…Lohnzettel "intern vom Finanzamt im 9. Bezirk (ist ja im gleichen Gebäude) weitergeleitet" worden. Hier erscheine ein neuerliches Aufrollen einer Besteuerung von einer Leistung wie die Unfallrente, die mit Ausnahme des Jahres 2003 immer steuerfrei war und nach wie vor ist, sehr fragwürdig und seltsam…
… 289 Abs. 2 BAO eingeräumte Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Ein neuerliches Aufrollen der zurückgezogenen Berufungspunkte würde einem eindeutigen Ermessensmissbrauch entsprechen, zumal es sich dabei weitgehend um Bagatellbeträge (VSt iHv 17,74 € bzw. 39.60 €…
…verlagern". Auch der mittlerweile gesetzlich normierte § 293c BAO könne solche Sachverhalte, wie im Konkreten, steuerwirksam nicht aufrollen (absolute Verjährung). Zum Bilanzstichtag 31.12.1995 bzw. tatsächlich steuerrechtlich mit Einreichung der Jahreserklärung 1995 und der Bilanz, frühestens somit im Jahr 1997 bzw. Beginn 1998, habe die…
…8 lit c. lS EStG 1988 eine Ausnahme von diesem Grundsatz. In diesem Fall ist die Lohnsteuer zwingend durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Diese Regelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Nachzahlung des Arbeitslohnes zum Arbeitgeber…
…wohl sicher ein Zeitaufwand von über 50 zusätzlichen Prüfungstagen anfallen. Die Ausdrucke seien nämlich in Rollenform aufbewahrt worden. Schon allein das Aufrollen und vor allem das Einrollen dieser sei sehr mühsam und ein Geduldspiel. Es sei deshalb auf Grund dieses Umstandes, ob Absicht oder nicht…
…77 Abs.1 EStG 1988). Werden Bezüge für das Vorjahr bis zum 15. Februar ausgezahlt, kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen. Erfolgt keine Aufrollung, sind die Bezüge dem Lohnzahlungszeitraum Dezember des Vorjahres zuzuordnen (§ 77 Abs. 5 EStG 1988).…
…nicht die 44%-Methode angewandt wird. Die Groß-BP hat in diesem Punkt nicht mehr als Vermutungen anzubieten, aufgrund deren der UFS eine Betriebsprüfung aus 2000 im Jahr 2011 praktisch wiederholen und den Fall neu aufrollen soll. Dieser Vorgangsweise kann der UFS nichts abgewinnen. b…
…seitens des Finanzamtes ergänzende Vorbringen zu diesem Vortrag? Vertreter des Finanzamtes: Der Sachverhalt wurde korrekt geschildert. Die Vorsitzende gibt dem Bw. Gelegenheit zu ergänzenden Ausführungen. Bw.: Ich möchte die Chronologie der ganzen Geschichte ein bisschen aufrollen. Die N. Handels GesmbH ist entstanden aus der Fa…
…der "P. KEG" ausgewiesenen Beträge wurden nicht bzw. nicht zur Gänze im Kalenderjahr 2006 ausbezahlt und können daher nicht der Lohnsteuer unterworfen werden, auch wenn der Dienstgeber durch Aufrollung seiner Lohnverrechnung die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2006 abgeführt hat. Arbeitslohn gilt gemäß § 19 Abs. 1…
…des Abgabepflichtigen seien die nachgezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Jahre 2004 und 2005 in diesen Jahren steuerlich zu erfassen, weshalb die Veranlagungen der Jahre 2004 und 2005 neuerlich aufzurollen wären. Die der allgemeinen Veranlagung unterworfenen Zinsen von 302,74 € könnten überdies maximal einer Versteuerung in Höhe…
…bezogen hat. Dies gilt insbesondere bei Kurzarbeit infolge Betriebseinschränkung sowie in Krankheitsfällen. (3) Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr bei schwankenden Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der laufenden Bezüge durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen. Auch die Folgefassungen enthielten die Eingangsformulierung "Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für…
…Abs 2 EStG). Werden Bezüge für das Vorjahr bis zum 15. Februar ausgezahlt, kann der Arbeitgeber durch Aufrollen der Lohnzahlungszeiträume des Vorjahres die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 5 Satz 1 EStG). Die Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 270 23. GP) führen dazu aus, dass in einer…
…aber ab 2006 ...die Mieteinkünfte meiner Frau zugerechnet werden. Das wurde auch so umgesetzt. Ich will da aber jetzt nicht meine Prüfung aufrollen. Die Eingänge waren natürlich auf meinem Konto, aber die Frau hat natürlich - nachdem sie bei mir in der Kanzlei tätig ist - auf…
…Häufig geht es in derartigen Fällen um sehr viel Geld: Sei es, weil bereits eine Besteuerung von Umsätzen in einem anderen Staat stattgefunden hat und ein Aufrollen der Geschäftsfälle in Österreich mit vielleicht einem anderen Steuersatz zu "unnötiger" Arbeit und Kosten führt. Sei es auch…
…4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Nachzahlungen iSd. vorgenannten Bestimmung sind Zahlungen von Arbeitslohn, der bei normalem Lauf der Dinge bereits…
…4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Der Bw. ist der Ansicht, dass es sich bei der Abfindungszahlung um keine willkürliche Verschiebung…
…des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen." - § 67 Abs. 10 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 142/2000…
… 67 Abs. 8 lit. c EStG die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume (Jänner bis Dezember 2002) zu berechnen. Ich ersuche um Erstellung einer Auskunft, ob Sie meiner steuerlichen Würdigung Folge leisten können und mir zustimmen, dass die Bezüge aus dem Aktienoptionsprogramm im…
…worden, in denen die ersatzlose Aufhebung der drei Bescheide beantragt worden sei. Die Berufungen seien eingebracht worden, um den komplizierten Verfahrensstatus, den das Finanzamt geschaffen habe, ordnungsgemäß rückwärts aufrollen zu können, und um die Rechtskraft des letzten Bescheides, das ist der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 16…
…im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Gem. Abs. 10 sind sonstige Bezüge, die nicht unter…