…Lagergebäude und findet Bestätigung darin, dass die Umbaukosten annähernd Neubaukosten entsprechen." Dass dieser bloße Verweis auf die Bewertungslehre grundsätzlich nicht geeignet ist, den Bebauungsabschlag zu rechtfertigen, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Es wird zwar in der Fachliteratur mitunter die Ansicht vertreten, dass bebauter Grund und Boden…
…mit ATS 494.000,00 festgestellt. Die Anschaffungskosten im November 1990 betrugen brutto (inkl. Grund und Boden) ATS 970.00,00. Gegenüber dem Buchwert von ATS 659.582,00 ergab sich somit ein Veräußerungsverlust von ATS 165.582,00. Die Bp hat den gemeinen Wert…
…Ankaufs- und Verkaufsvertrag nicht innerhalb eines zehnjährigen Zeitraumes erfolgten, müsste bereits aufgrund der vorstehenden Ausführungen das Vorliegen eines Spekulationsgeschäftes verneint werden. Insbesondere entscheidungsrelevant ist nach Meinung der Referentin Nachfolgendes: Unter den Begriff des Wirtschaftsgutes "Grundstücke" fallen unbebauter Grund und Boden, bebauter Grund und Boden samt…
…Berufungsbegehren konnte daher in diesem Punkt nicht entsprochen werden. 2. Kaufpreisaufteilung Der Kaufpreis einer bebauten Liegenschaft ist unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Schätzung des Grundanteiles wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer…
…1992, dass ein schriftlicher Treuhandvertrag nicht vorliege und die Treuhandschaft auf Grund eines mündlichen Vertrages bestehe. Sämtlich Finanzmittel zur Anschaffung des Grund und Bodens stammen aus dem Vermögen der O. , die auch das wirtschaftliche Risiko als Treugeber hinsichtlich des bebauten Grundstückes (Leasingvertrag mit A-GmbH…
…Abriss habe Grund und Boden eine Werterhöhung erfahren. Würde der Bw. nach Abbruch des Gebäudes selbst ein Gebäude errichten, würde der Abbruch nicht den Wert des neu errichteten Gebäudes erhöhen. Selbst nach dem Bewertungsgesetz gebe es dieser Ansicht Rechnung tragend einen "Bebauungsabschlag" für bebaute Grundstücke…
…mit 8,983.620,-- ATS ermittelt. Unter Berücksichtigung eines Ertragswertes ( nach dem gemischten Verfahren für die Unternehmensbewertung ) im Ausmaß von 12,000.000,-- ATS errechnete sich bei einer Gewichtung von 1:1 ( Substanzwert : Ertragswert ) ein Unternehmenswert inklusive Grund und Boden von 10, 491.810,-- ATS (…
…der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß § 55 zu bewerten wäre. Dabei sind insbesondere die Lage und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten…
…der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß § 55 zu bewerten wäre. Dabei sind insbesondere die Lage und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten…
…53 Abs. 1 BewG ist bei der Bewertung von bebauten Grundstücken vom Bodenwert (Abs. 2) und vom Gebäudewert (Abs. 3 bis 6) auszugehen. Als Bodenwert ist nach § 53 Abs. 2 BewG der Wert maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß §…
…1969. Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Bewertung bebauter Gebäude ist gemäß § 53 Abs. 1 BewG vom Bodenwert und vom Gebäudewert auszugehen. Als Bodenwert ist nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle der Wert maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß …
…der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß § 55 zu bewerten wäre. Dabei sind insbesondere die Lage und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten…
…Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken ist gemäß § 53 Abs. 1 BewG vom Bodenwert und vom Gebäudewert auszugehen. Als Bodenwert ist nach Abs. 2 der Gesetzesstelle der Wert maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß …
…landwirtschaftlichen Betriebes. § 51 BewG deffiniert das Grundvermögen. Demnach gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile (insbesondere Gebäude) und des Zubehörs. In das Grundvermögen sind nicht einzubeziehen die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche…
…1 und 9 ermittelte Wert, ist auf Antrag der gemeine Wert zugrunde zu legen. (11) Mindestens sind als Einheitswert eines bebauten Grundstückes, wenn sich gemäß Abs. 1 bis 10 ein geringerer Wert ergibt, sieben Zehntel des Wertes anzusetzen, mit dem der Grund und Boden gemäß…
…nicht möglich, aus dem Umfang des Bewertungsgegenstandes "bebautes Grundstück" bestimmte Vermögensteile, wie etwa das bestehende Gebäude, auszuscheiden. Nach obiger Definition des Grundvermögens zählen dazu, insbesondere beim bebauten Grundstück, neben dem Grund und Boden immer auch die darauf befindlichen Gebäude als Bestandteile des Grundstückes. Es ist…
…nicht möglich, aus dem Umfang des Bewertungsgegenstandes "bebautes Grundstück" bestimmte Vermögensteile, wie etwa das bestehende Gebäude, auszuscheiden. Nach obiger Definition des Grundvermögens zählen dazu, insbesondere beim bebauten Grundstück, neben dem Grund und Boden immer auch die darauf befindlichen Gebäude als Bestandteile des Grundstückes. Es ist…
…nicht möglich, aus dem Umfang des Bewertungsgegenstandes "bebautes Grundstück" bestimmte Vermögensteile, wie etwa das bestehende Gebäude, auszuscheiden. Nach obiger Definition des Grundvermögens zählen dazu, insbesondere beim bebauten Grundstück, neben dem Grund und Boden immer auch die darauf befindlichen Gebäude als Bestandteile des Grundstückes. Es ist…
…nicht möglich, aus dem Umfang des Bewertungsgegenstandes "bebautes Grundstück" bestimmte Vermögensteile, wie etwa das bestehende Gebäude, auszuscheiden. Nach obiger Definition des Grundvermögens zählen dazu, insbesondere beim bebauten Grundstück, neben dem Grund und Boden immer auch die darauf befindlichen Gebäude als Bestandteile des Grundstückes. Es ist…
…der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß §§ 55 zu bewerten wäre. Dabei sind insbesondere die Lage und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten…