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UFSF RV/0266-F/11Widerruf von im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleichs gelöschten Abgabenschuldigkeiten wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…weil der durchgeführte außergerichtliche Vergleich keine nachhaltige Sanierung nach sich gezogen habe. In der gegen den Widerrufsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, ein außergerichtlicher Vergleich habe novierende Wirkung. Ein einseitiger Widerruf der auf Grund eines Vergleiches gelöschter Abgabenschuldigkeiten sei daher nicht möglich. Mit Berufungsvorentscheidung vom…

UFSI RV/0419-I/11Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als Bevollmächtigter mangels Befugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012Teil 1/2

…mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. B) Nach dem Wortlaut des § 84 Abs. 1 BAO sind grundsätzlich alle eigenberechtigten Personen zur Vertretung in Abgabensachen zugelassen und nur jene ausgeschlossen, die die geschäftsmäßige Vertretung anderer besorgen, ohne hiezu befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" bedeutet, dass eine Tätigkeit nachhaltig…

UFSW RV/0736-W/041. Umsatzsteuerliche Behandlung der anlässlich einer Geschäftsveräußerung zurückbehaltenen Kundenforderungen 2. Vorliegen der Voraussetzungen für die Teilwertabschreibung von Forderungen 3. Nachträgliches Uneinbringlichwerden der anlässlich einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Forderungen als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO 4. Pachtaufwendungen für ein Nachbargrundstück als Werbungskosten bei den Einkünften aus einem Spekulationsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2006Teil 1/2

…zu einer Bescheidänderung Anlass gebendes, rückwirkendes Ereignis darstelle. Die Uneinbringlichkeit sämtlicher Honorarforderungen des Bw sei daher ebenfalls ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit habe. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 4. Feber 2004 (Bl. 66/2001 E-Akt) zum einen mit…

UFSW RV/0105-W/12Erfassung einer (nachträglich geltend gemachten) Provision im Aufgabegewinn oder gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 im Jahr der Geltendmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012Teil 1/2

…Liegen sowohl eine Wiederaufnahme als auch eine Abänderung rechtfertigende Umstände vor, so ist zu berücksichtigen, dass im neuen Sachbescheid auch die rückwirkenden Ereignisse zu berücksichtigen sind (Ritz, BAO³, § 303 Tz 58). Eine Abänderung nach § 295a BAO erfordert den Eintritt eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für…

UFSG RV/0082-G/02Das Arbeitszimmer eines Bundeslehrers im Hochschuldienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…Kenntnis zu setzen. (2) Das von einer abgelehnten Person in Sachen des Vollmachtgebers nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist ohne abgabenrechtliche Wirkung. Die vom Berufungswerber einem Sekretär der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Wien erteilte Vollmacht kann in Abgabensachen nicht anerkannt werden, da die…

UFSS RV/0589-S/08Ist das vorzeitige Ausscheiden eines prämienbegünstigten Wirtschaftsgutes (IZP) aus dem Betriebsvermögen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2009

…sondern um einen gemäß § 295a BAO abgeänderten Bescheid, der zum Bescheid vom 15. April 2005 hinzutritt und diesen nur hinsichtlich der Auswirkungen rückwirkender Ereignisse abzuändern vermag. b) Verkäufe des WJ 2005/06: Ob das vorzeitige Ausscheiden an sich prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit…

UFSW RV/1870-W/09Beendigung der Vermietung einer Eigentumswohnung vor Erreichen eines positiven Gesamtüberschusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2011

… 295a BAO wird die Rechtskraft eines gemäß § 295a BAO ("insoweit") abgeänderten Bescheides nur hinsichtlich des Ereignisses durchbrochen, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hat; dem nach § 295a BAO ändernden Bescheid kommt somit die Wirkung einer Berichtigung des abgeänderten Bescheides zu. Laut Ellinger/Iro/Kramer/Sutter…

UFSK RV/0281-K/09Ist eine Betriebsveräußerung etwa vier Jahre nach Inbetriebnahme eines Kleinkraftwerkes als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO zu qualifizieren, welches zur Rückforderung der für die Herstellungskosten gewährten IZP führen kann?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2010

…ein Ereignis eintritt, die abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Diese mit dem AbgÄG 2003 in die BAO eingefügte Regelung ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung und nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Bestand materieller Abgabengesetze. Es ist…

UFSW RV/1595-W/08Grundstückstausch, verdeckte Ausschüttung, Übertragung stiller Rücklagen, Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011Teil 1/3

…Die Auflösungsvereinbarung stelle nach Ansicht der Bw. einen Tatbestand dar den § 295a BAO als Abänderungsgrund für Ereignisse normiere, welche abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hätten weshalb die Bescheide für den Fall dass man ihren vorangegangenen Ausführungen nicht folge, in Anwendung der genannten Bestimmung abzuändern seien…

UFSW RV/1595-W/08Grundstückstausch, verdeckte Ausschüttung, Übertragung stiller Rücklagen, Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011Teil 2/3

…Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…

UFSF RV/0480-F/08Liebhaberei bei "kleiner Vermietung", Zulässigkeit der Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009Teil 1/2

…nicht vergleichbar. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerliche relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergebe. Ob ein nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretenes Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die…

UFSS RV/0199-S/11Investitionszuwachsprämie: Die Behaltefrist ist bei 2,5 Ganzjahres-AfA-Beträgen jedenfalls erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch…

UFSI RV/0362-I/09Investitionszuwachsprämie - Festsetzung nach § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2013

…sohin einer Festsetzung wegen Vorliegens der Voraussetzungen für eine Änderung bei sinngemäßer Anwendung des § 295a BAO, nicht anwendbar sei. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO liegt nur dann vor, wenn es abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches…

UFSW RV/0105-W/12Erfassung einer (nachträglich geltend gemachten) Provision im Aufgabegewinn oder gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 im Jahr der Geltendmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012Teil 2/2

…Folgendes ausgeführt: "§ 295a BAO ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung. Sie nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Tatbestand materieller Abgabengesetze. Es ist vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin anhand der materiellen…

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…prüfen. Eine Bescheidänderung nach § 295a BAO ist ebenso unzulässig: Gemäß § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat…

UFSW RV/0706-W/03Kein Verlustabzug bei einer Schätzung gem. § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2006Teil 2/2

…die eine einigermaßen konkrete Verwertung in der Bw. gestatten, so wäre es an der Bw. gelegen gewesen, ein behördliches Urteil über die Gewissheit darüber, dass die Informationsbereicherung durch die Reise die einigermaßen konkrete Verwertung im Unternehmen bewirkt hätte, herbeizuführen. Mit dem Vergleich der in Rede…

UFSW RV/3427-W/10Da eine Schenkung von Anfang an nicht vorlag - wie die Beweislage ergeben hatte - konnte §295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.08.2011

… 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit Auslegung, Ziel und Anwendungsbeispiele, ÖStZ 2005, S 132). Ob nun einem Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt, bestimmt sich danach, ob sich aus dem Vergleich des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Erlassung des ursprünglichen Bescheides mit dem…

UFSL RV/0191-L/03Aufteilung des Veräußerungsgewinnes, Ausscheiden des Anteiles für Grund und Boden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…erster Instanz zu erledigen sein. Es handelt sich dabei um einen Antrag im Sinne des § 295a BAO, wonach ein Bescheid insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Unter anderem dient …

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden ..." kann, "... als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat." Wie aus der Berufungsvorentscheidung vom 01.10.2007, eingelangt am 03.10.2007, erkennbar ist, ist strittig…

UFSL RV/0430-L/06NoVA-Pflicht eines Hummer H2
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008Teil 1/2

…sei. Eine Klarstellung sei erst nach dem Verkauf der drei gegenständlichen Fahrzeuge erfolgt, nämlich durch den BMF-Erlass vom 24. Jänner 2005, ergänzt am 22. Februar 2005. Auch das ebenfalls zur Problematik Stellung nehmende Umsatzsteuerprotokoll 2005 sei erst am 20. Oktober 2005 ergangen. Der vergleichsweise…