…VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 ErbStG ist eine unbeschränkte Steuerpflicht für den gesamten (= in- und ausländischen) Vermögensanfall gegeben, wenn entweder der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber (zB Erbe) zur Zeit des Eintrittes der…
…sodass gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG der gesamte Erbanfall der inländischen Erbschaftssteuer unterliege und daher auch das ausländische Vermögen mangels Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland zu Recht der Besteuerung unterzogen worden sei. Eine teilweise Stattgabe erfolge dahin, dass der tatsächliche Verkehrswert von € 33.978 anteilig der…
…als auch der Erbe Inländer, sodass gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG der gesamte Erbanfall der inländischen Erbschaftssteuer unterliege und daher auch das ausländische Vermögen mangels Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland zu Recht der Besteuerung unterzogen worden sei. Eine teilweise Stattgabe erfolge dahin, dass der tatsächliche Verkehrswert von…
…als auch der Erbe Inländer, sodass gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG der gesamte Erbanfall der inländischen Erbschaftssteuer unterliege und daher auch das ausländische Vermögen mangels Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland zu Recht der Besteuerung unterzogen worden sei. Eine teilweise Stattgabe erfolge dahin, dass der tatsächliche Verkehrswert von…
…ist am 17. April 1999 in Wien verstorben. Die Erblasserin war amerikanische Staatsbürgerin. Im Zuge des österreichischen Erbschaftssteuerverfahrens wurde das Verfahren bereits einmal wieder aufgenommen und der Wert des ausländischen Vermögens berichtigt. Mit Schreiben vom 14. November 2002 wurde beim Finanzamt A. das Ersuchen gestellt…
…ist am 17. April 1999 in Wien verstorben. Die Erblasserin war amerikanische Staatsbürgerin. Im Zuge des österreichischen Erbschaftssteuerverfahrens wurde das Verfahren bereits einmal wieder aufgenommen und der Wert des ausländischen Vermögens berichtigt. Mit Schreiben vom 14. November 2002 wurde beim Finanzamt A. das Ersuchen gestellt…
…gesamte Erbanfall, also der Erwerb sowohl des inländischen als auch des ausländischen Vermögens (gleichgültig wo es sich befindet) der österreichischen Erbschaftssteuer. Der Umfang der Steuerpflicht richtet sich ausschließlich danach, ob diese nach dem Gesetz für das gesamte, wo immer angefallene Vermögen gegeben ist (Dorazil, Kommentar…
…nicht anwendbar. Das Urteil des EuGH vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-315/02 befasse sich mit ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen innerhalb der EU. Auf Vermögen in Drittstaaten sei dieses Urteil daher nicht anzuwenden. 2.5. Berufung gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 19. April…
… 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.031 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als "Familienvermögen" zur Hälfte der Mutter gehört und sei damit nur zur…
…900,-- ausgewiesen worden waren. Mit Bescheid vom 5. September 2001 wurde der Bw. die Erbschaftssteuer mit S 628.456,-- vorgeschrieben. Die Erbschaftssteuer wurde berechnet wie folgt: | Ausländisches Vermögen | S | 1,849.900,-- | Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG | S | -…
…von € 30.735,30 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: | Sonstige Wertpapiere (erbschaftsteuerfrei) | 172.313,66 € | ausländisches Vermögen | 154.000,00 € | andere bewegliche Gegenstände | 22.905,00 € | Kosten der Bestattung | -4.707…
…ist am 0000 in Wien verstorben. Die Erblasserin war amerikanische Staatsbürgerin. Im Zuge des österreichischen Erbschaftssteuerverfahrens wurde das Verfahren bereits einmal wiederaufgenommen und der Wert des ausländischen Vermögens berichtigt. Am 14. November 2002 wurde beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien das Ersuchen gestellt…
…ist am 0000 in Wien verstorben. Die Erblasserin war amerikanische Staatsbürgerin. Im Zuge des österreichischen Erbschaftssteuerverfahrens wurde das Verfahren bereits einmal wiederaufgenommen und der Wert des ausländischen Vermögens berichtigt. Am 14. November 2002 wurde beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien das Ersuchen gestellt…
…1 BAO vorläufigem Bescheid vom 31. März 2009 setzte das Finanzamt gegenüber L.S. (im Folgenden: Bw) für diesen Erwerb von einer Bemessungsgrundlage von 18.760 € (ausländisches Vermögen 18.870 € minus Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG von 110 €) die Erbschaftssteuer mit…
…€ 158.754,37 (entspricht S 2,184.507,77) in Höhe von € 60.326,45 fest. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass ausländisches Vermögen (Grundstücke) gemäß § 19 ErbStG mit dem Verkehrswert anzusetzen wäre. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung brachte der Bw. auch vor…
…Josef Hönig vom 22. Februar 2007): | | | 16/100 Anteil | Aktiva | Grundstücke (dreifacher Einheitswert 122.526,39 €) | 19.604,22 € | | Übriges Vermögen (Bankguthaben, ausländisches Vermögen, Sonstiges) | 13.808,35 € | Passiva | Nachlasskosten |…
…58 € | steuerlich maßgeblicher Wert der Grundstücke | 128.484,62 € | Guthaben beim Finanzamt | 8.943,11 € | ausländisches Vermögen | 157.254,89 € | Betriebsvermögen- Einzelfirma | 11.134,31 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | …
…wie folgt ermittelt worden: | Guthaben bei Banken | 54.046,61 € | Guthaben beim Arbeitgeber | 267,67 € | Ausländisches Vermögen | 210.008,30 € | Kosten der Bestattung | -806,34 € | Kosten des Grabdenkmales | -446,40 €…
… 48 BAO an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen sein. Der Erbschaftssteuerbemessung sei unzutreffend ein anteiliger Erwerb ausländischen Vermögens in Höhe von S 14,144.030 zugrunde gelegt worden. Der Reinnachlass habe jedoch als "Familienvermögen" zur Hälfte der Mutter gehört und sei damit nur zur…
…von Ihnen an das Finanzamt abzuführen. Begründung: | BW | | | bisherige Bemessungsgrundlage | S | 686.443,34 | + ausländisches Vermögen | S | 5.379.252,61 | - Vertretungskosten | S | 5.713.833,80 | Bisher war vorgeschrieben S 35…