…erste Variante eine Offenbarung gestattet sei, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. Das Auskunftspflichtgesetz sei eben eine solche gesetzliche Bestimmung. Zudem erstrecke sich die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO nur auf die Durchführung von Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahrenverfahren. Dies sei im konkreten Verfahren…
…oder eines Finanzstrafverfahrens oder c) den Verlauf der Beratung und Abstimmung der Senate im Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren unbefugt offenbart oder verwertet. (3) Jemand anderer als die im Abs. 2 genannten Personen verletzt die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht, wenn er der Öffentlichkeit unbekannte Verhältnisse oder Umstände eines anderen…
…Daten (§ 1 DSG) - überdies streng auf die Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht (§ 48a BAO) Bedacht zu nehmen ist, sodass im abgabenrechtlichen Bereich kaum ein freier Raum für die Gewährung der Akteneinsicht an andere Personen als an die Parteien verbleiben kann. Es ist herrschende Meinung, dass dann…
…Bw. trat diesen Feststellungen nicht entgegen. Zum Einwand, dass die Bw. seitens des Finanzamtes unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht keine Auskunft über bestehende Abgabenrückstände erhalten hätte, ist zweierlei anzumerken. Zum einen findet sich in den vorgelegten Akten kein Hinweis darauf, dass die Bw. tatsächlich…
…Zweifel zu ziehen. Dazu ist zu bemerken, dass sich der Abgabepflichtige bemüht hat, alle angebrechtlichen (Anm. UFS: abgabenrechtlichen) Vorschriften einzuhalten und nur dort, wo es der Datenschutz und die berufliche Geheimhaltungsverpflichtung erforderte, bestimmte Daten unerwähnt lassen musste. Die Aufzeichnungen sind deswegen nicht als sachlich unrichtig…
…Recht erfolgt, weil der beantragten Akteneinsicht in Abgabenangelegenheiten betreffend M.S. § 48a BAO und somit die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht entgegenstehe. Mit Schreiben vom 29. November 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 77…
…Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Sinne de sArt.15 ZK iVm § 48 a BAO es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…beim Bw maßgebenden Tatsachen ist - rechtskonform (vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht ("Steuergeheimnis", § 48a BAO) wird auch dem Interesse der Geschäftspartner, ihr Sexualleben nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, Rechnung getragen…
…Die Bf. sei in den genannten Abgabenverfahren weder Abgabepflichtige oder persönlich Haftende noch beziehe sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde auf sie. Im Übrigen sei auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Abs.1 BAO zu verwiesen. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 1…
…nicht erfolgen kann, weil dies gemäß § 48 a BAO unter die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht fällt und der Sachverhalt ohnedies dem Finanzamt mitgeteilt wurde. Eine Befragung der Frau P. bezüglich ihrer Ausbildung und der Entfernungsangaben ist für die Klärung der Haushaltszugehörigkeit der Tochter der Berufungswerberin nicht relevant…
…vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht ("Steuergeheimnis", § 48a BAO) wird auch dem Interesse der "Begleitpersonen" bzw auch der Kunden als Geschäftspartner des Bw, ihr Sexualleben nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen…
…und eine gesetzmäßige gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Auch in Österreich bestehen entsprechende Vorschriften mit gleichgelagerten Zielsetzungen. In § 48a BAO ist die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht geregelt. Die unbefugte Offenbarung oder Verwertung der Kraft des Amtes bekanntgewordenen Informationen wird streng sanktioniert. Diese durch Art. 20 Abs 3 B-VG…
…2010/E); auf etwaige Verschwiegenheitspflichten gegenüber der Abgabenbehörde berief sich Bw. nicht. Die Abgabenbehörde geht davon aus, dass der durch einen berufsrechtlich befugten Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder vertretenen Bw. die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht nach § 48a Abs. 1 BAO bekannt ist. Es ist daher nicht unbillig, der Abgabenbehörde…
…(betreffend die HOLDING) und RV/1890- W/06 ua. (betreffend die X*) bestehen (dies auch im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht) und dass er damit einverstanden ist, dass über die Verhandlungen eine gemeinsame Niederschrift aufgenommen wird. Zum Vortrag des bisherigen Verfahrensablaufes und des Sachverhaltes durch…
…(betreffend die HOLDING) und RV/1890- W/06 ua. (betreffend die X*) bestehen (dies auch im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht) und dass er damit einverstanden ist, dass über die Verhandlungen eine gemeinsame Niederschrift aufgenommen wird. Zum Vortrag des bisherigen Verfahrensablaufes und des Sachverhaltes durch…
…Rechnungsnummer und Kaufdatum hin, auf Befragung kann sie den Hintergrund hierfür nur mit "Zufall" erklären. Der von ihr angeregten Bekanntgabe des Namens der Käuferin konnte unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht nicht entsprochen werden. Allerdings sei es ihr auf Grund der vorhandenen Daten (Kaufdatum, ReNr.)…
…das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." wurde seitens der Verhandlungsleiterin festgestellt, dass im Hinblick abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (Art.15 ZK iVm § 48 a BAO) es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…zu erwarten, dass die Rahmenbedingungen in irgend einer Form festgehalten werden. Sollte dies in einem Protokoll des Parteivorstandes erfolgt sein, so ist es in Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zumutbar, dass diese Unterlage der Abgabenbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Es besteht keine (gesetzliche bzw. berufsrechtliche…
…können. Die Bekanntgabe steuerlicher Daten Dritter im berufungsgegenständlichen Betriebsprüfungsbericht würde, nach Ansicht der Betriebsprüfung, einen Verstoß gegen die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gem § 48 a BAO darstellen. Es sei abschließend bemerkt, dass der Arbeitsbogen der Betriebsprüfung Teil des Steueraktes des Abgabenpflichtigen ist und somit der Akteneinsicht gem…
…die auch einen Aufschlagsatz von lediglich 2% nachweisen sollten" Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 19. April 2010 nahm das Finanzamt wie folgt Stellung: Aufgrund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO sei dem Finanzamt die namentliche Nennung von konkreten Vergleichsbetrieben sowie die Offenbarung geschützter Umstände…