…eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werde. Daraus ergebe sich, dass im gegenständlichen Fall keine Besonderheit des Einzelfalles vorliege, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage gegeben sei. Dagegen wendet sich die Berufung vom 5. April 2001. Seitens der Bf. wird im wesentlichen vorgebracht…
…dann ausgegangen werden, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offensichtlich nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete. In einer Abgabenvorschreibung, die wie im Anlassfall ganz allgemeine Auswirkung genereller Normen sei, liege eine solche Unbilligkeit keinesfalls begründet. Im gegebenen Zusammenhang werde darauf verwiesen, dass der…
…Nichtvorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Stammabgabe insoweit auch auf sie durchschlägt, handelt es sich bei ihrer Vorschreibung auch nicht um eine besonders harte Auswirkung im Einzelfall. Die Vorschreibung dieser Nebengebühren stellt vielmehr ebenfalls eine allgemeine Auswirkung genereller Normen dar, die jeden Abgabepflichtigen trifft…
…0265). Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen. Da die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…gelten gemachte Forderung im Vergleichswege erhalten hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Judikatur wiederholt ausgeführt, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 5.11.2003, 2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151). Hinsichtlich des Vorbringens…
…Der Bw. habe mit dem Erlös aus dem Verkauf des Milchkontingentes vorrangig andere Schulden abgedeckt und dadurch den Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt. Im Übrigen stellten die nachsichtsgegenständlichen Abgabenvorschreibungen allgemeine Auswirkungen genereller Normen dar, die nicht im Nachsichtswege beseitigt werden könnten. Schließlich bedürfe es keiner…
…gegeben, weil MM über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von zirka 1.500 € verfüge und die Kosten der Pflege durch das Bundespflegegeld abgedeckt würden (Bezug 2008: 14.060,40 €). Die aus der Pflichtveranlagung der Pensionsbezüge resultierende Nachforderung sei eine allgemeine Auswirkung des § 41 Abs…
…der Steuerfreiheit von Lieferungen seien, nicht habe erbringen können. Eine Unbilligkeit des Einzelfalles liege nicht vor, sondern lediglich eine allgemeine Auswirkung der geltenden Rechtslage, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt würden. Der Gesetzgeber fordere in § 7 UStG 1994…
…der Direktzahlung gem. § 214 Abs. 7 BAO bestehe. Die Heranziehung des Warenempfängers als Zollschuldner sei eine allgemeine Auswirkung der Gesetzeslage und keinesfalls - wie in Art. 905 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO), Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993, gefordert, als besonderer Fall…
…zudem auch ihrer Höhe nach unproportionalzum auslösenden Sachverhalt ist. Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber…
…§ 217 Abs. 4 und 230 Abs. 5 klar zum Ausdruck gebracht, dass die Festsetzung der Säumniszuschläge lediglich eine allgemeine Auswirkung dieser generellen Normen gewesen sei, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise treffe. Der Umstand, dass neuerlich Ratenzahlung bewilligt, diese in der weiteren Folge eingehalten und…
…Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine solche Unbilligkeit nicht gelegen (VwGH 16. Dezember 2003, 2003/15/0099). Sachlich bedingte Unbilligkeit ist…
…einer persönlichen Unbilligkeit sei lediglich ein unausweichliches Konkursverfahren bei Einhebung der Einkommensteuer 2005 vorgebracht worden; ein diesbezüglicher Nachweis sei aber nicht geführt worden. Eine sachliche Unbilligkeit liege bei Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage nicht vor. Auch wenn der Gesetzgeber seine Rechtsansicht zu einem bestimmten Zeitpunkt ändere…
…einer persönlichen Unbilligkeit sei lediglich ein unausweichliches Konkursverfahren bei Einhebung der Einkommensteuer 2005 vorgebracht worden; ein diesbezüglicher Nachweis sei aber nicht geführt worden. Eine sachliche Unbilligkeit liege bei Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage nicht vor. Auch wenn der Gesetzgeber seine Rechtsansicht zu einem bestimmten Zeitpunkt ändere…
…DVO nicht vorgesehen ist, führt auch der von der Bf. behauptete Zinsgewinn als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage zu keiner sachlichen Unbilligkeit. Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte allgemeine Auswirkung des Art. 232 ZK iVm § 80 Abs…
…Kommentar³ zur BAO, § 236, Rz 11 und 13) Wie bereits festgehalten, stellt die Vorschreibung der Nebengebühr eine allgemeine Auswirkung einer generellen Norm dar, die jeden Abgabepflichtigen trifft, der die Aussetzung der Einhebung von Abgaben aus Anlass eines Berufungsverfahrens beantragt. Vor dem Hintergrund, dass es in…
…Zusammenhang mit Versandverfahren seien Handlungen und/oder Unterlassungen wie im Gegenstand geradezu typisch für Zollschuldentstehungen nach Art. 203 ZK. Die Vorschreibung der dadurch entstandenen Eingangsabgaben und Nebenansprüche sei die vom Gesetzgeber beabsichtigte allgemeine Auswirkung dieser Norm, durch die alle Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben…
…sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine solche Unbilligkeit nicht gelegen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099). Die Feststellung, ob das gesetzliche…
…0265). Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt und für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen. Da die Unbilligkeit der…
…2005). Somit kann wohl keine Rede von einer unrichtigen Anweisung der Familienbeihilfe als Folge einer nicht rechtzeitigen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sein. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates stellt die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe die allgemeine Auswirkung einer generellen Norm dar, die keine sachliche Unbilligkeit der…