…Dezember 1994 abgerechneten Leistungen des Bw. "fertige, noch nicht abgerechnete Leistungen" (Ansicht des Finanzamtes) oder halbfertige Arbeiten (Ansicht des Berufungswerbers) darstellen. Dass von einer abgrenzbaren Teilleistung auszugehen ist, gründet sich laut Ansicht des Senates: auf die Schlussrechnung vom 2. Februar 1995 in welcher der Leistungszeitraum…
…waren, erweist sich insofern als unschädlich, als dass den im gegenständlichen Verfahren strittigen, am 14.3.2002 fakturierten Leistungen im Hinblick auf die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Saunaanlage der Charakter einer (echten) abgrenzbaren Teilleistung beizulegen ist. Offensichtlich ist nämlich, dass der Zahlungsanspruch der Fa. H…
…Bw. und seines Bruders handelte. Aus der Aktenlage ist dazu für den Berufungssenat nicht ersichtlich und daher schon in objektiver Hinsicht nicht begründbar, dass es sich hier um eine abgrenzbare Teilleistung, für welche eine Umsatzsteuerschuld bereits zum 29. Februar 2000 entstanden war, gehandelt hat. Jedenfalls…
…Gleichzeitig wurde von der Betriebsprüfung behauptet, dass bei Großaufträgen nach Abschluss bestimmter Teilleistungen Teilrechnungen gelegt wurden, da es sich um Leistungen handle, welche abgrenzbar seien und daher Gewinnrealisierung auslösten. Daher seien die Beträge der gelegten Teilrechnungen nicht bei der Berechnung der halbfertigen Arbeiten zu berücksichtigen…
…und der Zahlungsanspruch unabhängig von weiteren Teilleistungen besteht. Denn nur dann, wenn ein Gesamtwerk von einer solchen Beschaffenheit ist, dass beide Vertragsteile nicht nur am Zustandekommen des gesamten Werkes ein wirtschaftliches Interesse haben, sondern auch der Erbringung einzelner abgrenzbarer Teilleistungen durch den Unternehmer für den…
…Versicherte sein Versicherungsverhältnis mindestens 3 Jahre aufrecht gehalten hat. Jedes Monat um das das Versicherungsverhältnis länger dauert als 6 Monate stellt eine abgrenzbare und gesondert bewertbare Teilleistung dar. Wenn beide Vertragspartner ihren Gewinn aufgrund einer Bilanz ermitteln, muss die Gewinnerwirksamkeit bei beiden Geschäftspartnern zeitgleich eintreten…
…können. Wie im Bp-Bericht dargelegt wurde, seien verschiedene Baustellen nicht abgerechnet und die Umsatzsteuer nie abgeführt worden. Wenn auch die ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht in vollem Umfang erfolgt seien, so seien dennoch selbständige, abgrenzbare Teilleistungen ausgeführt worden (z. B. Errichtung eines Kleingartenhauses, eines Rohbaukellers)…
…Erstveranlagung diesbezüglich lediglich seine Rechtsansicht geändert, was aber nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. 2) Umsatzsteuerberichtigung 1997 Wesentlicher Streitpunkt sei diesbezüglich die Frage, ob die kieferorthopädische Leistung in abgrenzbare Teilleistungen zu zerlegen sei, die sich mit den sogenannten "Behandlungsjahren" decken, was vom Finanzamt behauptet und…
…in der Berufungsvorentscheidung entgegen, dass bereits (abgrenzbare) Teilleistungen erbracht und darüber nach der Leistungserbringung Rechnungen ausgestellt worden sind. Dieser Sachverhaltsfeststellung ist nicht entgegen getreten worden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Steuerschuld bereits aufgrund der Erbringung der Teilleistung entstanden ist. Sollte hierdurch eine Doppelerfassung…
…Ungeachtet dessen ist der Großbetriebsprüfung zuzustimmen, dass die für die Teilzahlung vereinbarten maßgeblichen Kriterien sich grundsätzlich nicht dafür eignen, abgrenzbare Teilleistungen zu umschreiben. Im Übrigen musste auch der Vertreter der Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung einräumen, dass keine Teilabnahmen vereinbart waren und solche auch nicht…
…die spezielle Anfertigung nur für den Bestellter einen Wert haben, wird man das Vorliegen abgrenzbarer (aktivierungsfähiger) Teilleistungen ausschließen können. Ob eine Teilleistung eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Leistung darstellt, lässt sich weiters grundsätzlich nicht ohne Feststellung der vertraglichen Vereinbarungen der Vertragsteile beurteilen (BFH 13.12…
…in die Berechnung des Investitionszuwachses ein. Teilanschaffungskosten sind jedoch nur dann zu aktivieren, wenn es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt, also um Teilleistungen, die im Rahmen der Gesamtleistung einen eigenen Wert haben und an denen wirtschaftliches Eigentum entstehen kann. Voraussetzung für die Aktivierung ist die…
…den Jahren 2002 und 2003 angefallenen Aufwendungen kann obigen Ausführungen folgend nicht der Charakter von selbständigen, abgrenzbaren Teilleistungen zugesprochen werden. Nach all dem Gesagten ist daher von einer Anschaffung der Anlage im August 2004 auszugehen und demzufolge der Berufung vollinhaltlich Folge zu geben. Der Bescheid…
…Feststehe auch, dass die geltend gemachten Vorsteuerbeträge der Jahre 1993 und 1995 aus Vergütungen bei Vertragsunterfertigung resultiert hätten und es sich dabei um eine Teilzahlung und nicht um eine abgrenzbare Teilleistungen handeln würde. Die für 1994 in Abzug gebrachten Vorsteuern habe die Bw. aus bezahlten…
…von S 3,948.000,00 vorzuschreiben, entspreche jedenfalls nicht mehr einer gesetzeskonformen Ermessensübung im Sinne der Interpretation durch den Verwaltungsgerichtshof. 2) Umsatzsteuerberichtigung 1997 Wesentlicher Streitpunkt sei diesbezüglich die Frage, ob die kieferorthopädische Leistung in abgrenzbare Teilleistungen zu zerlegen sei, die sich mit den sogenannten …
…Februar 1995 eindeutig hervorgeht, dass zumindest eine wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistung von der F GmbH erbracht worden war (nämlich die Leistung laut Hauptauftrag und Zusatzauftrag), wofür ein entsprechendes Entgelt vereinbart worden war und worüber nunmehr - offenbar zwecks raschem Geldfluss von A zur F GmbH - gesondert abgerechnet…
…Hausgemeinschaft erst im Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches fertig erbracht und von der Hausgemeinschaft als gesamte Bauleistung abgenommen worden wäre. Da es sich um keine abgrenzbaren Teilleistungen gehandelt hätte, wäre die Fertigstellung der gesamten Bauleistungen erst bei Abnahme durch den Auftraggeber entstanden. Im Rahmen der mündlichen…
…Einzelleistungen (Begleitung zu Trainingslagern oder Wettkämpfen etc.) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als unselbständige Teile einer einheitlichen Leistung als Trainer anzusehen sind. Es komme darauf an, ob eine enger wirtschaftlicher Zusammenhang der Teilleistungen gegeben sei, ein Ineinandergreifen, das die einzelnen Leistungen als Teil einer Gesamtleistung erscheinen lasse…
…Einzelleistungen (Begleitung zu Trainingslagern oder Wettkämpfen etc.) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als unselbständige Teile einer einheitlichen Leistung als Trainer anzusehen sind. Es komme darauf an, ob eine enger wirtschaftlicher Zusammenhang der Teilleistungen gegeben sei, ein Ineinandergreifen, das die einzelnen Leistungen als Teil einer Gesamtleistung erscheinen lasse…
…konkrete Vorbringen der Berufungswerberin auch nur ansatzweise einzugehen - lediglich darauf hingewiesen, dass keine Rechnungen über Teilleistungen sondern Anzahlungsrechnungen vorgelegen wären. Nach Auffassung der BP sei es nicht zulässig in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von abgrenzbaren Teilleistungen auszugehen (keine vertretbare Rechtsansicht). Das Umsatzsteuergesetz lasse keine derartige Betrachtungsweise zu…