…1.2005, 2004/16/0101). Maßgebend ist somit das Erklärte und nicht das gewollte. Die Berufungsbehörde hat im Sinne des 3 289 Abs. 2 BAO einen Bescheid aufzuheben, wenn ein antraggebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (vgl. VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182, Ritz, BAO…
…mit neuerlicher Zustellung des Abgabenbescheides- unter Beachtung der zollrechtlichen Verjährungsbestimmungen- vorzugehen. Die Berufungsbehörde hat im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, wenn damit ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (VwGH, 28.6.2001 ,2001/16/0182, Ritz, BAO…
…im Sinne des § 177 FinStrG handelt es sich um antragsgebundene Verwaltungsakte (vgl. Ritz, aaO, § 212 Tz. 1; Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz. 17 zu §§ 175-179). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne entsprechenden Antrag belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit (VwGH 13.9.1979, 1901/79)…
…einer Behinderung des beihilfenanspruchvermittelnden Kindes ein antragsgebundener Verwaltungsakt. Der Erhöhungsbetrag ist dabei gesondert zu beantragen. Der vor dem UFS angefochtene Bescheid des Finanzamtes an den Bw., erging folglich ohne einer Antragstellung des gegenständlichen Bescheidadressaten. Das Finanzamt hat somit einen antragsgebundenen Verwaltungsakt (Abweisungsbescheid vom 9.2…
…Hinblick auf die Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes nicht zukam (vgl. VwGH 17. 6. 1992, 91/13/0243). Die Aufhebung des Bescheides über die Aussetzung der Einhebung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. 1. 2007 erfolgte zu Recht, weil das Finanzamt zur Erlassung dieses antragsgebundenen Bescheides ohne Vorliegen eines…
…der monatlich zu entrichtenden Raten -im Rahmen der der Entscheidungsbehörde zustehenden freien Ermessensübung- festzulegen. Grundsätzlich sind Abgabenverfahren zwar von Amts wegen einzuleiten; allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Zahlungserleichterungsverfahren und somit um einen antragsgebundenen Verwaltungsakt (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041)…
…betreffend erhöhte Familienbeihilfe begehrte, noch kein wirksamer Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe vor. Da die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes jedoch ein antragsgebundener Verwaltungsakt ist, erweist sich der angefochtene Bescheid aus diesem Grund als rechtswidrig. Die Erlassung eines antragsbedürftigen…
…Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung ausführt, den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Die Berufungsbehörde hat daher im Sinne des § 289 Abs. 2 einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, wenn damit ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (VwGH, 28.6.2001, 2001/16/0182, Ritz, BAO Kommentar…
…Sache, die nur dann erfolgen darf, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt, was laut VwGH vom 28.6.2001, 2001/16/0182, zB dann der Fall ist, wenn ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (BAO-Kommentar, Ritz, 3. überarbeitete Auflage, § 289…
…Berufungswerber, ohne dass dieser zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung einen die Voraussetzung für das Verfahren bildenden Antrag gestellt hat, erging ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag, weshalb der bekämpfte Bescheid und die in der Folge erlassene Berufungsvorentscheidung nach § 289 Abs 2 BAO ersatzlos aufzuheben war (vgl. VwGH…
…2001 habe das Hauptzollamt Wien an den Kontoinhaber Säumniszinsen festgesetzt, da der Betrag innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist nicht entrichtet worden sei. Die Aussetzung der Einhebung sei ein antragsgebundener Verwaltungsakt. Dieser Antrag auf Aussetzung sei vom Kontoinhaber beim Hauptzollamt Wien am 5. Oktober 2001 eingebracht worden…
…der Grunderwerbsteuer gem. § 17 GrEStG meritorisch abzusprechen. Die Berufungsbehörde hat im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, wenn damit ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182; Ritz, BAO, Kommentar 4; überarbeitete Auflage…
…eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Eine (ersatzlose) Aufhebung hat zu erfolgen, wenn ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (vgl zB VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182). Der Bescheid vom 30. Juli 2012 weist den Antrag…
…die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demnach den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine Aufhebung im Sinne dieser Bestimmung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (Ritz, BAO4, …
…sich jedoch keine Bestimmung, welche die telefonische Stellung eines Beihilfenantrages zulassen würde. Da somit kein wirksamer Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe vorlag, die Gewährung der Familienbeihilfe jedoch ein antragsgebundener Verwaltungsakt ist, erweist sich der angefochtene Bescheid aus diesem Grund als rechtswidrig. Die Erlassung eines…
…antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 mit Hinweis auf VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182). Da im vorliegenden Fall die E-Mail vom 5.2.2010 keinen zulässigen bzw. rechtswirksamen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe darstellt, erging der angefochtene (antragsgebundene…
…ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, abzusprechen. Als antragsgebundener Verwaltungsakt hat sich der Abrechnungsbescheid dabei auf den beantragten Zeitraum zu beschränken. Im gegenständlichen Verfahren ist daher nur über die strittigen Gebarungsakte zwischen dem Zeitpunkt der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens (20…
…Derartige Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn ein verfahrensrechtlicher Bescheid (z.B. die Zurückweisung eines Antrages) zu Unrecht erlassen wurde oder ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging. Ein solcher Fall liegt aus Sicht des UFS hinsichtlich der von der Bw. für die Jahre 2000, 2001…
…Der Aussetzungsantrag vom 28.8.2001 sei für den Bw. nach wie vor aufrecht und unerledigt. Die Aussetzung der Einhebung ist ein antragsgebundener Verwaltungsakt. Ergeht ein antragsgebundener Bescheid ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages, so nimmt die Behörde eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch…
… VwGH 18. 6. 1993, 91/17/0041). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist ein antragsgebundener begünstigender Verwaltungsakt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Es ist daher an ihm gelegen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…