…Februar 1995 in Anspruch genommen wurde, zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Haftungsschuld zurückgezahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166) nach § 215 Abs…
…gemäß § 215 Abs. 1 BAO zur Tilgung der auf dem Abgabenkonto (St.Nr.: 1/5) aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166) nach …
…Abs. 1 BAO zur Tilgung der auf dem Abgabenkonto der N-GmbH (St.Nr.: 8/8) aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97…
…Gesetzesstelle. Dieser Unterschied ist deshalb von Bedeutung, weil das Zustimmungserfordernis des Verfügungsberechtigten zu Umbuchungen von seinem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Steuerpflichtigen aus dem im Anwendungsbereich des § 215 Abs. 4 BAO normierten Antragsprinzip abgeleitet wird, welches aber auf amtswegige Umbuchungen gemäß § 215 Abs. 3…
…da kein Antrag des Käufers auf Umbuchung des Guthabens gestellt worden sei. Weites werde der Bescheid damit begründet, dass der Vermerk im Kaufvertrag laut Punkt III Abs. 4 und 5 keine amtswegige Umbuchung begründe und damit kein Guthaben bestehe und der Antrag abgewiesen werden müsse…
…1 und 2 BAO zur Tilgung der auf den Abgabenkonten St.Nr.: 1/7 und St.Nr.: 0/7 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001…
…übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Amtswegige Umbuchungen (§ 215 Abs. 1 BAO) oder Überrechnungen (§ 215 Abs. 2 BAO) auf andere Abgabenkonten desselben Abgabepflichtigen dürfen nur zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Die Umbuchung (Überrechnung) nach …
…eine bestehende Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld hätte die Verwendung des Guthabens zu deren Tilgung unzulässig gemacht, da zu Gunsten ausgesetzter Beträge eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung nicht zu erfolgen habe. Im gegenständlichen Fall sei aber kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt worden. Die…
…Umsatzsteuervoranmeldung begehrt werde und dieses Ansuchen dem Inhalt nach zu bearbeiten sei. Es bestehe kein Recht des Abgabepflichtigen auf Bestimmung des Buchungszeitpunktes einer Umsatzsteuervoranmeldung. Der Gutschriftsbetrag von € 93,20 sei eine amtswegige Umbuchung eines Betrages vom Abgabenkonto StNr. 2. In der Berufung vom 30…
…desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben bestehe. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben dürfe nur zu Gunsten fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Da diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 5 BAO darstelle, sei die bewilligte Zahlungserleichterung der Umbuchung nicht entgegengestanden. Mit Schriftsatz vom 24. 5…
…1 BAO zur Tilgung der auf dem Abgabenkonto 8/1 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Abgabenschuld zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001…
…muss gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO geprüft werden, ob dieses Guthaben für andere Abgabenschulden des Abgabepflichtigen bei derselben oder einer anderen Abgabenbehörde zu verwenden ist. Die amtswegige Umbuchung nach § 215 Abs. 1 oder Überrechnung nach § 215 Abs. 2 BAO auf Konten anderer Abgabenbehörden…
…wird. Lediglich eine bestehende Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld hätte die Verwendung des Guthabens zu deren Tilgung unzulässig gemacht, da zu Gunsten ausgesetzter Beträge eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung nicht zu erfolgen hat. Im gegenständlichen Fall wurde aber der Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß …
…Entstehung des Guthabens geführt haben, unbeachtlich sind. Eine Einschränkung ergibt sich nur insoweit, als ein Guthaben nur zur Tilgung fälliger Abgabenschulden verwendet werden darf und eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung zu Gunsten gemäß § 212a BAO ausgesetzter Beträge nicht zu erfolgen hat. Dafür, dass die Abgabenschulden…
…aufgehalten wird. Lediglich eine bestehende Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld hätte die Verwendung des Guthabens zu deren Tilgung unzulässig gemacht, da zugunsten ausgesetzter Beträge eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung nicht zu erfolgen hat. Im gegenständlichen Fall wurde aber kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß §…
… 231 Abs. 2 BAO hinsichtlich rückständiger Einkommensteuer des Berufungswerbers zwecks Verrechnung des Guthabens von 464,89 € mit dieser Abgabenschuldigkeit. Die von der steuerlichen Vertreterin eingebrachten Umbuchungsanträge wurden mit dem angefochtenen Bescheid mit der Begründung abgewiesen, dass auf dem Abgabenkonto des Berufungswerbers kein verrechenbares Guthaben…
…Honorarnote in Rechnung gestellt werden, finden Berücksichtigung in der Buchhaltung - einerseits in den Einnahmen mit der Honorarzahlung, andererseits in den Ausgaben, durch Umbuchung vom Septokonto. Bei der Berechnung der Pauschale gemäß § 4 Abs. 4 UStG 1972 müssten aber sämtliche vom Bw. vereinnahmte Pauschalgebühren in die…
…nicht gesichert: Die gegenüber der ungarischen Tochtergesellschaft bestehenden Forderungen seien - mangels entsprechender Kapitalausstattung der Tochter - nicht verzinst worden. -- Zudem habe die VN-Holding-AG im Jahr 2001 von den weiteren gegenüber der ungarischen VNTkft bestehenden Forderungen - neben der erwähnten Umbuchung eines Teiles der Forderungen iHv…
… Hr. G erklärt, dass dieses Geld der Firma A-GmbH. uneingeschränkt zur Verfügung steht und die laufenden Ausgaben damit beglichen werden - Umbuchung des Saldos auf Kassa!" Es sei auch laufend mit der Bw. kommuniziert worden. Herr G habe die Jahresabschlüsse sowie die Steuererklärungen unterfertigt. Laut…
…Sie bitte den Kontoausdruck für das Konto 4201 "Erlöse USt-freie Flugscheine" für das Jahr 2006 samt den dazugehörigen Buchungsbelegen und Unterlagen vor. Sollte es sich um Umbuchungsvorgänge von anderen Konten handeln bitte auch um Vorlage dieser Kontoausdrucke samt dazugehörigen Buchungsbelegen. Die Bp führt aus…