RIS AI
3 041 Treffer196 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0565-G/12Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2013

…des Berufungswerbers beantragten Zeitraum Februar 2008 bis November 2008 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Februar 2008 bis November 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist…

UFSL RV/0339-L/10Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2011

…den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen keine Änderung eingetreten sei, sei der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von August 2006 bis August 2009 wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Ab September 2009 könne aufgrund der vorliegenden Niederlassungsbewilligungen Familienbeihilfe für beide Kinder…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…Sache hätte entscheiden müssen. Auf die Frage, aus welchen Gründen die mit dem Erstbescheid ausgesprochene Abweisung erfolgte, kommt es im Falle eines Zurückweisungsbescheides wegen entschiedener Sache im Rechtsmittelverfahren es nicht. Ist Sache der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung wegen entschiedener Sache…

UFSK RV/0368-K/05Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…vom 25. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1999 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO i.V.m. § 92 leg.cit. wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dipl.Ing.D.M. (in der Folge Bw.) beantragte am…

UFSW RV/0357-W/08Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…2003 bis April 2004 bereits eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vom 23. Mai 2006 vorläge. Der Antrag für diesen Zeitraum sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Angeführt wurden die Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse Zl. 2006/15/0098 vom 08.02.2007, Zl…

UFSW RV/2480-W/12Familienbeihilfe - Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…wobei die Begründung lautete: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Eingabe aus folgendem Grund nicht zulässig ist: Für März 2009 bis April 2010 liegt eine rechtskräftige Berufungsentscheidung vom 11.10.2010 vor. Der Antrag ist für diesen Zeitraum wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen." Dagegen brachte…

UFSL RV/0097-L/11Familienbeihilfe- Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…bis Mai 2011 zurückgewiesen. Die Zurückweisung erfolge, weil die Eingabe aus folgendem Grund nicht zulässig sei: Der Antrag auf Familienbeihilfe vom 1.12.2010 (Anmerkung: es handelt sich dabei um das Datum des Einlangens beim Finanzamt) werde wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, weil über den Erstantrag…

UFSL RV/0693-L/07Zurückweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2008

…eine Änderung ergeben könnte. Entschieden konnte mit diesem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid somit nur bis einschließlich Juli 2006 worden sein, weshalb eine Zurückweisung wegen entschiedener Sache nur bis zu diesem Monat möglich war. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 21. November…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…die Lehre von der "Identität der Sache". Anbringen, die etwa auf Abänderung oder Aufhebung eines nicht mehr mit Berufung unterliegenden Bescheides gerichtet sind, sind (wenn dies vor allem im § 273 BAO auch anders gesagt ist als im § 68 Abs. 1 AVG) "wegen entschiedener Sache" zurückzuweisen…

UFSW RV/1628-W/06Zur Zulässigkeit des Aufgreifens des Zurückweisungsgrundes Verspätung zu einem Aufhebungsantrag gemäß § 299 BAO im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…2005 auf Aufhebung in eventu Berichtigung in eventu Abänderung der Jahresumsatzsteuerfestsetzung 1999 und des 5.) Antrages vom 15. August 2005 auf Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung für September 1999 und eventuell der Jahresumsatzsteuerfestsetzung 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheide wird insoweit abgeändert…

UFSL RV/1147-L/06Bei Gleichbleiben der Sach- und Rechtslage inhaltliche Entscheidung über Nachsichtsansuchen nicht möglich; Zurückweisung wegen res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…Bescheiderlassung am 2. März 2005 nichts geändert. Aus den dargelegten Gründen war der gegenständlichen Berufung nicht Folge zu geben. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat zu Recht das Nachsichtsansuchen 25. Mai 2005 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 4. Dezember 2006

UFSW RV/1257-W/08Bw. bringt trotz entschiedener Berufung weitere Rechtsmittel ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2008

…21. Dezember 2004) mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass infolge des Grundsatzes "ne bis in idem" eine weitere Entscheidung über eine "res judicata" nicht möglich sei. Lediglich zur Verdeutlichung dieser Ansicht - Zurückweisung wegen entschiedener Sache - sei auf den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat…

UFSW RV/0593-W/04Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Pfändungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

… 303a Abs.1 lit.c BAO gestellt hat. Sollte die diesbezügliche Prüfung zuungunsten des Wiederaufnahmewerbers ausfallen, wäre nicht eine formelle Entscheidung des Inhalts einer Zurückweisung wegen entschiedener Sache, sondern ein meritorischer Abspruch des Inhalts zu fällen, dass dem Antrag mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eine…

UFSG RV/0355-G/09Keine res judikata wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2009

…Sache hätte entscheiden müssen. Auf die Frage, aus welchen Gründen die mit dem Erstbescheid ausgesprochene Abweisung erfolgte, kommt es im Falle eines Zurückweisungsbescheides wegen entschiedener Sache im Rechtsmittelverfahren es nicht. Ist Sache der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung wegen entschiedener Sache…

UFSW RV/0403-W/08Neuerlicher Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu einem Buchungstag zu dem bereits ein Abrechnungsbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2008

…Es liegt somit eine res iudicata vor, da zu einem Buchungstag nur einmal ein Abrechnungsbescheidverfahren abgehalten werden kann. Der neuerliche Antrag wäre demnach wegen entschiedener Sache zurückzuweisen und nicht abzuweisen gewesen. Im Wiederaufnahmeantrag wird keine Begründung dafür vorgelegt, wieso nicht innerhalb der zustehenden Frist gegen…

UFSW RV/2345-W/05Familienheimfahrten eines Gastarbeiters aus Bosnien-Herzegowina
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2006

…hiezu ausgeführt, wiederholte Anbringen in ein und der selben Sache, die bereits durch einen rechtskräftigen Bescheid erledigt worden seien, seien gemäß § 68 Abs. 1 AVG 1991 wegen entschiedener Sache (res iudicata) als unzulässig zurückzuweisen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw. im Wesentlichen…

UFSW RV/2486-W/08UFS-Entscheidung als Wiederaufnahmsgrund iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…Juni 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 29. April 2008 auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2001 bis 2004 und einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 bis 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSW RV/3906-W/08Die in § 250 Abs.1 BAO angeführten Inhaltserfordernisse sind im gegenständlichen Fall gegeben, weshalb der Berufung gegen den Zurücknahmebescheid stattgegeben wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…sich nicht gegen den Zurückweisungsgrund - Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache - richtet. Der Mängelbehebungsauftrag ist daher zu unrecht erfolgt. Der Zurücknahmebescheid war daher aufzuheben. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsansicht des Finanzamtes - ein neuerlicher Antrag sei wegen des Wiederholungsverbotes für die Monate November 2004…

UFSL RV/0322-L/13Zurückweisung eines Familienbeihilfenantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…Jänner 2012 auf Gewährung von Familienbeihilfe für die drei Kinder des Berufungswerbers für den Zeitraum März bis Oktober 2009 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte mittels Formblättern Beih 1 am 16.3.2009 die Gewährung…

UFSL RV/0095-L/13Zurückweisung eines Beihilfenantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…als unzulässig zurückzuweisen. Im Übrigen erweist sich der Antrag wegen bereits entschiedener Sache (res iudicata) als unzulässig. Eine solche liegt nach übereinstimmender Rechtsprechung und Literatur dann vor, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist…