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UFSL RV/0317-L/06Beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

…Abstand genommen werden, wenn eine von der portugiesischen Steuerverwaltung ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werde, wonach die Firma "M.C.C." in Portugal ansässig sei. Da diese in der Besprechung vom 13. Oktober 2005 angeforderte Ansässigkeitsbescheinigung nicht vorgelegt worden sei, werde die Bw. mit Haftungsbescheid gemäß § 224…

UFSG RV/0480-G/05Dem § 3 Abs. 3 VO BGBl. Nr. 279/1995 ist nicht zu entnehmen, dass die Unternehmerbescheinigung im Original vorzulegen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2005

…Bei der Bearbeitung des Antrages erließ das Finanzamt am 17. Juni 2003 eine verfahrensleitende Verfügung, weil dieser mit Mängeln behaftet sei und forderte sie auf, eine amtliche Bescheinigung (im Original mit Finanzamtsstempel und Unterschrift), dass sie als Unternehmer unter einer Mehrwertsteuernummer eingetragen ist, bis 5…

UFSW RV/0023-W/12Zuständigkeit und Zulässigkeit der Antragsveranlagung gem. § 41 Abs. 2 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

…Optionserklärung in die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG abzugeben. Zu diesem Zwecke (für internationale Veranlagungsfälle) sei der amtliche Erklärungsvordruck "Beilage L1i" auszufüllen und einzureichen und eine Ansässigkeitsbescheinigung, Vordruck E9, zum Nachweis der Höhe ausländischer Einkünfte vorzulegen. Der Bw. kam dieser Aufforderung nicht nach…

UFSF RV/0393-F/08Ist die Nichtentlastung von einbehaltener Kapitalertragsteuer für Ausschüttungen einer inländischen Tochtergesellschaft an die in Liechtenstein ansässige Muttergesellschaft eine unzulässige Ungleichbehandlung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…Dividenden, die an Anteilseigner in EWR-Staaten ausgeschüttet würden, zur Gänze von der österreichischen Quellensteuer freizustellen. Da seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular ZS-QU2) sowie eine bestätigte schriftliche Erklärung über die geforderte aktive Tätigkeit vorliege, sei ein Missbrauch im Sinne des § 94a Abs…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 1/2

…werden, dass die freigestellten Einkünfte tatsächlich einer Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragsstaat im Sinne der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Der Ansässigkeitsnachweis konnte durch Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung, zB im Verhältnis zu Großbritannien durch Vorlage des international abgestimmten Formblattes ZS GB1 erbracht werden (vgl. Abs…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 2/2

…Einkünfte tatsächlich einer Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen ansässig ist. Der Ansässigkeitsnachweis konnte durch Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung, zB im Verhältnis zu Großbritannien durch Vorlage des international abgestimmten Formblattes ZS - GB1 erbracht werden (vgl. Abs 4 und 5 des…

UFSW RV/3049-W/09Bestreitung des inländischen Wohnsitzes und der inländischen Ansässigkeit iZm dem Progressionsvorbehalt für befreite Auslands-Entsendungs-Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…Jahre, sei davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich bestehe. Eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen könne durch die Vorlage einer amtlichen rumänischen Ansässigkeitsbescheinigung samt Entsendevereinbarung angenommen werden. Andernfalls sei davon auszugehen, dass Österreich der Ansässigkeitsstaat geblieben sei. Mit Schreiben vom 26…

UFSS RV/0061-S/12Ausländische Zinserträge und Ansässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…daraufhin mit Schreiben vom 22.3.2010 auf, eine Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamtes vorzulegen und eine Bestätigung über die Besteuerung der betreffenden Zinsen in Deutschland nachzureichen und gab ihm eine Frist bis zum 29.5.2010. Mit Schreiben vom 26.5.2010 beantragte der…

UFSG RV/0908-G/09Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…sei problematisch. Die Kundmachung von Bestimmungen, wie z.B. ein Mindestalter der Ansässigkeitsbescheinigung sei im dafür vorgesehenen Kundmachungsorgan nicht erfolgt. In der Erstattungsverordnung komme lediglich ein "amtlich vorgeschriebener Vordruck" zum Ausdruck. Die Voraussetzungen, welche (wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt) in Ausfüllhinweisen angeführt seien, erfüllten wohl…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Vorhaltsbeantwortung vom 30.05.2008 zugesagte Nachreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden iSd. Art. 4 Abs 1 des DBA Großbritannien und Nordirland ist bislang unterblieben. Zudem treffen auf die CAL nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz sämtliche Merkmale einer so genannten non-resident-company im…

UFSF RV/0424-F/08Aufhebung gem. § 289 Abs. 1 BAO (steuerlicher Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.10.2008

…ihr eigenes Leben führen würden, weshalb sie nicht mit in das Fürstentum Liechtenstein gezogen seien, die Ehegatten in einer großen Wohnung in A an der Adresse Straße im Fürstentum Liechtenstein wohnen würden, sämtliche Lebensinteressen der Ehegatten im Fürstentum Liechtenstein seien, der Bw arbeite ja bekanntermaßen…

UFSW RV/0126-W/061. Kein Werbungskostenabzug bei Option zur Hälftesatzbesteuerung von Kapitalerträgen gemäß § 37 Abs. 8 iVm § 97 Abs. 4 EStG 1988 idF BBG 2003. 2. Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages. 3. Steuerlicher Wohnsitz gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-CSSR, BGBl. Nr. 34/1979.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007Teil 1/2

…Bw. seinen Wohnort in X im Sinne des Art. 23 DBA Österreich-CSSR habe und die Steuernummer C aufweise. Auf der Ansässigkeitsbescheinigung vom 1. März 2005 befindet sich der handschriftliche Vermerk: "10 x ausges[tellt]". In seiner Berufung gegen den oa. Bescheid vom 5. September…

UFSW RV/2656-W/06Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

…und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 13. Mai 2002 betreffend Abweisung eines Antrages auf Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für den Zeitraum 2001 bis 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist ein Verein. Der Vereinszweck ist in § 3 der Satzung folgendermaßen festgelegt…

UFSW RV/3552-W/02Quellensteuerentlastung bei Lizenzgebühren; Geltendmachung durch wirtschaftlich Bezugsberechtigten, Nichtausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2003

…zu diesem Zweck eigene Einrichtungen schafft, mit anderen dieselben oder ähnliche verfolgenden Organisationen zusammen arbeitet sowie mit Vertretern und Institutionen im In- und Ausland Verträge abschließt; c) die Erträgnisse aus der Verwaltung der Nutzungsrechte seiner Mitglieder nach Ersatz der Spesen an die einzelnen Bezugsberechtigten verteilt…

UFSG RV/0527-G/06Rückerstattung von Lohnsteuer nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2008

…den Sachverhalt anhand der beiliegenden Unterlagen zu klären. Weiters werde für das Jahr 2002 eine von der zuständigen bulgarischen Finanzverwaltung bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung (mit deutscher Übersetzung) oder der bulgarische Steuerbescheid für das Jahr 2002 (mit deutscher Übersetzung) benötigt. Für eine schnellere Zuordnung und Bearbeitung sei die…

UFSL RV/0989-L/02Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG 1988 bei Auftritt einer deutschen Sängerin in Österreich im Jahr 1998
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…Rechtsanwälte der B Productions wäre nun lapidar festgehalten worden: "Das zu versteuernde Einkommen unserer Mandantschaft wird in Deutschland versteuert. Somit ist die von Ihnen geforderte Erklärung entbehrlich, da selbstverständlich sämtliche Einkünfte unserer Mandantschaft, gleichgültig ob im In- oder Ausland erzielt, dem zuständigen Finanzamt angezeigt sind…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 4/4

…sportlichen und kulturellen Aktivitäten) verbrachte, einen Freundes- und Bekanntenkreis aufbaute, über Schweizer Bankverbindungen verfügte und Herausgeberin einer Schweizer Lehrbuchreihe war und legte auch eine Ansässigkeitsbescheinigung von der Schweiz vor. In Österreich hatte sie weiterhin einen (gemeinsamen) Wohnsitz mit ihrem Gatten, an dem sie gemeldet war…

UFSK RV/0599-K/13Ausländischer Künstler mit Engagements in Österreich - beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht - selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit, Abzugsfähigkeit von Aufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2013Teil 1/2

…sei. Zwischen den einzelnen Tätigkeiten habe der Bw. seine künstlerischen Leistungen auch für andere, nicht österreichische Opernhäuser erbracht. Beigelegt seien eine 1. Ansässigkeitsbescheinigung Slowakei; Formulare E101, für die einzelnen Engagements als Nachweis der Tatsache, dass der Bw. einen aufrechten Sozialversicherungsschutz aus seinem Heimatland Slowakei habe…

UFSK RV/0425-K/11Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht - Inländische Einkünfte eines Opernsängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…sei. Zwischen den einzelnen Tätigkeiten habe der Bw. seine künstlerischen Leistungen auch für andere, nicht österreichische Opernhäuser erbracht. Beigelegt seien eine 1. Ansässigkeitsbescheinigung Slowakei; Formulare E101, für die einzelnen Engagements als Nachweis der Tatsache, dass der Bw. einen aufrechten Sozialversicherungsschutz aus seinem Heimatland Slowakei habe…