…17,60 Gebühren und Barauslagen) zugrunde. Ein Beschluss des VwGH betreffend Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung liegt dem UFS Salzburg nicht vor. Es liegt dem UFS auch kein Beschluss des VwGH über die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens in der gegenständlichen Finanzstrafsache vor. Über die Berufung wurde erwogen…
…zu entnehmen, dass es sich dabei lediglich um ein Provisorialverfahren ähnlich dem in Deutschland bekannten Verfahren der Aussetzung der Vollziehung oder einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer überreichten Höchstgerichtsbeschwerde handelte. Eine Berufungs(vor-)entscheidung gegen einen Abgabenbescheid muss ähnliche Bestandteile wie ein Erstbescheid aufweisen. Denn…
…Sollte die Behörde betreffend Anwendung der Bestimmung des Art 65 Budgetbegleitgesetz 2003 nicht mit einer Lückenschließung vorgehen, behalte man sich das Recht vor nach Erschöpfung des Instanzenzuges den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat die Finanzstrafbehörde…
…Einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde komme keine einbringungshemmende Wirkung zu. Zudem wurde der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss des VwGH vom 2. Oktober 2009 abgewiesen. Die Tatsache, dass die Steuerfahndung mit Ermittlungen beauftragt wurde, ändere nichts an der Zuständigkeit des Finanzamtes Salzburg-Stadt für die…
…Die Anträge auf Verfahrenshilfe und auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung fallen in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz und sind somit nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens vor dem UFS. Da es sich beim Einspruch vom 30. Jänner 2008 um eine Berufung gegen das Erkenntnis vom 18…
…dahingehend abändern, dass dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben werde. Im Februar 2012 wurde die Beschwerde vom Zollamt X an den zur Entscheidung befugten Unabhängigen Finanzsenat übermittelt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Wie Artikel 244 Absatz 2 ZK bestimmt, setzen die Zollbehörden die…
…und beantragte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, die mit Beschluss des VfGH vom 20. August 2004 bewilligt wurde. Mit weiterem Beschluss vom 27. September 2005 lehnte der VfGH die Behandlung der Beschwerde ab und trat diese an den Verwaltungsgerichtshof ab. In Beantwortung eines Vorhaltes des…
…Bf. ergänzende Unterlagen (neuerlicher Ablehnungsantrag; Vertagungsgesuch) vorgelegt bzw. angesichts eines bereits für den 15. Juli 2004 in der Strafsache StrNr. 12 anberaumten Verhandlungstermines des bezeichneten Spruchsenates um umgehende Erledigung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ersucht. Mit Beschwerdeentscheidung vom 20. Juli 2004, GZ. 34…
…ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt, über den zu entscheiden in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz liegt sowie eine Beschwerde gegen die am 15.7.2010 erfolgte Beschlagnahme der gegenständlichen Uhr erhoben, worüber unter GZ. FSRV/13-W/11 eine abgesonderte Rechtsmittelentscheidung…
…eine Wiederaufnahme zu bewirken. Er habe in der Vergangenheit seine Steuern immer pflichtgemäß abgeführt, und es liege ihm fern, die Behörden schädigen zu wollen. Die Einkünfte seien im Schätzungswege ermittelt worden und entsprächen nicht den tatsächlichen Einkünften. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung werde beantragt. Zur…
…1 BAO überhaupt vorlägen, die gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens eingebrachte Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Zu dem gleichzeitig gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde wird auf den Wortlaut des § 152 Abs. 2 FinStrG verwiesen, demzufolge eine Entscheidung hierüber (vgl. allerdings VwGH vom…
…sondern über diesen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bislang nicht abgesprochen. Würde der unabhängige Finanzsenat als Rechtsmittelbehörde über diesen Antrag entscheiden, würde er eine der Erstbehörde zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen und damit das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen. Der Vollständigkeit…
…FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahrens vorbehalten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den in der Beschwerdeschrift vom 23.10.2006 enthaltenen Antrag über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz liegt und nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung war. Es war…
…in die Anträge auf Einstellung des Strafverfahrens und Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…sofortigen Vollzug gebieten würden, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde beantragt. Weiters wurde (hinsichtlich der Entscheidung über die Beschwerde) die (Durchführung einer) mündliche(n) Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist zur beantragten Zuständigkeit bzw. zu dem in der…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 26. April 2001 langten beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG samt Eventualantrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 144 Abs. 3 B-VG (Sukzessivbeschwerde) und Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 85 Abs…
…in der vorgebracht wird, dass die Begründung des abweisenden Bescheides, es liege kein Bescheid über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vor, eine rechtswidrige Ermessungsübung darstelle. Seit Einbringung des Wiederaufnahmeantrages am 2. April 2009 seien die im 3 - Monats- Rhythmus eingebrachten Zahlungserleichterungsanträge seitens der Finanzverwaltung regelmäßig…
…auch eine Anspruchsbegründung der Familienbeihilfe nicht gegeben. Betreffend den Einwand der aufschiebenden Wirkung ist festzuhalten, dass die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht dazu führt, dass ein Asylverfahren noch anhängig ist. Gem. § 30 Abs. 3 VwGG hat nämlich im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die…
…zu ermitteln und dem Beschuldigten sowie den Nebenbeteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hat bereits die Finanzstrafbehörde erster Instanz bescheidmäßig abgesprochen. Der Antrag auf Ersatz der Kosten des Einschreiters war abzuweisen…
…wäre, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. § 82 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden erster Instanz die ihnen gem. §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das…