…Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Frage. Ansonsten ändert auch eine betriebliche/berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass derartige Aufwendungen nicht abgezogen werden können. Fehlt eine einwandfreie Trennbarkeit, so sind Aufwendungen für solche Wirtschaftsgüter nur bei einer (zumindest nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Verwendung steuerlich absetzbar; nur eine völlig…
…privater Bedürfnisse dienen, sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Ausgaben für Computer, Computerzubehör, Internet und Telefon). Aufwendungen, die in gleicher…
…Die behauptete ausschließliche berufliche Verwendung hält der Senat auch deshalb für glaubwürdig, weil im Haushalt der Berufungswerberin ein Standgerät mit Internetanschluss vorhanden ist. Die Berufungswerberin hat einer Besichtigung beider Geräte vor Ort zugestimmt. Hinweise für eine private (Mit-)Verwendung des Laptops sind nicht erkennbar. Die…
…klargestellt, dass eine überwiegende bzw. nahezu ausschließliche berufliche Verwendung des Wirtschaftsgutes "LCD-Fernsehers" nicht stattfindet. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der erkennende Senat es für unzulässig hält, das Wirtschaftsgut "LCD-Fernseher" nach Art seiner Verwendung in zwei verschiedenartige Wirtschaftsgüter, nämlich Fernsehgerät (Empfangsgerät) und Bildschirm…
…Die ausschließliche oder beinahe ausschließliche berufliche Verwendung der Winterausrüstung hat der Berufungswerber im Hinblick auf die allgemeine Erfahrung, dass Sportbekleidung oder bürgerliche Bekleidung nicht überwiegend beruflich genutzt wird bzw. der Freizeitgestaltung oder auch der körperlichen Ertüchtigung dient und mit den für sie getätigten Ausgaben typische…
…konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 2.267,04 € nicht übersteigen. Lassen sich Aufwendungen nicht ausschließlich der beruflichen Veranlassung zuordnen und grenzen diese an den Bereich der privaten Lebensführung, so zählen derartige Aufwendungen zur Gänze als nicht abzugsfähig (Aufteilungsverbot…
…worauf er zum Schadensort gefahren sei und im Boot die Schadensabwicklung vorgenommen habe. Eine ausschließlich berufliche Verwendung des Bootes wurde damit aber nicht aufgezeigt und war aus den Akten auch nicht erkennbar: Der Berufungswerber erklärte in den Streitjahren Einnahmen in Höhe von 230.418,61…
…zeitliche Ausmaß der beruflichen Verwendung des Snowboards nicht hervor. Es wurden keine Stundenangaben gemacht, bzw. das zeitliche Ausmaß der Verwendung des Snowboards im Rahmen des Schulbetriebs wurde nicht bestätigt. Durch die vorgelegte Bestätigung wurde daher der Nachweis für eine nahezu ausschließlich berufliche Verwendung des Snowboards…
…die begehrte Nachweisführung hinsichtlich der ausschließlich beruflichen Veranlassung sämtlicher geltend gemachten Werbungskosten durch die Bw. unterblieben sei. Insbesondere die unter der Bezeichnung "Arbeitsmittel" angeführten Aufwendungen ließen eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung als nicht unmöglich erscheinen, als diese einer Verwendung im Rahmen der privaten…
…der privaten Lebensführung (Schisport, Sport) verwendet werden können. Der Alpinschi, die Tourenausrüstung und das Schiwachs mit Bürste könnten sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Eine ausschließlich berufliche Verwendung dieser Schiausrüstung sei unwahrscheinlich. Die Bekleidungsgegenstände und die Schiausrüstung seien gemäß § 20 Abs. Z 2 lit…
…Gitarre zur privaten Verwendung vorhanden. Auch das Vorbringen, dass die gegenständliche Gitarre sich in der Schule befindet, um den wiederholten Transport von der Wohnung zur Schule und zurück zu vermeiden, erscheint plausibel. Unter diesen Umständen ist eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung der Gitarre…
…nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Raumes keinen Einfluss. Auch im VwGH-Erkenntnis vom 31.10.2000, 95/15/0186, wird festgehalten, dass die bloße Lagerung von Privatgegenständen insgesamt noch als vernachlässigbar angesehen werden kann. Somit ergibt sich im Ergebnis eine nahezu ausschließliche berufliche Verwendung des…
…verwendet wird. Die Buchtitel sind so speziell und sicher nicht Literatur allgemeinen Interesses, sodass die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nachgewiesen werden kann. Dennoch wurden alle Werke nicht als Fachliteratur anerkannt. Es wird daher der Antrag gestellt, die beantragte Fachliteratur als Werbungskosten zu berücksichtigen, und zwar…
…worden. Die beantragten Anschaffungskosten für das Notebook samt Zubehör seien ebenfalls um einen geschätzten Privatanteil in Höhe von 40 % gekürzt worden, da nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine ausschließliche berufliche Nutzung nicht angenommen werden könne, auch wenn der Berufungswerber über ein Standgerät verfüge. Der…
…einmal nach A fahre, parke, arbeite und dann wieder nach Hause fahre. Wochentags sei somit logischerwesie eine ausschließliche berufliche Verwendung des Parkplatzes gegeben. Am Wochenende sei nach dem normalen Lauf der Dinge anzunehmen, dass sie, sollte sie tatsächlich wieder nach A fahren, wo sie ohnedies…
…abzugsfähig. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers ist Voraussetzung dafür…
…weitaus überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer verbringt, nicht an. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang weiters festgehalten: Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Verwendung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers ist Voraussetzung dafür, um überhaupt von einem Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn sprechen zu…
…der Einnahmen. Aufwendungen für einen Laptop sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht. Auf Grund der im Berufungsverfahren durch die Bw. erfolgten Sachverhaltsdarstellung ist im gegenständlichen Fall die ausschließliche berufliche Verwendung glaubhaft, zumal die Bw. zusätzlich über einen ortsfest am Arbeitsplatz eingesetzten…
…folgende Änderungen vor: Dem Begründungsteil der Berufungsvorentscheidungen ist diesbezüglich zu entnehmen, dass das Finanzamt nur die Kosten für das Arbeitszimmer im Ausmaß von 12,5 m² als Betriebsausgaben anerkannt hat, da nur dieses ausschließlich beruflich verwendet worden ist. Jene Kosten, die auf das vom Bw…
…es nicht. Laut Bw. handle es sich um eine Betriebsstätte und kein Arbeitszimmer. Das Finanzamt verwehrte den Abzug. Die Fotos würden nicht auf die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung dieses Raumes durch den Bw. als Arbeitszimmer schließen lassen. Am Schreibtisch sei ein Laptop seines Sohnes. Die…