…1999 erfolgte Pfändung einer Forderung der Primärschuldnerin gegen die Fa. H.GmbH erfolgt. Durch diese anspruchsbezogenen Unterbrechungshandlungen wurde nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Verjährung der bis Ablauf des Jahres 1998 fällig gewordenen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten auch hinsichtlich des nunmehr haftungspflichtigen Bw. unterbrochen…
…Verjährungsfrist ergangen wäre, da er sich nicht auf die haftungsgegenständlichen Abgaben bezogen hat. Nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen. Dies bedeutet, dass sich die Unterbrechungshandlung auch tatsächlich auf den (später haftungsgegenständlichen) Abgabenanspruch beziehen muss, um verjährungsunterbrechend zu sein. Dies war hier…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat also mit dem Erkenntnis des verstärkten Senates den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht erhalten und sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen bekannt…
…Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336, und die dort angeführte…
…berücksichtigen wäre, dass einzelne haftungsgegenständliche Verbindlichkeiten bereits längere Zeit zurücklägen. Wohl vertritt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhebungsverjährung die Ansicht, dass eine Haftungsinanspruchnahme nicht erst ungebührlich lange Zeit nach Verwirklichung des haftungsrelevanten Verhaltens erfolgen soll; davon…
…zielende Fragen gestellt. Unter anderem sei darzustellen, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten gewesen, und in welchem Ausmaß "im Zeitraum 11.8.1995 bis laufend" Zahlungen erfolgt wären. Da Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, ist nun zu klären, auf welche Abgabenansprüche sich dieser Vorhalt konkret bezogen hat. Betrachtet man…
…VwGH). Amtshandlungen wirken nämlich im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich anspruchsbezogen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 33). So sind nach der Judikatur des VwGH jedenfalls im Verfahren betreffend Kapitalertragsteuer Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der Einkommensteuer des Gesellschafters der haftungspflichtigen Gesellschaft nicht zu berücksichtigen (VwGH 22.4.1992, 91/14…
…(Ritz, BAO4, § 209, Tz 32). Dies gilt nach der Judikatur (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336) auch für nur gegen einen der Gesamtschuldner gerichtete Abgabenfestsetzungen ("anspruchsbezogene Wirkung" von Amtshandlungen). (Ritz, BAO4, § 209, Tz 33). Nach Ansicht des Bw. sei die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers verjährt…
…weiters sei am 1. September 2005 eine Firmenbuchabfrage gemacht worden. Es seien anspruchsbezogene, somit auf die haftungsgegenständlichen Abgaben bezogene Unterbrechungshandlungen gesetzt worden, damit sei die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung im Jahr 2009 unter Beachtung der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 238 BAO zulässig. Die Geltendmachung der Haftung liege…
…die Verjährungsunterbrechung bewirkende Geschehen einzubinden (vgl. VwGH verst. Senat 18.10.1995, 91/13/0037). Für die anspruchsbezogene Wirkung von Verjährungsunterbrechungshandlungen kommt es sohin nicht darauf an, dass sich die Amtshandlung gegen eine individuell bestimmte Person richtet (vgl. VwGH 14.11.1996, 96/16/0217)…
…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…Schreiben vom 18. Juni 2001 im Konkurs über das Vermögen der P-GmbH angemeldet wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116) wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es…
…1996 im Konkurs über das Vermögen der C-GmbH angemeldet wurden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.3.2007, 2005/15/0116) wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre…
…des verstärkten Senates vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, dieser in ständiger Rechtsprechung der Ansicht ist, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche…