…Dritter (Überrechnungsantrag der K-GmbH und Forderungsabtretung der W-GmbH) wird auch keineswegs dargetan, dass der Bw. die zweifellos vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat, zumal die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Ausführungen des Bw.…
…ein Verschulden, oder die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit gegeben sei. Das Finanzamt forderte den Bw mit Schreiben vom 10. Februar 2003 dazu auf, eine Aufstellung darüber zu übermitteln, in welchem Ausmaß die Befriedigung der Gläubiger der GmbH in den Monaten März, Juli, August, September…
…finanzielle Mittel entzogen gewesen wäre. In der Berufungseingabe wurde dabei noch behauptet, dass im Haftungszeitraum wegen dieser Kontensperre überhaupt keine Mittel mehr verfügbar und deshalb nicht einmal mehr anteilige Befriedigungen der Abgaben- und auch der übrigen Gesellschaftsverbindlichkeiten möglich gewesen wären. Nachdem vom Finanzamt anhand des…
…Verhältnis nicht schlechter behandelt hätte als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Auf dem Bw. als Vertreter laste auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteiliger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…
…waren nicht aufzunehmen, weil die diesbezüglichen Berechnungen unter Punkt 3 des Schreibens vom 22. 6. 2007 zwar als richtig anerkannt werden, aber keinerlei Rückschlüsse auf eine anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen erlauben. 2.7.9. Das weitere Vorbringen im Schreiben vom 22. 6. 2007, die Abgabenbehörde…
…gegenständlichen Fall - unterlassen hat, auch durch entsprechende Vertragsgestaltung vorzusorgen, dass die zumindest anteilige Befriedigung der Abgabenschulden nicht beeinträchtigt wird. Aus der Eingabe vom 22. August 2003 ergibt sich daher, dass die Gesellschaft bis Mai 2003 über liquide Mittel verfügte. Der Behauptung in der Berufung gegen…
…0158, VwGH 12.8.1994, 92/14/0125). Im Übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gleichbehandlung des Abgabengläubigers durch eine anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen zu einer Begünstigung gegenüber anderen Gläubigern führen hätte sollen. Eine solche wäre nur dann gegeben gewesen, wenn die Abgabenverbindlichkeiten zur Gänze…
…wäre. Darüber hinaus wären die vom Finanzamt ins Treffen geführten Umsatzsteuervoranmeldungen keineswegs dafür geeignet den Schluss zuzulassen, dass tatsächlich liquide Mittel in ausreichendem Maß für eine wenngleich nur anteilige Befriedigung von Abgabenschulden vorhanden gewesen wären, weil sich aus den Voranmeldungen noch nicht ableiten lasse, wann…
…Möglichkeit der ungehinderten Ausübung seiner Funktion erzwingen oder seine Funktion niederlegen und als Geschäftsführer ausscheiden müssen, zumal eine Wahrnehmung der mit dieser Funktion verbundenen Abgabenzahlungspflicht unter diesen Umständen nicht mehr möglich bzw. eine zumindest anteilige Befriedigung des Abgabengläubigers nicht mehr sichergestellt war (vgl. Ritz, BAO4…
…Mit der pauschalen Berufungsbehauptung, die Abgabenbehörde sei nicht schlechter gestellt worden als andere Gläubiger, kommt der Bw seiner Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, nicht in der erforderlichen Art und Weise nach (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Soweit der Bw die…
…dass im haftungsgegenständlichen Zeitraum Verbindlichkeiten bezahlt und auch Einnahmen erzielt wurden. Insgesamt gesehen hat der Bw. eine anteilige Befriedigung des Abgabengläubigers in keiner Weise glaubhaft gemacht. Die vom Finanzamt getroffenen Feststellungen sprechen vielmehr für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und damit vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung…
…1994, 92/14/0125). Im Übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gleichbehandlung des Abgabengläubigers durch eine anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen zu einer Begünstigung gegenüber anderen Gläubigern führen hätte sollen. Eine solche wäre nur dann gegeben gewesen, wenn die Abgabenverbindlichkeiten zur Gänze bezahlt worden wären. Derartiges…
…in Folge zur Konkurseröffnung bei der Beitragsschuldnerin geführt habe, hätten im gegenständlichen Abgabenzeitraum in der gegenständlichen Kapitalgesellschaft bei Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden ausreichende Mittel für zumindest eine anteilige Befriedigung bei zu Recht bestehender Forderung des Finanzamtes gefehlt. Schon gar nicht sei eine Verschlechterung der Konkursquote…
…in Folge zur Konkurseröffnung bei der Beitragsschuldnerin geführt hätten, hätten im gegenständlichen Abgabenzeitraum in der gegenständlichen Kapitalgesellschaft bei Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden ausreichende Mittel für zumindest eine anteilige Befriedigung bei zu Recht bestehender Forderung des Finanzamtes gefehlt. Schon gar nicht sei eine Verschlechterung der Konkursquote…
…ist nicht geeignet, einen Schuldausschließungsgrund aufzuzeigen, da selbst bei Zutreffen dieser Behauptung der Geschäftsführer nicht von seiner Verpflichtung, die liquiden Mittel anteilig zur Befriedigung der Verbindlichkeiten zu verwenden, befreit wird. Im Übrigen hat der Bw. zugestanden, nicht vollständig über das Unternehmen informiert gewesen zu sein…
…des Gleichbehandlungsgebotes behauptet, jedoch in keiner Weise dargestellt und nachgewiesen werde. Ungeachtete dieses unmissverständlichen Hinweises wurde aber auch in der Berufung die behauptete anteilige Befriedigung aller Gläubiger weder nachvollziehbar dargestellt noch durch geeignete Unterlagen glaubhaft gemacht. Vielmehr wurde in der Berufung lediglich ausgeführt, dass die…
…Mai 2008 zur Vorlage eines Liquiditätsstatus aufgefordert. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Da der Bw. den Nachweis für eine anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nicht erbracht hat, kann er gemäß ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Gänze für die aushaftenden Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden. Hingewiesen wird auch…
…6. 2000, 95/17/0613). Da der Bw. der ihm obliegenden Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, weder mit den unter Punkt 2.5.1. bis 2.5.2. behandelten Ausführungen noch mit der wiederholt vorgebrachten pauschalen Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger entsprochen hat…
…17/0613). Da der Bw. der ihm obliegenden Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, weder mit den unter Punkt 2.5.1 bis 2.5.2 behandelten Ausführungen noch mit der wiederholt vorgebrachten pauschalen Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger entsprochen hat, wurde dem Bw…
…Quote steht allerdings nach Mitteilung des Masseverwalters derzeit noch nicht fest. Es ist daher davon auszugehen, dass eine anteilige Befriedigung aller Verbindlichkeiten erfolgt und der Berufungswerber die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat als die übrigen Gläubigerschulden. Im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 19. 11…