…1999 erfolgte Pfändung einer Forderung der Primärschuldnerin gegen die Fa. H.GmbH erfolgt. Durch diese anspruchsbezogenen Unterbrechungshandlungen wurde nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Verjährung der bis Ablauf des Jahres 1998 fällig gewordenen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten auch hinsichtlich des nunmehr haftungspflichtigen Bw. unterbrochen…
…Verjährungsfrist ergangen wäre, da er sich nicht auf die haftungsgegenständlichen Abgaben bezogen hat. Nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen. Dies bedeutet, dass sich die Unterbrechungshandlung auch tatsächlich auf den (später haftungsgegenständlichen) Abgabenanspruch beziehen muss, um verjährungsunterbrechend zu sein. Dies war hier…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…geworden ist, von neuem zu laufen (vgl. Ritz, BAO3, § 238 Tz 14). Dabei wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 91/13…
…Kapitalvermögen gar nicht abgesprochen wird. Auf Grund der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen wirken sich diese unabhängig davon aus, bei welchem der Gesamtschuldner sie gesetzt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Festsetzungs- als auch hinsichtlich der Einhebungsverjährung. Das heißt, sämtliche Unterbrechungshandlungen, die die Festsetzungsverjährung beim Gesellschafter…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…Im Übrigen sei es seit Entscheidung eines verstärkten Senates (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass (im Hinblick auf die Einhebungsverjährung) Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirkten; sie unterbrächen die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger - etwa auch als Haftungspflichtiger - in Betracht komme…
…Seit der Entscheidung eines verstärkten Senates (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) ist der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat also mit dem Erkenntnis des verstärkten Senates den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht erhalten und sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen bekannt…
…Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336, und die dort angeführte…