweisantrag kurz vor der mündlichen Berufungsverhandlung 4) Stundung wegen angeblich rechtswidriger Abgabenvorschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010Teil 1/2

…Senat 11 am Donnerstag, den 28. Jänner 2010, für 9:00 Uhr, einberufen wird, erfolgt ist. Diese Verfügung stellt eine behördeninterne Maßnahme dar. Dem § 284 Abs. 4 BAO ist nicht zu entnehmen, dass diese Verfügung des Vorsitzenden der Bw. zur Kenntnis zu bringen ist. Dem …

UFSW RV/1263-W/06Verrechnung einer Gutschrift auf Quotenzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2007

…ist dem zu entgegnen, dass die Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 12.6.1990, 90/14/0100) eine behördeninterne Maßnahme ist, worüber kein Bescheid ergeht (VwGH 31.3.2003, 97/14/0128). Auch die Wiederaufnahme der ausgesetzten Einbringung…

UFSW RV/0323-W/03Richtigkeit der Abgabenbescheide, Uneinbringlichkeit, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2003

…dass das Finanzamt lediglich per 31. Juli 2001 eine Aussetzung der Einbringung betreffend die am Abgabenkonto aushaftenden Abgabenschuldigkeiten verfügte. Diese Aussetzung der Einbringung stellt lediglich eine behördeninterne Maßnahme dar. Obwohl die ausgesetzten Beträge aus der laufenden Gebarung genommen werden (der Abgabepflichtige erkennt dies aus den…

UFSF RV/0138-F/09Geltung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2009

…Umsatzsteuervoranmeldung, dem 19.11.2008, war jedoch die Einbringung fälliger Abgaben in Höhe von insgesamt 130.184,84 € gemäß § 231 BAO ausgesetzt. Dabei handelt es sich um eine behördeninterne formlose Maßnahme, die dann zur Anwendung kommt, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren bzw. aussichtslos wären, aber…

BFG RV/7102584/2022Verhältnis § 26 Abs. 1 FLAG 1967 / § 26 Abs. 4 FLAG 1967 / § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2022Teil 1/2

…Rückforderung mag mit den Wirren infolge der CORONA-Maßnahmen, oder wie auch sonst, erklärt werden, konnte aber das Vertrauen von Frau ***1*** ***3*** auf den rechtsrichtigen Weiterbezug der Familienbeihilfe nicht erschüttern. Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der OVID-19-Krise verweise ich auf…

BFG RV/7102794/2022Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei Rückforderung beim Vater, wenn die Kinder des Bf. seit 2007 bei der Mutter in Kanada leben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.03.2023Teil 2/2

…nach § 236 BAO ist das behördeninterne Verfahren nach § 26 Abs 4 FLAG 1967, welches eine Weisung der Oberbehörde voraussetzt, wonach das FA angewiesen werden kann, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre, zu unterscheiden; diese Maßnahme würde nicht bescheidmäßig erfolgen…

UFSG RV/0487-G/10Bescheidmäßiger Widerruf einer Löschung, obwohl kein Löschungsbescheid ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…dass die Verbuchung irrtümlich mit Geschäftsfall 91 (Löschung) statt mit Geschäftsfall 93 (Aussetzung der Einbringung) erfolgt ist. Maßnahmen nach § 231 BAO stellen nur behördeninterne Vorgänge dar, hinsichtlich derer dem Abgabepflichtigen kein Rechtsanspruch zusteht und über die auch keine Bescheide erlassen werden. Da ein Bescheid über…

BFG RV/7102584/2022Verhältnis § 26 Abs. 1 FLAG 1967 / § 26 Abs. 4 FLAG 1967 / § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2022Teil 2/2

…die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung, solange während dieses Zeitraumes keine andere Person anspruchsberechtigt wird. (2) Für die Maßnahme nach Abs. 1 ist ein Betrag von höchstens 102 Mio…