…der Geschäftsführertätigkeit des Bf ab August 2005 die Voranmeldungen bis August 2007 stets ordnungsgemäß eingereicht worden sind, sodass nahe liegend ist, dass dem abgabenrechtlich Verantwortlichen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Umsatzsteuer betreffend, bekannt gewesen sind. Die im Bereich der Güterbeförderung tätige GmbH wurde am 25…
…dass die Selbstanzeige für den Bw. gelten soll. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde erst nach mehreren Vorhalten mitgeteilt, wer abgabenrechtlich Verantwortlicher der L AG ist. Eine für eine Gesellschaft erstattete Selbstanzeige, in der der Name des Alleingesellschafters bzw. des Geschäftsführers nicht genannt wird, kann jedoch…
…eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er als tatsächlicher Entscheidungsträger und abgabenrechtlich Verantwortlicher der H.GesmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben und zwar für 7-12/2007 Lohnsteuer € 637,35…
…wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma P Club GesmbH & Co KG durch die Nichtabgabe bzw. durch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei nicht zeitgerechter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen, somit unter Verletzung…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der "AHP" im Bereich des Finanzamtes F im Zeitraum Juni 2002 bis September 2003 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 98 im Rahmen seiner Funktion als Prokurist und abgabenrechtlich Verantwortlicher der "B GmbH" mit Sitz in D, in wiederholter Tatbegehung im Zeitraum von September 2002 bis Jänner 2003 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter…
…XXXX ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Fa. Freunschlag GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Urfahr vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Februar, April bis Juni und…
…Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Feldkirch vorsätzlich im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der Firma W zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten, nämlich durch…
…dass er als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der P in W vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1996 bis 2000 durch unvollständiges Erklären von Erträgen (Tz 24 und 28 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20.12.2002) für das Jahr 1996 eine Abgabenverkürzung…
…Dezember 2012 eingeleitetes Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes aus, dieser habe als abgabenrechtlich Verantwortlicher der E GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2011 in Höhe von…
…September 2012 zur StrNr. 046/2011/00247-001 wegen der Begehung von Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch die als abgabenrechtlich Verantwortlicher des Einzelunternehmens CG, StNr. 046-12, unter vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden…
…Möbel und Einrichtungsgegenständen betrieben habe, wobei er auch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher fungiert habe. Der Beschuldigte habe die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Oktober und November 2005 und April bis Juli 2006 jeweils nur verspätet eingebracht und auch nicht bezahlt, sodass dies "jeweils…
…xxx, hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschuldigten S für schuldig erkannt, im dortigen Amtsbereich vorsätzlich als abgabenrechtlich Verantwortlicher der X-GmbH Selbstbemessungsabgaben, nämlich Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 34.149,79, Dienstgeberbeiträge…
…er hat als abgabenrechtlich verantwortlicher Gesellschafter der K-OG im Amtsbereich des Finanzamtes Spittal Villach vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli und August 2009 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 23.045,73 (Juli: € 9.174,26 + August: € 13.871,47) nicht spätestens…
…und Kosten dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: I. G.R. ist schuldig, er hat als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der W. GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz…
…habe. Als Begründung wurde ausgeführt, dass sich der Verdacht aus der Aktenlage ergebe. Demnach habe der Bf. als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma seit Betriebsbeginn weder Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet noch Voranmeldungen bzw. Jahreserklärungen abgegeben. Diese grundlegende Verpflichtung sei dem Bf. als Unternehmer zweifellos bekannt und sei daher…
… 83 Abs. 2 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, er habe als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma PS GmbH, A, im Amtsbereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden…
…1 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, er habe als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma M GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate 07…
…in den Jahren 2003 bis 2009 seine Einkünfte aus der Tätigkeit bzw. als abgabenrechtlicher Verantwortlicher in Österreich steuerlich und handelsrechtlich nicht erfasster Unternehmen gegenüber der Abgabenbehörde nicht offen gelegt hat, sodass die Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist keine…
…1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der Fa. E-GmbH vorsätzlich 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung…