…Zuwendung der genutzten Objekte durch den Stifter in diese Objekte etwas investiert habe (arg "Sie (die Berufungswerberin) hat auch keinen späteren Sanierungs- oder Herstellungsaufwand zu tragen gehabt), ist durch das Gesetz nicht gedeckt, zumal eine Einlagenrückzahlung im Sinn des § 4 Abs. 12 EStG bei Privatstiftungen…
…Veranlagungszeitraum Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 getätigt worden sind und davon Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist sowie keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Nach den EB soll die Zwischenbesteuerung den Vorteil des Thesaurierungseffektes der Privatstiftung im…
…Privatstiftung im Veranlagungszeitraum Zuwendungen tätige, davon Kapitalertragsteuer einbehalten würde und keine Entlastung auf Grund eines DBA erfolge. Aus dieser Bestimmung lasse sich jedoch nicht ableiten, dass dann, wenn in einem späteren Veranlagungszeitraum die entrichtete KESt auf Grund eines DBA rückgefordert würde, ein rückwirkender Eintritt der…
…erheben. Entscheidungsgründe Die Stiftungszwecke der mit Stiftungsurkunde vom 22. Dezember 1993 errichteten Bw. sind die Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die gegebenenfalls künftig der Privatstiftung durch Stiftungszusatzurkunde gewidmet werden, die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die Zuwendung von Geld oder Sachleistungen an…
…erheben. Entscheidungsgründe Die Stiftungszwecke der mit Stiftungsurkunde vom 22. Dezember 1993 errichteten Bw. sind die Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die gegebenenfalls künftig der Privatstiftung durch Stiftungszusatzurkunde gewidmet werden, die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die Zuwendung von Geld oder Sachleistungen an…
…Vermögen der Stiftung nicht erfolgt. Die in bar entnommenen Beträge seien an nicht genannte Dritte bezahlt worden. Aus dem Umstand, dass diese Zahlungen auf einem Verrechnungskonto verbucht worden seien, könne nicht einfach geschlossen werden, dass es sich um Zuwendungen an die Begünstigten der Privatstiftung handle…
…als auch eine verdeckte Zuwendung erkannt. Die Vorgehensweise sei im Widerspruch zu Rz 81 und Rz 211 der Stiftungssteuerrichtlinien. Bei unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen von außerbetrieblichem Vermögen (z.B. Gewährung eines unverzinslichen Darlehens, oder hier: Duldung eines Zinsenentganges, werde das steuerpflichtige Einkommen der Privatstiftung nicht um entgehende…
…erheben. Entscheidungsgründe Die Stiftungszwecke der mit Stiftungsurkunde vom 22. Dezember 1993 errichteten Bw. sind die Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die gegebenenfalls künftig der Privatstiftung durch Stiftungszusatzurkunde gewidmet werden, die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die Zuwendung von Geld oder Sachleistungen an…
…erheben. Entscheidungsgründe Die Stiftungszwecke der mit Stiftungsurkunde vom 22. Dezember 1993 errichteten Bw. sind die Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die gegebenenfalls künftig der Privatstiftung durch Stiftungszusatzurkunde gewidmet werden, die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die Zuwendung von Geld oder Sachleistungen an…
…betreffend die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2004 und damit gegen die Wertung der Stiftungserträge der Bw. als sonstige Einkünfte gem. § 29 EStG samt deren Versteuerung zum Vollsteuersatz an verfassungsrechtlichen Bedenken ins Treffen, dass die Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an österreichische Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem…
…der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist, ist sie getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften gem. § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 rechtstechnisch um Einkünfte der Privatstiftung…
…der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist, ist sie getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften gem. § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 rechtstechnisch um Einkünfte der Privatstiftung…
…dass an der Eingangsbesteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen, die vor dem Außerkrafttreten des ErbStG durch eben dieses geregelt wurde, weiterhin festgehalten wird (vgl. den Ministerialentwurf ...). Es kann daher davon ausgegangen werden, dass zwischen der Stiftungsbesteuerung vor dem SchenkMG 2008 und nach seinem Inkrafttreten eine möglichst…
…künftiger Zuwendungen der Privatstiftung an Begünstigte erfolgen solle, woraus sich daher keinerlei zwingende Argumente für oder gegen einen Werbungskostenabzug ergeben würden, ist folgendes festzustellen: Eine historische Interpretation (subjektive Auslegung) ist dann vorzunehmen, wenn eine zweifelhafte Rechtsnorm nicht eindeutig geklärt werden kann. Da im Falle der…
…der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist, ist sie getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schuldenbesteuerung). Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften gem. § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 rechtstechnisch um Einkünfte der Privatstiftung…
…der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist, ist sie getrennt von der Normalbesteuerung der Privatstiftung zu erheben (Schedulenbesteuerung). Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften gem. § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 rechtstechnisch um Einkünfte der Privatstiftung…
…auch verdeckte Zuwendungen - einer nicht gemeinnützigen Privatstiftung unterliegen gem. § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 idF vor BudgBG 2011 dem Kapitalertragsteuerabzug. Die Kapitalertragsteuer ist gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 idF vor BudgBG 2011 im Abzugswege einzubehalten und abzuführen wobei der Abzugsverpflichtete…
…der Verhältnisse: und wenn gewichtige andere Indizien für das Vorliegen einer Briefkastenfirma festgestellt würden, so könne auch die Adresse bei einem freiberuflich Tätigen, der ein Vielzahl solcher Gesellschaften betreue, eine Rolle spielen. Begünstigungen der Privatstiftung (Österreich) : Zuwendungen an diese seien im Rahmen des Stiftungszweckes der…
…auf (verdeckte) Zuwendungen von Privatstiftungen entfallende Kapitalertragsteuern muss der Umschreibungspflicht entsprechend sorgfältig entsprochen werden. Die bloße Angabe eines Prüfungszeitraumes kann auch hier nicht genügen und schafft Unklarheiten. Erforderlich sind sowohl die exakte Beschreibung des beurteilten Sachverhaltes wie auch die Benennung der Empfänger der Kapitalerträge und…
…entrichtet worden wäre. In der dagegen am 2. April 2012 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte die Berufungswerberin (Bw.) ein, dass die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Unrecht erfolgt wäre, da sie bislang keine (wirksame) Vorschreibung der Stiftungseingangssteuer zugestellt erhalten hätte. Die Geschäftsanschrift der Privatstiftung (Bw.) befinde sich…