…10. 2008 aufgelöst und im Firmenbuch gelöscht. In weiterer Folge wurde die TCQUA. gesellschaft m.b.H mit der TCQUI.gesellschaft m.b.H (FN ijkl) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die berufungsgegenständliche KG ist somit voll beendigt. Gemäß § 188 Abs. 1 lit.b BAO werden…
…korrekt bezeichnen. Ein Feststellungsbescheid darf nur so lange an eine Personengemeinschaft /-vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ergehen, als diese besteht. Ein Feststellungsbescheid, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkung. Das gilt auch für USt-Bescheide (vgl. VwGH vom 29.3.2007, 2006/15…
…zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, die in den Fällen des Abs. 1 lit. a am Gegenstand der…
…sind. Nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle hat der Bescheid dann, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen des Abs. 1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte…
…Die Vermietungstätigkeit habe aus Ertragsgründen nicht mehr weitergeführt werden können. Die Vermietungstätigkeit wurde somit im März 2000 eingestellt; damit beendete auch die "HBG" (Hausbesitzgemeinschaft) infolge Kündigung des Mietvertrages ihre Tätigkeit, sie wurde im März 2000 aufgelöst. Infolge Rückstellung des Mietobjektes konnte die Fremdenzimmervermietung nicht mehr…
…Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß § 191 Abs 2 BAO an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen…
…Entsprechend § 191 Abs. 2 BAO ist dann, wenn an eine bereits beendigte Personenvereinigung oder Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ein Feststellungsbescheid ergehen soll, der Bescheid an diejenigen zu richten (im Falle einer Feststellung nach § 188 BAO), denen die gemeinschaftlichen Einkünfte zugeflossen sind. Die Ansicht, dass die…
… 188 BAO für 1992, der augenscheinlich im September 1993 zugestellt wurde und mangels Bekämpfung im Oktober 1993 in Rechtskraft erwuchs, löschte das Finanzamt die Steuernummer der voll beendigten KG. Im Zuge einer im November 1996 begonnenen, mit Schlussbesprechung am 18. November 1997 beendeten sowie mit…
…iSd § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemacht. AB ist am 31. Jänner 2005 verstorben. Die Personengemeinschaft beendete daraufhin ihre Vermietungstätigkeit am 31. März 2005 (vgl. die Beilage zu den für das Jahr 2005 eingereichten Steuererklärungen), der bisherige Mieter CD wurde aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 5…
…iSd § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemacht. AB ist am 31. Jänner 2005 verstorben. Die Personengemeinschaft beendete daraufhin ihre Vermietungstätigkeit am 31. März 2005 (vgl. die Beilage zu den für das Jahr 2005 eingereichten Steuererklärungen), der bisherige Mieter CD wurde aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 5…
…können. Die Vermietungstätigkeit wurde somit im März 2000 eingestellt; damit beendete auch die "HBG" (Hausbesitzgemeinschaft) infolge Kündigung des Mietvertrages und Rückstellung des Mietobjektes ihre Tätigkeit, sie wurde im März 2000 aufgelöst. Für die Jahre 1998 und 1999 führte das Finanzamt zunächst erklärungsgemäße Veranlagungen durch, mit…
…hat" zum Ausdruck gebracht. Entsprechend § 191 Abs. 2 BAO ist dann, wenn an eine bereits beendigte Personenvereinigung oder Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ein Feststellungsbescheid ergehen soll, der Bescheid an diejenigen zu richten (im Falle einer Feststellung nach § 188 BAO), denen die gemeinschaftlichen Einkünfte zugeflossen sind…
…dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191 Abs. 2 an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist…
…die bereits beendigt sind, an diejenigen zu ergehen haben, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Während demnach Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG, OEG, KEG) ihre Parteifähigkeit solange nicht verlieren, als "Abwicklungsbedarf" besteht (ein solcher wird anzunehmen sein, wenn noch Bescheide zugestellt werden müssen), verlieren Personengesellschaften ohne…
… 191 Abs. 2 BAO hat der Bescheid, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, an diejenigen zu ergehen, die in den Fällen des Abs. 1 lit a am Gegenstand der Feststellung beteiligt waren…
…eigene Rechtspersönlichkeit - hier allenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! - auch dann besteht, wenn diese bereits beendigt ist, aber sich aus der Existenz dieser Vereinigung noch abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten ergeben. Grundvoraussetzung für die Notwendigkeit der Namhaftmachung bzw. Bestellung eines(r) Bevollmächtigten war auf Grund der oben…
…191 Abs. 2 BAO für den Fall, dass die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, dass der Bescheid an diejenigen zu ergehen hat, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugerechnet werden (vgl. etwa den hg. Beschluss vom…
…an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191 Abs. 2 an diejenigen zu ergehen…
…verzichtet worden (Fax vom 29. November 2001), da die Gesellschafter der Irrmeinung gewesen wären, an eine im Firmenbuch gelöschte Personengesellschaft könnten keine Abgabenbescheide zugestellt werden. Die Zustellung der Bescheide und des Betriebsprüfungsberichtes sei rechtmäßig erfolgt (Zustellung durch Hinterlegung am 27. und 28. Februar 2002). In…
…verzichtet worden (Fax vom 29. November 2001), da die Gesellschafter der Irrmeinung gewesen wären, an eine im Firmenbuch gelöschte Personengesellschaft könnten keine Abgabenbescheide zugestellt werden. Die Zustellung der Bescheide und des Betriebsprüfungsberichtes sei rechtmäßig erfolgt (Zustellung durch Hinterlegung am 27. und 28. Februar 2002). In…