…Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde und ob nicht etwa der Empfänger wegen, wenn auch nur vorübergehender (regelmäßiger) Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. "Grund zur Annahme" iSd. § 17 Abs. 1 ZustG stellt dabei nicht mehr auf die subjektive Annahme des…
…Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde und ob nicht etwa der Empfänger wegen, wenn auch nur vorübergehender (regelmäßiger) Abwesenheit von der Abgabestelle, nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. "Grund zur Annahme" iSd. § 17 Abs. 1 ZustG stellt dabei nicht mehr auf die subjektive Annahme des…
…die Zustellung durch Hinterlegung ordnungsgemäß erfolgt ist, dann kommt es auf die Kenntnis des Empfängers von dieser Zustellung nicht an. Der Ansicht des Bf., die Poststelle 1200 Wien, D-Straße, sei kein Hinterlegungspostamt im Sinne des Zustellgesetzes, sondern nur ein Portier eines Bürohauses, bei dem…
…das Dokument bei Zustellung durch den Zustelldienst (§ 2 Z 7) bei dessen zuständige Geschäftsstelle zu hinterlegen. Gemäß Abs. 2 leg.cit. ist der Empfänger von der Hinterlegung des für ihn bestimmten Dokumentes mittels einer, in die vorhandene Abgabeeinrichtung (Briefkasten oä.) einzulegende, an der Abgabestelle zurückzulassende…
…Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers…
…von einer Arbeitnehmerin der F KEG entgegen genommen. Grundsätzlich liegt hier zwar ein Fall der Ersatzzustellung gem. § 16 ZustG vor. Dennoch wird auf § 16 Abs. 5 ZustG verwiesen, nach dem es eine wirksame Zustellung bei Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle nur mit dem der…
…der Abgabestelle aufhält, im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Gemäß § 17 Abs. 2 ZustG ist der Empfänger von der…
…Empfänger berufsbedingt untertags an der Abgabestelle nicht anwesend, sondern laut Fax vom 28.3.2007 täglich von 8.00 Uhr bis mindestens 18.00 Uhr in Linz im Büro ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Hinterlegung. Bei der Anwendung des § 17 Abs. 3 ZustellG…
…das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Abs. 2 : Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen…
…Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des Empfängers…
…davon ausgehen, ein Dokument sei durch Hinterlegung zugestellt, so trifft sie von Amtswegen die Pflicht festzustellen, ob auch tatsächlich durch Hinterlegung eine Zustellung bewirkt wurde und ob nicht etwa der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (vgl. VwGH…
…hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 ZustellG regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn…
…Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 3 ZustellG Grund zur Annahme haben musste, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, da ansonsten eine Hinterlegung bei einem ständig überfüllten Postkasten nicht zulässig gewesen wäre. Dafür spricht auch, dass der Bw. laut Auskunft des Zentralen…
…Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt nach § 7 ZustG sie als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem von der Behörde angegebenen Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Wirksamkeit von Ersatzzustellungen trotz Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle ist…
…3 ZustG regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst (§ 2 Z 7 leg.cit.) bei seiner zuständigen Geschäftsstelle zu hinterlegen. Von dieser Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen, wobei die in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung …
…der Abgabestelle aufhält, so ist das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger…
…an der Abgabestelle aufhält, das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Abs. 2 Von der Hinterlegung ist der Empfänger…
…Sinne des § 13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabenstelle aufhält, das Schriftstück im Fall der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Gemäß § 2 leg. cit. ist der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in den für die Abgabestelle…
…sich ergibt, daß der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem…
…der Abgabestelle aufhält, so ist das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger…