…25.339,00 € (2004), 4.660,15 € (2005), 8.613,08 € (2006) und 64.041,38 € (2007) die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 geltend gemacht. Mit Einbringungsvertrag vom 18. September 2008 wurde das Einzelunternehmen rückwirkend zum…
…den Privatbereich entfallenden Reinigungskosten im Schätzungswege mit € 4.000,-- per anno und kürzte den laufenden Lohnaufwand jährlich um diesen Betrag ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß …
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im vorerst erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2004 gewährte das Finanzamt die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 für € 13.631,55. Nach Aufhebung dieses Bescheides gemäß …
…iVm § 11a EStG 1988 idgF fallenden Gewinns wurde im Erstveranlagungsbescheid bezüglich Einkommensteuer 2007 erklärungsgemäß mit € 91.316,21 berücksichtigt, aufgrund der Nachbescheidkontrolle gelangte das Finanzamt zu der Ansicht, dass die Höhe des begünstigt besteuerten Gewinns iSd § 11a EStG 1988 iVm § 37 Abs. 1 EStG…
…aus dem Unternehmen seine normale Arbeitszeit erhöhen und somit eine Gehaltserhöhung um mehr als 50% erhalten würde und dieses wiederum für die Berechnung der begünstigt besteuerten Abfertigung herangezogen werden würde. Die Berechnung der Abfertigung sei grundsätzlich vom letzten Entgelt für den letzten Monat zu berechnen…
…eine Abweichung zur Bestimmung gemäß § 68 Abs. 6 EStG gegeben, so dass der bezahlte Nachtarbeitszuschlag auch ab 18.00 Uhr, wenn die Blockzeit erfüllt sei, begünstigt besteuert hätte werden müssen. Diesbezüglich werde auf den Erlass vom 2. Februar 1953, Zl. 83.008-9/1952 verwiesen…
…Nr. 400/1988). Für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber im Rahmen der Übermittlung einer berichtigten Einkommensteuererklärung mit Telefax vom 6. November 2006 eine "Berechnung nicht entnommener Gewinn für begünstigte Besteuerung 2005" vor, in welcher der Berufungswerber den Eigenkapitalanstieg für den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs…
…Eigenkapitals, höchstens jedoch 100 000 €, mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs. 1 versteuern (begünstigte Besteuerung). Der Höchstbetrag von 100.000 Euro steht jedem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum nur einmal zu. Der Anstieg des Eigenkapitals ergibt sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn, ausgenommen…
…Anstieg des Eigenkapitals, höchstens jedoch 100.000 € mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs. 1 versteuern (begünstigte Besteuerung). Der Höchstbetrag von 100.000 Euro steht jedem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum nur einmal zu. Der Anstieg des Eigen-kapitals ergibt sich aus jenem Betrag, um den…
…gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist. Lediglich komplettierend wird angemerkt, dass für allfällige darüber hinausgehende Interpretationen der Gesetze bzw. gesetzlichen Bestimmungen kein gesetzlich fundierter Raum vorhanden ist. Daher liegen auch keine allenfalls einkommensteuerrechtlich begünstigte Zuwendungen iSd § 32 EStG 1988 vor. Da es sich berufungsgegenständlich um Entgelt bzw…
…keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des § 68 Abs. 2 EStG 1988 begünstigt besteuert werden könnten. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-…
…keine Arbeitsleistungen erbracht und demzufolge auch keine Zuschläge bezahlt wurden, die ausbezahlten Zuschläge nur Rahmen des § 68 Abs. 2 EStG 1988 begünstigt besteuert werden könnten. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-…
…inländischen und welcher Teil auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Unberücksichtigt bleibt sohin der Umstand, dass nach der österreichischen Steuergesetzgebung gewisse Einkünfte begünstigt besteuert werden oder überhaupt nicht der Besteuerung unterliegen. Eine an der durchschnittlichen Belastung aller Einkünfte orientierte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages führt sohin nicht in…
…ob die gegenständliche Auszahlung aus der Pensionskasse gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 begünstigt besteuert werden kann. Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) mit dem Steuersatz des…
…vom Finanzamt - den Feststellungen der Betriebsprüfung folgend, die sich v.a. auf das VwGH-Erkenntnis vom 29.1.1998, 97/15/0197 stützt - nicht begünstigt besteuert. Dagegen richtet sich die eingebrachte Berufung, in der im Wesentlichen vorgebracht wird, es läge der Tatbestand der Betriebsaufgabe vor…
…2 Z 1 Pensionskassengesetzes nicht übersteige. Der Betrag in § 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz stelle eine Freigrenze dar. Die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 stehe jedoch nur dann zu, wenn die Pensionszusage mindestens sieben Jahre zurückliege und ein statuarischer…
…vereinfachte Ermittlung des nach § 37 EStG begünstigt besteuerten Gewinns nicht mehr geschützt. Zur Preissituation für Holz aus Kalamitätsnutzung hat der Bw im erstinstanzlichen Verfahren auf Fixpreisvereinbarungen ("Jahresschluss)" mit seinem Hauptabnehmer verwiesen, wodurch Preisunterschiede der einzelnen Schlägerungen unerheblich seien ("lediglich der Anteil an Schwachblochen wird bei…
…Bw wurde zunächst hinsichtlich des Jahres 2010 erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. In der irrigen Meinung, eine Prämienzahlung sei zu Unrecht nicht im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß als sonstiger Bezug begünstigt besteuert worden, erhob er Berufung. Mit der daraufhin erlassenen Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2012 wies das…
…der Schweiz tätig. In den Lohnausweisen war eine SEG-Zulage ausgewiesen. Das Finanzamt Bregenz hat diese SEG-Zulagen nicht begünstigt besteuert. In den Bescheidbegründungen wurde aber nicht darauf eingegangen, dass die SEG-Zulagen, nicht begünstigt besteuert wurden. Es ist aber davon auszugehen, dass das Finanzamt…
…verwiesen. Darüber hinaus wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber legte Berufung ein, weil ihm ausbezahlte Prämien in Höhe von 12.752,00 € nicht begünstigt besteuert worden waren. Nach Einreichung diesbezüglicher Arbeitgeberbestätigungen wurde das Berufungsbegehren seitens des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung berücksichtigt…