…Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer." Mit der Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden, wurde durch die Verordnung BGBl…
…der Bedingung zuzustimmen, dass § 19 UStG 1994 überhaupt grundsätzlich zur Anwendung gelangt. Wie bereits oben ausgeführt, ist für Werklieferungen ausländischer Unternehmer (wie im berufungsgegenständlichen Fall), die vor dem 31. Dezember 2003 ausgeführt worden sind, noch nicht das reverse-charge-System vorgesehen gewesen. Für diese Fälle…
…Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer." Mit der Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden, wurde durch die Verordnung BGBl…
…wenn ein ausländischer Unternehmer einem Abnehmer im Inland eine Maschine oder sonstige Anlage liefert, die erst im Inland zur Erfüllung ihres Betriebszweckes "montiert" werden muss. Dieser Unternehmer erbringt grundsätzlich nicht schon mit der Versendung der Anlage eine nichtsteuerbare Lieferung im Ausland, sondern vielmehr eine Werklieferung …
…die Konformität der auf inländische Unternehmer eingeschränkten Kleinunternehmerbefreiung mit dem Unionsrecht zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Einschränkung auf inländische Unternehmer ist zulässig, da die an sich gegebene Benachteiligung ausländischer Unternehmer durch das Erfordernis gerechtfertigt ist, die Wirksamkeit der Steueraufsicht zu gewährleisten (EuGH 26.10.2010…
…den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Oktober 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum November und Dezember 2002 (Abweisungsbescheid) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…sich ihr alleiniger Zweck auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) (...) (6) (...) (7) (...) (8) Soweit im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte zu berücksichtigen sind, gilt Folgendes: 1. Für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte sind die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend…
…sich ihr alleiniger Zweck auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages beschränkt. (5) (...) (6) (...) (7) (...) (8) Soweit im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte zu berücksichtigen sind, gilt Folgendes: 1. Für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte sind die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend…
…Steuer nicht von den ausländischen Unternehmern entrichtet wurde - im Rahmen des § 27 Abs. 4 UStG zur Haftung heranzuziehen gewesen. 3. Umsatzsteuer 2004: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG idF des BudgetbegleitG 2003 ab 1.1.2004 wird bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen die Steuer u.a…
…2004 geschaffene Änderung des § 19 Abs. 1 UStG 1994, welcher eine Ausdehnung des Reverse-Charge-Systems bei ausländischen Unternehmern auf sämtliche Leistungen und Werklieferungen vorsieht, war auf den gegenständlichen Streitzeitraum noch nicht anzuwenden. Die Berufungen waren somit als unbegründet abzuweisen. Graz, am 26. Februar 2009
…I Nr. 71/2003 ab 1. Jänner 2004 geschaffene Änderung des § 19 Abs. 1 UStG 1994, welcher eine Ausdehnung des Reverse-Charge-Systems bei ausländischen Unternehmern auf sämtliche Leistungen und Werklieferungen vorsieht, war auf den gegenständlichen Streitzeitraum noch nicht anzuwenden. Graz, am 26. Februar 2009
…vom 10. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. Februar 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl.Nr. 279/1995 für den…
…im Streitjahr Kundenaufträge für die Fa. X.-Werk Austria GmbH in Wien vermittelt und dafür Provisionen im Gutschriftsverfahren erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass er ausländischer Unternehmer sei, weder Lager noch Betriebsstätte in Österreich unterhalte und auch keine Rechnungen ausstelle, sei für ihn die österreichische Kleinunternehmerregelung…
…Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der zu erstattende Vorsteuerbetrag für das Jahr 2003 wird mit € 1.924,89 festgesetzt. Der angefochtene…
…Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Kalendermonate Juni bis August 2001 und April bis Juni 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern für die Kalendermonate Juni…
…Drittstaates brächte oder wenn die Ware zur Ausführung einer nicht steuerbaren Werklieferung verwendet werde (gemäß Art 3 Abs. 1 Z 1 lit a UStG 1994 kein Verbringen ins Gemeinschaftsgebiet). Dies gelte auch beim Erwerb und dem späterem Verkauf einer Beteiligung an einen ausländischen Erwerber bzw…
…der EStR werde normiert, dass das Vorliegen einer Betriebsstätte zwischen dem zuständigen österreichischen Finanzamt und der zuständigen Behörde des Ansässigkeitsstaates korrespondierend beurteilt werde. Könne darüberhinaus auch ein Besteuerungsnachweis der ausländischen Steuerverwaltung erbracht werden, sei dies als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass diese keine feste…
…und Nichtansässige. Soweit in der Literatur als Begründung für die Regelung angeführt wird, dass mit dem Ausschluss ausländischer Unternehmer von der Anwendung der Kleinunternehmerregelung insbesondere ein unversteuerter Letztverbrauch verhindert werden soll, weil beim Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird und daher Gegenstände…
…und der CS. GesmbH nicht beigebracht worden seien. Die Vorlage derartiger Verträge bzw. Vereinbarungen sowie wie die Übersetzung von Unterlagen in ausländischer Sprache wären weder während der Bp. noch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung verlangt worden. Die Bp. habe die in Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer…
…Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet , wenn - der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt…