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UFSW RV/2347-W/05Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen…

UFSW RV/2280-W/05sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.06.2006

…es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen…

UFSW RV/0318-W/06Nachsicht eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…gegenständlichen Fall vorgebrachte - sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt…

UFSW RV/0538-W/06Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/1024-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/1026-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/1025-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/1027-W/04Sachliche Unbilligkeit bei Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/1028-W/04Sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf…

UFSW RV/2099-W/04Nachsicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2006

…41.014,25 über zwei Drittel, nämlich 70,58%, auf den genannten Verspätungszuschlag entfielen. Es entstehe somit eine anormale Belastungswirkung, die zu einem atypischen Vermögenseingriff führe, da das Maß der mit einem Verspätungszuschlag beabsichtigten Einbuße hier wesentlich überschritten werde. Dies treffe die Bw. umso härter…

UFSW RV/2463-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen und habe natürlich eine anormale Belastungswirkung für die Verlassenschaft und bedeute einen atypischen Vermögenseingriff. Die Verlassenschaft habe gar keine Chance gehabt…

UFSW RV/2464-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen und habe natürlich eine anormale Belastungswirkung für die Verlassenschaft und bedeute einen atypischen Vermögenseingriff. Die Verlassenschaft habe gar keine Chance gehabt…

UFSW RV/3067-W/12Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…37.101,92 gestellt, da der Gesetzgeber ein solches Ergebnis sicherlich nicht beabsichtigt habe und daher die folgende anormale Belastungswirkung und der atypische Vermögenseingriff auf Grund dieses außergewöhnlichen Geschehensablaufes vermieden und auf die Einhebung verzichtet werden sollten. Mit Bescheid vom 27. Juli 2012 wies das…

UFSW RV/3026-W/08Anspruchszinsen, Guthaben auf dem Abgabenkonto, sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…zu einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt hätte, sei ebenso wenig erkennbar wie eine, verglichen mit anderen Fällen, anormale Belastungswirkung im Einzelfall. Es liege somit eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, sodass das Nachsichtsansuchen mangels Erfüllung der Voraussetzungen nach § 236 BAO abzuweisen gewesen sei. …

UFSW RV/0731-W/08Nachsicht von Anspruchszinsen, Zahlung auf falsches Abgabenkonto, wenn Widmung als Anzahlung vergessen und nicht nachgeholt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Die drohende doppelte Zinsbelastung der Bw. wäre zweifellos unter das Begriffspaar "anormale Belastungswirkung" und "atypischer Vermögenseingriff" zu subsumieren. Auf der anderen Seite wäre…

UFSS RV/0291-S/02Abgabennachsicht; sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…Durch eine Nachsichtsabweisung würden die Anleger nochmals geschädigt, weil eine allfällige Quote der Republik zukomme. Es liege eine anormale Belastungswirkung und gleichzeitig ein atypischer Vermögenseingriff bei den einzelnen Anlegern vor. Im Übrigen sei der Begriff der Unbilligkeit dehnbar zu qualifizieren. Mit ergänzendem Schriftsatz vom 28…

UFSW RV/1986-W/09Keine Unbilligkeit infolge Progressionswirkung bei späterer Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2011

…infolge Zahlungsunfähigkeit vor dem 31. Dezember 2005 ein Konkursverfahren eröffnet wurde, in gleicher Weise getroffen hätte; eine anormale Belastungswirkung bzw. eine die Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO herstellende Besonderheit des Einzelfalles liegt darin nicht. Entgegen der Meinung des Bw, wonach eine persönliche Unbilligkeit vorliege…

UFSW RV/0851-W/091. Stundungszinsen sind zwingend für den gewährten Zahlungsaufschub festzusetzen; 2. Nachsicht kann mangels Vorliegen von sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit nicht gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2009

…geltend gemacht werde, die Abgabenbelastung überdies zu einem Zeitpunkt erfolge, zu dem kein entsprechendes Einkommen mehr zur Verfügung stehe und somit eine anormale Belastungswirkung erfolge. In diesen besonderen Umständen des Einzelfalles - nämlich dem atypischen Vermögenseingriff - liege eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber…

UFSW RV/2406-W/08Zulässigkeit eines neuerlichen Nachsichtsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…nicht jedoch dem Obmann des betreffenden Vereins. Nach der allgemeinen Rechtslage könne sich somit nur eine mehr oder weniger große steuerliche Belastungswirkung für den Verein, nicht aber für den Vereinsobmann ergeben. Infolgedessen sei die anormale Steuerbelastung des Bw. im antragsgegenständlichen Fall keine Auswirkung der allgemeinen…

UFSL RV/0959-L/06Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Anspruchszinsen trotz eines Guthabens auf dem Abgabenkonto, wenn der Abgabepflichtige keine Anzahlung bekannt gibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2008

…gewesen wäre und solchermaßen zu einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt hätte, ist ebenso wenig erkennbar wie eine, verglichen mit anderen Fällen, anormale Belastungswirkung im Einzelfall. Vielmehr ist auf Grund der detaillierten Umschreibung der einem Steuerpflichtigen zukommenden Möglichkeit, Nachforderungszinsen zu verringern bzw. zu vermeiden…