…Dezember 2003, RV/1240-W/03, entschieden und die von der Amtspartei mit 300,00 Euro festgesetzte Mutwillensstrafe auf den Höchstbetrag von 363,00 Euro angehoben hat. Aus diesem Rechtsmittelakt geht hervor, dass der den Streitgegenstand bildende Antrag jener vom 2. Oktober 2002 ist. Einen…
…zu entnehmen. Die abgabenrechtlichen Verfahrensvorschriften sehen eine bescheidmäßige Zurückweisung nur als abschließende Erledigungsform für das gesamte (ordentliche oder außerordentliche) Rechtsmittelverfahren vor, nicht aber für einzelne (Zwischen-) Eingaben im Verlauf eines Rechtsmittelverfahrens. Mängelbehebungsverfahren sind bei unzureichender Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages mit der Gegenstandsloserklärung des Rechtsmittels zu beenden (…
…weshalb ich jedenfalls, so Sie oder der UFS auf der bisherigen Meinung verharren, das außerordentliche Rechtsmittel ergreifen werde. Aus zahlreichen Erkenntnissen zu § 6 EStG geht eindeutig hervor, dass die Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter (niemals differenziert zwischen wesentliche und unwesentliche) der Betriebsübergabe nicht im Wege stehen. Ebenfalls…
…auch das Schicksal der Berufung entschieden, denn wie das Finanzamt in der BVE vom März 2003 darlegte, besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung auf das fortgesetzte außerordentliche Rechtsmittelverfahren vor dem VwGH oder VfGH auszudehnen (vgl. dazu die ständige Judikatur des VwGH, z. B…
…Begünstigungsbescheid. Daher habe der Antragsteller im Ansuchen die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung (erhebliche Härte und Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld) aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Gegen einen Abgabenbescheid der zweiten Instanz sei nur das außerordentliche Rechtsmittel einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde oder einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde möglich…
…Rückstandes der Umsatzsatzsteuer 2002 in Höhe von € 23.133,46. Der Rückstand entstamme zur Gänze der Veranlagung für das Jahr 2002, gegen welche das außerordentliche Rechtsmittel der Beschwerde an den VwGH erhoben worden sei. Da mit der vollen Stattgabe der Beschwerde zu rechnen sei…
…zu erfüllen. Mangels vorhandener Mittel sei es nicht möglich gewesen, gegen die haftungsbegründende Berufungsentscheidung vom 16. Dezember 1997 das außerordentliche Rechtsmittel der VwGH-Beschwerde einzubringen. Für die Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO sei maßgeblich, dass Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht…
…zu erfüllen. Mangels vorhandener Mittel sei es nicht möglich gewesen, gegen die haftungsbegründende Berufungsentscheidung vom 16. Dezember 1997 das außerordentliche Rechtsmittel der VwGH-Beschwerde einzubringen. Für die Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO sei maßgeblich, dass Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht…
…habe ich dagegen am 4.12.2006 fristgerecht in der Außenstelle Mistelbach das dagegen mögliche außerordentliche Rechtsmittel eingelegt. Das anlässlich dieser Übergabe ausführlich geführte Gespräch mit dem befassten Leiter dieser Außenstelle ergab widersprüchliche Ansichten über bestehende Gesetze und Rechtsprechungen hierüber- Dies veranlasste mich am nächsten…
…vorzunehmen und liege nicht im Ermessen des Finanzamtes. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung auf das fortgesetzte außerordentliche Rechtsmittelverfahren vor dem VwGH oder VfGH auszudehnen (VwGH vom 21.7.1998, 98/14/0101). Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung sei somit zu…
…sondern dass sich auf die amtswegige Aufhebung der abweisenden Bescheide berufen wurde bzw allenfalls jedes (außerordentliche) Rechtsmittel zur Abweisung dieser Abweisungen ergriffen werden sollte. Beweis: Parteienvernehmung ZV xx pA des Antragstellers Notiz vom 02.12.2003 Verfahrensakt Anfrage beim Ministerium hinsichtlich Zeitraum der Prüfung Familienbeihilfe…
…vollständig, weil sich beide auf dasselbe Dokument (E Lohnzettel) berufen würden. Es sei rechtspolitisch äußerst bedenklich, wenn ein außerordentliches Rechtsmittel derart missbräuchlich verwendet werde, dass der Rechtsgrundsatz des Vertrauens auf die Bestandskraft einer rechtskräftigen Entscheidung völlig ad absurdum geführt werde. Es könne nicht sein, dass…
…nach objektiven Maßstäben zu entscheiden, es ist der Behörde verwehrt, allfällige Billigkeitsüberlegungen in ihre Entscheidung einfließen zu lassen. Wenn ein Finanzstrafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und auch außerordentliche Rechtsmittel, wie Wiederaufnahme des Verfahrens und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr greifen, kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger…
…des Finanzamtes kein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor. Bezüglich des vorgebrachten Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz werde auf das nach Abschluss des ordentlichen Verfahrens mögliche außerordentliche Rechtsmittel der Beschwerde an den VfGH verwiesen. Mit Schreiben vom 24. Mai 2005 stellte die Bw…
…zur Zeit bemühe, eine Praktikumsstelle bei einem Fotografen zu finden. Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens wurde die Bw. aufgefordert, mittels Unterlagen nachzuweisen, ob Bewerbungen um eine Praktikumsstelle erfolgten. Die Bw. beantwortete diesen Vorhalt wie folgt: "Mit der außerordentlichen Berufsschülerschaft muss man keine Lehrabschlussprüfung machen, sondern kann…
…lässt es ausnahmsweise zu, diesen Wert um die Hälfte zu reduzieren. Die derzeitige schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten gebietet einen weiteren Abschlag um die Hälfte, sodass die letztlich verbleibende Geldstrafe unter Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechtes im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG nur € 5…
…Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach…
…ist, stellt eine derartige Beschwerde keine Berufung im Sinne der BAO dar, zumal es sich um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht daher keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängiger Beschwerden…
…nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet gewesen sei. Er sei der Aufforderung seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, unverzüglich nachgekommen. Das Rechtsmittelverfahren zum Aussetzungsantrag sei noch unerledigt, daher sei es unerheblich, ob Umstände hervorkommen, die die Abgabeneinbringung gefährden oder zu erschweren drohen. Auf die…
…erkennen, weshalb hinsichtlich der im gegenständlichen Verfahren noch anhängig verbliebenen Fakten spruchgemäß zu entscheiden war. Der Amtsbeauftragte war mit seinem Begehren bezüglich der anhängig verbliebenen Fakten auf diese Überlegung zu verweisen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…