…BAO) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (§ 2 Abs 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz) gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise erweisen sie sich jedoch als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte bzw. Scheinselbständige: Während Werkvertragsunternehmer ein Werk schulden und darüber zumeist erst nach Fertigstellung detaillierte Rechnungen legen, erfolgt die Abrechnung im konkreten Fall nicht immer erst nach…
…Nr. 28/2004, lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 2: Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten nach § 3 Abs. 5…
…da sie nicht die Anwendung österreichischer Gesetze, sondern die Anwendung des EG-Vertrages selbst betrifft. Allfällige von österreichischen Gerichtshöfen zur Frage "arbeitnehmerähnlicher Beschäftigungsverhältnisse" ergangene Judikate sind daher hinsichtlich dieser Frage völlig belanglos. Der Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass eine eindeutige Zuordnung jedes Rechtsverhältnisses entweder zu…
kleines Bauunternehmern erforderlichen Ausstattung an Maschinen, Werkzeug, Transportmittel, Büroausstattung inkl. Telefon- und Faxanschluss und Homepage, jeglicher Werbung und ausreichender Sprachkenntnisse zeigen auf, dass der Bw. keineswegs am Markt wie ein Unternehmer auftrat, sondern immer nur gleich einem Bauhilfsarbeiter auf die nicht nur vorübergehende Beschäftigung durch…
…dass der Bw. in Wirklichkeit für diese Baufirma nichtselbständig bzw. arbeitnehmerähnlich tätig war. Insgesamt spricht das Gesamtbild der verwirklichten Verhältnisse für eine Eingliederung des Bw. in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers. Unternehmerwagnis: Der Bw rechnete in regelmäßigen Abständen, meist mit Pauschalbeträgen oder pro m² ab…
…Im Erkenntnis vom 17.11.1994, 94/09/0195, weise der Gerichtshof eindeutig darauf hin, dass ein Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG zu ihrem Arbeitgeber auch ein Werkvertragsverhältnis sein könne. Ein Werkvertragsverhältnis schließe aber die Annahme eines Dienstvertrages aus…
…Nr. 28/2004, lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 2: Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten nach § 3 Abs. 5…
…Strafanträge iSd AuslBG und des ASVG, wegen der zumindest arbeitnehmerähnlichen und somit illegalen Beschäftigung des NN_g durch die "NFa" TätBezFa_g GmbH, an das MBA Nr. übermittelt ..." Aufgrund der gegenständlichen Mitteilung forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 10.8.2010 die für die Monate…
…neben Ausführungen während der mündlichen Berufungsverhandlung die unter Punkt 1. 2. 1 ausgewiesene Klagserzählung von Bedeutung, diese nur "arbeitnehmerähnlich" ausgeführt zu haben, wobei die im Rahmen des "Dienstverhältnisses" (welcher Rest wäre dies jedoch?) entstandenen Ansprüche dem Bw. überhaupt bereits abgegolten wurden. Es erfolgten somit Gehaltszahlungen…
…vorliegenden Beweismittel (niederschriftliche Einvernahme vom 29.01.2008, der vorliegenden Honorarnoten und der dienstlichen Wahrnehmungen der Organe) zu der Erkenntnis, dass der u Staatsangehörige K gegenüber der Firma B.Bau in einem arbeitnehmerähnlichen, weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis stand. Schließlich wurde K ab Februar 2008 bei der Krankenkasse…
…getroffen. Bei Durchführung der gebotenen Ermittlungen - etwa durch Befragung der beim Bw. tätigen Prostituierten - wäre das Finanzamt zum Schluss gelangt, dass keine arbeitnehmerähnliche Verhältnisse bestanden hätten. So seien die Prostituierten selbst auf den Bw. als Lokalinhaber zugekommen,um dort die Prostitution ausüben zu können. Sie…
…sich keine inhaltliche Bestimmung eines konkreten Werkes entnehmen. Liegt eine Verwendung (§ 2 Abs 2 AuslBG) in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG unterworfenen Beschäftigung auszugehen. Auf eine zivilrechtliche Betrachtung…
…dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des AuslBG lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 (2) Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis…
…zum Ausländerbeschäftigungsgesetz vorzunehmen, wonach es für die Abgrenzung von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des verwirklichten Sachverhaltes allein auf das Unterordnungsverhältnis ankommt. Ist nach dieser Prüfung bei der Beschäftigung des Bw von einem Arbeitsverhältnis oder einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, ohne dass…
…beispielsweise auch als Chauffeur, was berufungsgegenständlich jedoch nicht vorliegt], die typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist daher auch im gegenständlichen Fall als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren. Der persönliche Geltungsbereich der VO 1408/71 ist in Artikel 2 definiert. Gemäß Artikel 2…
…könne. Mit seiner einschlägigen Judikatur zu derartigen Hilfstätigkeiten würde sich der VwGH ungerechtfertigt gesetzgeberische Kompetenzen anmaßen. Der vom Gesetzgeber geschaffene Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit werde regelmäßig auf die neuen (osteuropäischen) EU-Bürger angewendet, die die durch die EGV eingeräumte Grundfreiheit der Freizügigkeit des Dienstleistungsverkehrs genießen würden…
…Nach herrschender Literaturmeinung (Peter Steiner, RdM 1998) wird der Konsiliararzt idR nicht freiberuflich, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder zumindest arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses tätig. Bei den Honoraren handelt es sich daher um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen…
…werden, er habe keinen Urlaubsanspruch und er trage Unternehmerrisiko, welches sogar die persönliche Haftung für Kreditfinanzierungen für die Gesellschaft umfasse. Darüberhinaus fehle das für ein arbeitnehmerähnliches Dienstverhältnis typische Kriterium der laufenden und regelmäßigen Entlohnung. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmerrisikos vorliege, führte die Bw aus, dass…
…der OGH erkenne - allerdings in einem anderen Zusammenhang-, dass ein zu 80 Prozent beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer weder als Dienstnehmer noch als Person in arbeitnehmerähnlicher Stellung bezeichnet werden könne. Die Gesellschafter-Geschäftsführerin trage auch Unternehmerrisiko, weil sie allein die Verantwortung und das Risiko für den Erfolg…
…ab 01.03.1997 als vollständig wirtschaftlich selbständiger Geschäftsführer der GmbH. tätig ist. In diesem Vertrag befinden sich keinerlei Vereinbarungen, aus denen man ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis ableiten bzw. konstruieren könnte; vor allem das Unternehmerwagnis wird zur Gänze vom Geschäftsführer selbst getragen (vollständige erfolgsabhängige Entlohnung bemessen…