…dienen), ist von einer steuerlich begünstigten (Fort)Bildungsmaßnahme auszugehen. Die Ausbildung zur Mediatorin ist im von der Bw. ausgeübten Beruf einer Projektmanagerin von (wesentlichem) Nutzen und fällt daher unter die laut Gesetz nunmehr abzugsfähigen Bildungsaufwendungen. In Anbetracht dieser Sachlage schadet es auch nicht, dass die…
…Moderationen und Strategie- und Taktikplanungen herangezogen (Trainerin und Beratung bei Mobbing und Burn Out). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind solche Bildungsmaßnahmen dann als abzugsfähige Bildungsmaßnahmen anzusehen, wenn sie jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf…
…bzw. als eine mit dem Bankenbereich verwandte Tätigkeit zu beurteilen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind jedoch nur solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Bildungsmaßnahmen anzusehen, die jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Der Umstand…
…im Status "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision") tätig ist und daraus auch Einnahmen erzielt, sieht der Unabhängige Finanzsenat in den beantragten Werbungskosten abzugsfähige Bildungsmaßnahmen. Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung in London im Gesamtbetrag von 935,68 Euro lassen jedoch keine ausschließliche…
…im Status "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision") tätig ist und daraus auch Einnahmen erzielt, sieht der Unabhängige Finanzsenat in den beantragten Werbungskosten abzugsfähige Bildungsmaßnahmen. Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung im Ausmaß von zwei Stunden in London im Betrag von 525,99…
…auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige Werbungskosten sind, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit, sondern zugleich für verschiedene Berufe dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit diesem aufweisen. Eine solche begünstigte Bildungsmaßnahme liegt…
…zu etablieren, von großem Nutzen waren und im Rahmen der von ihr ausgeübten Tätigkeit verwertet werden konnten. Die in Zusammenhang mit der Absolvierung des Studienlehrganges angefallenen Aufwendungen stellen daher abzugsfähige Fort- bzw. Ausbildungsaufwendungen dar. Diesbezüglich sind daher sämtliche unmittelbaren Kosten der Bildungsmaßnahme wie Kurskosten, Fahrkosten…
…auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 22.9.2005, 2003/14/0090, wonach nunmehr auch "solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind…
…93/14/0182). Dass dadurch das Erfordernis des homogenen Teilnehmerkreises bei der Bildungsveranstaltung entsprechend relativiert wurde, ergibt sich schon aus der beispielhaften Aufzählung der nunmehr abzugsfähigen Bildungsmaßnahmen (zB HAK-Matura eines Buchhalters, Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten). Ausgeschlossen von der Abzugsfähigkeit sollen nur persönlichkeitsbildende Maßnahmen sein…
…in der Regel das Streben nach Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen verbunden wird. Universitätsstudien können sowohl als Fort- und Ausbildungsmaßnahmen als auch als umfassende Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig sein (Doralt, a.a.O., Tz 203/5 zu § 16). Steht eine derartige Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit…
…Jakom/Lenneis EStG § 16 Rz 52 und die dort genannten Beispiele). Letztlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass nach nunmehr geltender Rechtslage auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden sollen, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für…
…Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen…
…B. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090), sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Fortbildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die…
…nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1766 BlgNR XX. GP) ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 2000 nunmehr auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige…
…VwGH 26.11.2003, 99/13/0160; VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009). In diesem Zusammenhang liegt eine abzugsfähige Bildungsmaßnahme im Allgemeinen nur dann vor, wenn sie sich an einen homogenen Teilnehmerkreis richtet. Kurse auf dem Gebiet der Gruppendynamik, Kinesiologie, Somatosynthese, Psychosomatik und NLP…
…Ausbildungskosten abzugsfähig sind, erübrigt sich eine exakte Abgrenzung dieser beiden Bereiche. Bildungsmaßnahmen, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene betriebliche bzw. berufliche Tätigkeiten dienlich sind, aber im ausgeübten Beruf von Nutzen sind, führen jedenfalls zu abzugsfähigen Aufwendungen…
…2006, 2004/15/0143). Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum StRefG 2000 ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern…
…eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für "Fortbildungsmaßnahmen" sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Steuerpflichtige durch die jeweilige Bildungsmaßnahme seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert…
…Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (siehe auch Erkenntnis des VwGH vom 23.4.1985, 84/14/0119). Grundsätzlich sind Kosten für Bildungsmaßnahmen u.a. abzugsfähig, sofern sie in einem objektiven Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Im gegenständlichen…
…mit Hinweisen auf die Vorjudikatur). Fortbildungskosten sind wegen ihres Zusammenhanges und den darauf beruhenden Einnahmen abzugsfähig (vgl. VwGH 28.10.2009, Zl. 2007/15/0103 mwN). Berufsausbildung hingegen ist gegeben, wenn die Bildungsmaßnahmen der Erlangung eines anderen Berufes dienen. Für die Klärung der damit im…