…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
… 101 Abs. 4, 103 Abs. 1 StPO) Ermittlungen durchzuführen. Dies bedeutet zwar eine funktionelle Zurechnung der Tätigkeit der Kriminalpolizei zur Strafrechtspflege, heißt aber nicht, dass sie in der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit tätig wird (siehe auch Kommentar zur StPO, Fuchs/Ratz, Manz online-Bibliothek, www.rdb.at…
…der Justizverwaltung. Fest steht, dass es sich sohin um eine von der Justizverwaltung einzuhebende Gebühr für die Intabulation ua. des Eigentums an Grundstücken handelt, welche - abgesehen von der dortigen Bemessung, die an die von der Abgabenbehörde festgestellte Gegenleistung anknüpft - ansonsten in keinerlei Konnex zur Grunderwerbsteuer…
…der Justizverwaltung. Fest steht, dass es sich sohin um eine von der Justizverwaltung einzuhebende Gebühr für die Intabulation ua. des Eigentums an Grundstücken handelt, welche - abgesehen von der dortigen Bemessung, die an die von der Abgabenbehörde festgestellte Gegenleistung anknüpft - ansonsten in keinerlei Konnex zur Grunderwerbsteuer…
…Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt Villach wies am 27. Februar 2002 zur Zahl 425/05266/05/2001 einen Einspruch - vom Zollamt als Berufung bezeichnet - der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 13. September 2001 gegen eine vereinfachte Strafverfügung des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz gem…
…Zustellung - von einer im Sinne des § 9 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 5/2008 rechtswirksamen Zustellung auszugehen. Zur Frage der fehlenden Rechtsmittelbelehrung ist auf § 140 Abs. 2 FinStrG hinzuweisen. Danach wird die Rechtsmittelfrist in dem Fall, dass eine Erkenntnis keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angaben…
…und der Umstand, dass der Bf. und nicht auch andere Personen (nachfolgende Abnehmer der verfahrensgegenständlichen Zigaretten) im festgesetzten Ausmaß zur Entrichtung der Gesamtschuld herangezogen wurde, gerügt worden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein…
…Pachteinkünfte H. W.-H. von seiner Ehegattin S. W.-H. erhalten hat. Das gegenständliche Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht nicht entscheidungsreif. Zur Zurechnung von Betriebsausgaben im Jahr 1999: Aus dem Schreiben des H. W.-H. vom 30. August 1999 ist lediglich zu entnehmen, dass der…
…Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen nicht gehöriger Zusammensetzung des Spruchsenates aufgehoben und die Finanzstrafsache zur Verhandlung und Entscheidungsfindung durch einen ordnungsgemäß zusammengesetzten Spruchsenat an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II…
…GmbH erworben und für private Zwecke verwendet. Diese Erwerbe unterliegen bei der B GmbH der 20 %igen USt, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. 1999 und 2000 wurden Repräsentationsaufwändungen zur Gänze geltend gemacht, wobei nur 50% zum Abzug gebracht werden können. (1998 wurde der Abzug vorgenommen…
…den Griff bekommen werden. Durch den Zuschuss werde die Einbringung erst ermöglicht, dass betreffe die Sphäre Gesellschafter - Gesellschaft, deshalb sei die Zurechnung zur unmittelbaren Gesellschafterin vorzunehmen. Die Einordnung unter die Ziffern des § 2 KVG sei problematisch (Abgrenzung Pflichtleistung und freiwillige Leistungen). Es bestehe keine direkte…
…auch aus ihrer Sicht eine Leistung der unmittelbaren Gesellschafterin vor.Aber auch hinsichtlich der Geldmittel, die von der X stammen, ist eine Zurechnung zur Holding vorzunehmen. Dies ergibt sich vor allem durch einen Größenschluss aus dem Urteil des EuGH vom Jänner 2006, C 494/03…
…Einen Werkvertrag für I.S. habe ich nicht gesehen. Ich habe auf einer Rechnung mit USt Ausweis das Bankkonto gefunden, daher habe ich die Zurechnung zur GesmbH vorgenommen. Der Bf. hatte auch eine Firma W. bei der er Rechnungen an Kleinunternehmer ohne Ust ausgestellt hat…
…aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: I.1. P ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Kufstein als Abgabepflichtiger vorsätzlich I.1.a. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März…
…ab: "Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden im innerstaatlichen Recht umgesetzt. Der Inhalt der Berufungsvorentscheidung beschäftigt sich mit dem Berufungsvorbringen. Die Zurechnung zur gemeinschaftlichen Gesellschafterin wurde in der Berufung gar nicht in Zweifel gezogen. Erst im Vorlageantrag wird das Interesse der Schwestergesellschaft an der Leistung behauptet…
…unter Verletzung seiner abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 durch Verheimlichung von Provisionserlösen Einkommensteuern in Höhe von insgesamt € 7.800,54 verkürzt sowie b) unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…