Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Adr., vom 5. Mai 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 20. April 2006, GZ. 100000/87388/2006, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft, gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289…
…der Umstand entscheidend, wann das andere Finanzamt von den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen im Bereich des anderen Amtes erlangt es seine örtliche Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist…
…die seine Zuständigkeit begründen. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen in seinem Bereich erlangt dieses Amt die (örtliche) Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist. Ein Finanzamt kann von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangen…
…von den tatsächlichen Gegebenheiten gewinnt, die seine Zuständigkeit begründen. Erst mit dem Erlangen des Wissens von der Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzungen in seinem Bereich erlangt dieses Amt die (örtliche) Zuständigkeit, womit der Verlust der Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist. Es ist gleichgültig, auf welche Weise …
…Wiener Gemeindebezirk lag. Diese Kenntniserlangung des Finanzamtes Wien 2/20 von gegebenenfalls die Zuständigkeit des Finanzamtes Wien 8/16/17 begründenden Voraussetzungen, kann aber jedenfalls keine Kenntniserlangung der eigenen Zuständigkeitsvoraussetzungen des Finanzamtes Wien 2/20 sein. Es gibt keinen Anhaltspunkt, wonach jenes Finanzamt Wien 8…
…Bf. verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter eingreifen, wenn Sache und damit Zuständigkeitsvoraussetzung des unabhängigen Finanzsenates in Zollsachen immer eine zwingend zu ergehende Berufungsvorentscheidung ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf eine Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht, oder…
…den tatsächlichen Gegebenheiten erlangt, die seine Zuständigkeit begründen bzw. weiß, dass die Zuständigkeitsvoraussetzungen in seinem Bereich tatsächlich erfüllt sind. Dabei ist auch nicht von Relevanz, ob das bis dahin zuständige Amt Kenntnis von den objektiven Voraussetzungen der Zuständigkeit eines anderen Amtes erhält (Stoll, BAO-Kommentar …
…auch nicht zuständigkeitsrechtlich saniert werden, wenn die Zuständigkeitsvoraussetzungen nach Erlassung des Bescheides beispielsweise durch später erfolgte (Rück)verlegung des Wohnsitzes erfüllt würden. Da aus den dargelegten Gründen das Finanzamt Villach im Zeitpunkt der Erlassung der bekämpften Bescheide örtlich unzuständig war, ist spruchgemäß zu entscheiden und…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum - Dr. Rainer Toperczer gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab April 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien , Zl. 100000/04064/2008-4 vom 27. Juni 2008 betreffend Erteilung einer e-Zoll-Bewilligung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes X. vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Klaus Bender, Rechtsanwalt, D-68161 Mannheim, S 1, 5 (Breite Straße), vom 26. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Villach vom 18. September 2002, Zl. 425/01688/2002, betreffend Zurückweisung einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch C., gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 8. Mai 2001, GZ. 400/10049/2000, betreffend Eingangsabgabenbefreiung, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 85 c ZollR-DG wegen Unzuständigkeit aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Horst Bruckner, Dr. Herbert Emberger, Mag. Simone Ullrich-Pansi, Rechtsanwälte OG, 8430 Leibnitz, Kadagasse 19, vom 5. Juni 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2008, GZ. 700000…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 12. September 1997, GZ. 100/33466/97, betreffend Eingangsabgaben 1996, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob diese Person nach der internen Geschäftsverteilung für die Approbation des konkreten Verwaltungsaktes befugt war, ist unmaßgebend (Ritz, BAO3, § 93 Tz 25; vgl auch Ellinger u.a., § 96 E35 bis E38). Im…