…dienen), ist von einer steuerlich begünstigten (Fort)Bildungsmaßnahme auszugehen. Die Ausbildung zur Mediatorin ist im von der Bw. ausgeübten Beruf einer Projektmanagerin von (wesentlichem) Nutzen und fällt daher unter die laut Gesetz nunmehr abzugsfähigen Bildungsaufwendungen. In Anbetracht dieser Sachlage schadet es auch nicht, dass die…
…14). Nicht abzugsfähig sind daher Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen (vgl. VwGH 24.6.2004, Zl. 2001/15/0184). Dienen die Bildungsmaßnahmen sowohl beruflichen als auch offensichtlich privaten Bedürfnissen, so reicht ein Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit alleine noch nicht aus (vgl…
…93/14/0182). Dass dadurch das Erfordernis des homogenen Teilnehmerkreises bei der Bildungsveranstaltung entsprechend relativiert wurde, ergibt sich schon aus der beispielhaften Aufzählung der nunmehr abzugsfähigen Bildungsmaßnahmen (zB HAK-Matura eines Buchhalters, Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten). Ausgeschlossen von der Abzugsfähigkeit sollen nur persönlichkeitsbildende Maßnahmen sein…
…beruflichen Motiven getragen sei, nur einen eingeschränkten Teilnehmerkreis zulasse, eine Nähe zum Lehrerberuf aufweise und der Nutzen für die Lehrertätigkeit konkret dargestellt werde, dann sähe das Bundesfinanzgericht darin steuerlich abzugsfähige Bildungsmaßnahmen (vgl. Erkenntnis des BFG vom 18.03.2015, RV/2100750/2013). Aufgrund der vorgelegten…
…Moderationen und Strategie- und Taktikplanungen herangezogen (Trainerin und Beratung bei Mobbing und Burn Out). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind solche Bildungsmaßnahmen dann als abzugsfähige Bildungsmaßnahmen anzusehen, wenn sie jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf…
…bzw. als eine mit dem Bankenbereich verwandte Tätigkeit zu beurteilen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind jedoch nur solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige Bildungsmaßnahmen anzusehen, die jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Der Umstand…
…im Status "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision") tätig ist und daraus auch Einnahmen erzielt, sieht der Unabhängige Finanzsenat in den beantragten Werbungskosten abzugsfähige Bildungsmaßnahmen. Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung in London im Gesamtbetrag von 935,68 Euro lassen jedoch keine ausschließliche…
…im Status "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision") tätig ist und daraus auch Einnahmen erzielt, sieht der Unabhängige Finanzsenat in den beantragten Werbungskosten abzugsfähige Bildungsmaßnahmen. Die von der Bw. beantragten Reisekosten für ihre Fortbildung im Ausmaß von zwei Stunden in London im Betrag von 525,99…
…Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24, § 16 Tz 203/5). Durch die Einführung der Z 10 sollen ua auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige sein, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im…
…ausgeübte Tätigkeit oder ein abstraktes Berufsbild. Steht die Bildungsmaßnahme in Zusammenhang mit einer bereits ausgeübten Tätigkeit (oder verwandten Tätigkeit), ist gemäß Z 10 die Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung nicht mehr relevant. Durch die Einführung der Z 10 sollen ua auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige sein…
…auch solche Bildungsmaßnahmen abzugsfähige Werbungskosten sind, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit, sondern zugleich für verschiedene Berufe dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit diesem aufweisen. Eine solche begünstigte Bildungsmaßnahme liegt…
…zu etablieren, von großem Nutzen waren und im Rahmen der von ihr ausgeübten Tätigkeit verwertet werden konnten. Die in Zusammenhang mit der Absolvierung des Studienlehrganges angefallenen Aufwendungen stellen daher abzugsfähige Fort- bzw. Ausbildungsaufwendungen dar. Diesbezüglich sind daher sämtliche unmittelbaren Kosten der Bildungsmaßnahme wie Kurskosten, Fahrkosten…
…eingefügt. Dadurch sollte die früher bestandene strenge Differenzierung zwischen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 sollen auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden…
…auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 22.9.2005, 2003/14/0090, wonach nunmehr auch "solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort-)Bildung angesehen werden, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind…
…über die dort dargebotenen Themen erhalten wollen (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009; BFG 22.8.2016, RV/5100162/2011). IdZ liegt eine abzugsfähige Bildungsmaßnahme nur dann vor, wenn sie sich an einen homogenen Teilnehmerkreis richtet (Schubert in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG, 2021, …
…über die dort dargebotenen Themen erhalten wollen (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0009; BFG 22.8.2016, RV/5100162/2011). IdZ liegt eine abzugsfähige Bildungsmaßnahme nur dann vor, wenn sie sich an einen homogenen Teilnehmerkreis richtet (Schubert in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG, 2021, …
…93/14/0182). Dass dadurch das Erfordernis des homogenen Teilnehmerkreises bei der Bildungsveranstaltung entsprechend relativiert wurde, ergibt sich schon aus der beispielhaften Aufzählung der nunmehr abzugsfähigen Bildungsmaßnahmen (zB HAK-Matura eines Buchhalters, Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten). Ausgeschlossen von der Abzugsfähigkeit sollen nur persönlichkeitsbildende Maßnahmen sein…
…in der Regel das Streben nach Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen verbunden wird. Universitätsstudien können sowohl als Fort- und Ausbildungsmaßnahmen als auch als umfassende Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig sein (Doralt, a.a.O., Tz 203/5 zu § 16). Steht eine derartige Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit…
…Jakom/Lenneis EStG § 16 Rz 52 und die dort genannten Beispiele). Letztlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass nach nunmehr geltender Rechtslage auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen werden sollen, die nicht spezifisch für eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit sind, sondern zugleich für…
…Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Wie sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ergibt, sollen im Gegensatz zur Rechtslage vor dem StRefG 2000 auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähige (Fort)Bildung angesehen…