…Daher bestehe etwa - außer wenn ein DBA eine subjekt-to-tax-Klausel enthalten würde - keine Mitwirkungspflicht für ausländische Besteuerungsnachweise. Die Höhe der zurückzuerstattenden Lohnsteuer ergibt sich aus der Kennzahl 260 des sich im Akt befindlichen Lohnzettels des Berufungswerbers. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz…
…gegründet - Registrierung Nr. x Einzelunternehmen - und am 1.1.1992 aus dem Handelsregister gelöscht. Als Bestätigung (ausländischer Besteuerungsnachweis) wurde vom Bw eine beglaubigte Übersetzung aus dem Polnischen vorgelegt: Standesamt Kr M und A Z Eintragung in die Evidenz der Wirtschaftstreibenden Nr. y Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit…
…abkommensrechtlich vorgesehene Befreiung von der tatsächlichen Besteuerung im anderen Vertragsstaat abhängig machen. Es sei die Steuerberechtigung Russlands nachgewiesen und folglich die Steuerfreistellung in Österreich gegeben. Ein ausländischer Besteuerungsnachweis sei bedeutungslos. Die Einkünfte der Bw. aus der Geschäftsführertätigkeit seien daher in Österreich von der Besteuerung auszunehmen…
…2008 (über Ergänzungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenates v. 26.08.2008) wurde von der steuerlichen Vertretung im Wesentlichen ausgeführt: Zu Punkt 1 bis 3: Ansässigkeitsbescheinigung/Aufenthaltstage/ausländischer Besteuerungsnachweis: In diesem Zusammenhang werde auf die Entscheidung vom 15.1.2008, RV/0527-G/06 des UFS Graz…
…innerstaatlich nicht ausschöpfen), ist - vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts zur Missbrauchsabwehr - die doppelte Nichtbesteuerung grundsätzlich hinzunehmen. In diesem Fall kann daher die Gewährung der abkommensrechtlichen Befreiung auch nicht generell von der Vorlage ausländischer Besteuerungsnachweise abhängig gemacht werden. Etwas anderes gilt nur insoweit, als eine konkrete Subject…
…wenn sie der Ausübung der durch den Dienstnehmer ausgeführten Tätigkeit diene. Lohnsteuerpflicht bestehe auch für ausländische Arbeitgeber, wenn sie in Österreich über eine Betriebsstätte (Bürorraum) verfügten. Aufgrund des anzuwendenden DBA mit Ungarn - Art 15 - dürften Löhne und Gehälter die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person…
…sich in vertretbarer Zeit ermitteln lassen und die bloße Übermittlung von abgelichteten Buchhaltungsbelege noch keine ausreichende Darlegung des gestellten Antrages darstelle. Außerdem wären hinsichtlich der einzelnen ausländischen Arbeitnehmer die entsprechenden Einkünfteermittlungen anzuschließen, da ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen (2.000 €- Grenze) nicht angewendet werden könnten…
…einem zweiten Schritt wird allerdings - wie vorhin erwähnt - mangels Vorliegens eines ausreichenden Besteuerungsnachweises durch die Verweigerung dessen Abzuges die bislang nicht vorgenommene und daher fehlende Besteuerung des "zweiten Einkünfteflusses" seitens des ausländischen Unternehmens für die an die ausländischen Arbeitnehmer für ihre Inlandstätigkeit ausbezahlten Arbeitslöhne gemäß …
…2010 von seinem Arbeitgeber nach Serbien und Montenegro entsandt. Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 27.1.2012 erging mit Ausnahme der Anrechnung ausländischer Steuer erklärungsgemäß und führte infolge Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von € 8.310,00 und der Anrechnung von Lohnsteuer von € 68…
…entsendet worden sei. Es werde ersucht zu beachten, dass der ausländische Dienstgeber in Österreich keine Betriebsstätte habe. In einem Ergänzungsersuchen vom 4. Dezember 2006 ersuchte das Finanzamt um Vorlage der Unterlagen betreffend die Einkünfte von Cardiothoracic Systems, Inc in der Höhe von € 7.364…
…brachte am 1. September 2010 seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 elektronisch ein, wobei er bis dahin dem Finanzamt unbekannte unter Progressionsvorbehalt zu versteuernde ausländische Einkünfte i.H.v. 41.514,64 € erklärte. Im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 9. Februar 2011 wurden sodann Einkünfte aus…
…der slowakischen Republik vorgenommen worden sei, habe man nicht beurteilen können. d. Gemäß Rz 7931 EStR könne ein Besteuerungsnachweis der ausländischen Steuerverwaltung Indizwirkung für das Nichtvorliegen einer inländischen Betriebsstätte haben. Im Zweifel sei der Betriebsstättenbegriff keiner restriktiven Auslegung zugänglich. e. Aufgrund des ermittelten Sachverhaltes gehe…
…Lang, Die Erbringung von ausländischen Besteuerungsnachweisen durch den Steuerpflichtigen, in SWI 2000, 210) an, derzufolge die Steuerfreistellung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommen auch dann zu gewähren ist, wenn der ausländische Staat nicht besteuert hat. Die abkommensrechtliche Befreiung der in Rede stehenden Einkünfte in Österreich kann nicht…
…wenn nachgewiesen wird, dass die Einkünfte im Tätigkeitsstaat tatsächlich steuerlich erfasst worden sind (vgl. Lang, Die Erbringung von ausländischen Besteuerungsnachweisen durch den Steuerpflichtigen, in SWI 2000, 210)]. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Korea enthält jedenfalls keine "Subject-to-tax-Klausel" für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Es war…
…habe, sei gesetzwidrig. Eine diesbezügliche Aussageverweigerung und die Weigerung, einen ausländischen Besteuerungsnachweis zu beschaffen oder vorzulegen seien nicht für die Beweiswürdigung verwertbar. Das Finanzamt habe diese Unterlagen dennoch angefordert und die Unterlagen seien vorgelegt worden. Dessen ungeachtet habe das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt, obwohl…
…115, RZ 10). Voraussetzung für eine erhöhte Mitwirkungspflicht ist die eingeschränkte Ermittlungsmöglichkeit der Behörde (Michael Lang, "Die Erbringung von ausländischen Besteuerungsnachweisen durch den Steuerpflichtigen", SWI 2000). Weiters heißt es in diesem Artikel von Lang: Dieses Urteil (EuGH Rechtssache Skatteministeriet/Bent Vestergaard) lässt den Schluss zu…
…Die Bw. verweist des Weiteren auf einen Artikel der SWI 2003 S 110. In dem von Ritz verfassten Artikel 'Ausländische Besteuerungsnachweise - Mitwirkungspflicht bei abgabenrechtlich nicht bedeutsamen Umständen' wird unter dem Punkt 'Beispiele für rechtswidrige Aufforderungen' dargelegt, die Aufforderung des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen, Beweise vorzulegen…
…in Österreich innegehabt. Damit steht außer Zweifel, dass sie gem. § 1 Abs. 2 EStG mit ihrem gesamten in- und ausländischen Einkünften im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Als Abgabepflichtige (§ 77 BAO) wäre sie daher zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne §§ 124 ff. BAO zu…
…November 1982) zwischen der PP und der AC sei weiters festgehalten worden, dass die mit den Düsen von PP produzierten Profile ohne Zustimmung von PP an keine anderen in- und ausländischen Abnehmer geliefert werden dürfen (Gebietsschutz im Raum von Wien und 30 km im Umkreis)…
…Ausgaben der SFT darstellten, sondern Vorteilszuwendungen dieser Gesellschaft an FE, die formal als Zahlungen der SFT an die PP deklariert wurden. Im Übrigen konnten Besteuerungsnachweise der PP, aus denen die Versteuerung der strittigen vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelten Beträge ersichtlich ist, nicht erbracht werden…