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UFSZ2L ZRV/0069-Z2L/04Aussetzung der Vollziehung wegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.05.2005

…289 Abs. 1 BAO, zur Durchführung weiterer Ermittlungen aufzuheben." Da im identen Sachverhalt der UFS die angefochtene Entscheidung zur Durchführung weiterer Ermittlungen aufgehoben hat, liegen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005…

UFSZ1W ZRV/0058-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…

UFSZ1W ZRV/0057-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33766/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ1W ZRV/0054-Z1W/10Aussetzung der Vollziehung, unersetzbarer Schaden, Zweifel an der Rechtmäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2013

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ1W ZRV/0052-Z1W/10Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben nach Art. 244 ZK wegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.10.2012

…wies das Zollamt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab mit der Begründung, im Sinne von Art. 244 ZK keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung und keine Anhaltspunkte für das Eintreten eines unersetzbaren Schadens zu haben. Dagegen erhob die KG am 1.3.2010…

UFSZ2L ZRV/0411-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ1W ZRV/0142-Z1W/04Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.11.2006

…244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ2L ZRV/0261-Z2L/02Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ2L ZRV/0348-Z2L/03Anwendungbereiche von Art. 244 Abs. 2 ZK und § 212a BAO bei der Beurteilung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ4I ZRV/0015-Z4I/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…Zweifel bestünden und auch keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorliegen würden. In der dagegen erhobenen Berufung stelle die Bf. neuerlich dar, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung ihrer Ansicht nach mangelhaft und unrichtig sei und brachte vor, dass daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…

UFSZ1W ZRV/0018-Z1W/06Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2007

…Bezüglich der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung in der Hauptsache verwies der Bf. auf Argumente im Rechtsmittelverfahren zur Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 2.9.2005, Zl. 100/33758/08/2005 und hob davon insbesondere den Einwand hervor, dass das Recht auf Festsetzung der gegenständlichen…

UFSZ1W ZRV/0014-Z1W/05Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.01.2007

…wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung liegen vor, wenn im Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestehen. Gemäß §1 Abs. 1 Ziffer 3 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen der Umsatzsteuer…

UFSZ1W ZRV/0108-Z1W/02Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.02.2005

…behaupteten Gesetzwidrigkeit des Abgabenbescheides bzw. zur Frage, ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Abgabenbescheides bestehen, wird ausgeführt: Gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Art. 203 Abs. 3 dritter Anstrich ZK sind…

UFSZ2L ZRV/0035-Z2L/06Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.12.2009

…244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden…

UFSZ2L ZRV/0047-Z2L/11Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides gem. Art. 244 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2013

…Artikel 244 Zollkodex wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…

UFSZ2L ZRV/0393-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit im Rahmen des behördlichen Ermessens bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…