…278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. 2. Unzulässig ist eine Beschwerde u.a. wegen entschiedener Sache (res iudicata), somit wenn schon einmal über eine Bescheidbeschwerde desselben Abgabepflichtigen gegen einen bestimmten Bescheid abgesprochen wurde (vgl. Ritz/Koran, BAO…
…BAO dahingehend abgeändert, dass er zu lauten hat: "Der Antrag von ***1*** ***2*** vom 2.2.2018 auf auf Familienbeihilfe für ***5*** ***2*** und ***6*** ***2*** wird für den Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2009 als unzulässig wegen entschiedener Sache zurückgewiesen." II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Die Beschwerde war sohin aus drei Gründen zurückzuweisen. Zum Ersten ist über eine neuerliche Beschwerde in derselben Sache nicht zu entscheiden wegen des Grundsatzes der "res iudicata". Zum zweiten hat ***Bf1*** auf kein Vollmachtsverhältnis hingewiesen und die Beschwerde sohin nach ständiger Rsp in eigenem Namen…
…bis Jänner 2012 bzw. April 2011 bis Jänner 2012 abgewiesen. In der gegen den Zurückweisungsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung (jetzt: Beschwerde) führt die Beschwerdeführerin auszugsweise aus: „Wenn die Behörde meinen Antrag gemäß § 273 BAO wegen entschiedener Sache zurückweist, verkennt sie die Norm des § 273 BAO bzw…
…des Berufungswerbers beantragten Zeitraum Februar 2008 bis November 2008 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Februar 2008 bis November 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist…
…den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen keine Änderung eingetreten sei, sei der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von August 2006 bis August 2009 wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Ab September 2009 könne aufgrund der vorliegenden Niederlassungsbewilligungen Familienbeihilfe für beide Kinder…
…Sache hätte entscheiden müssen. Auf die Frage, aus welchen Gründen die mit dem Erstbescheid ausgesprochene Abweisung erfolgte, kommt es im Falle eines Zurückweisungsbescheides wegen entschiedener Sache im Rechtsmittelverfahren es nicht. Ist Sache der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung wegen entschiedener Sache…
…vom 25. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 1999 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO i.V.m. § 92 leg.cit. wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dipl.Ing.D.M. (in der Folge Bw.) beantragte am…
…Familienbeihilfe der Beschwerdeführerin für strittigen Zeitraum abgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. Mit Zurückweisungsbescheid vom 14.8.2024 wurde ein neuerlicher Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe der Beschwerdeführerin für den Zeitraum ab August 2019 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich…
…133 Abs. 4B-VG nicht zugelassen, da der gegenständliche Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zudem entspricht die gegenständliche Zurückweisung wegen entschiedener Sache bei ident gebliebenem Sachverhalt der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Wien, am 6. Mai 2021
…2003 bis April 2004 bereits eine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vom 23. Mai 2006 vorläge. Der Antrag für diesen Zeitraum sei daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Angeführt wurden die Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse Zl. 2006/15/0098 vom 08.02.2007, Zl…
…wobei die Begründung lautete: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Eingabe aus folgendem Grund nicht zulässig ist: Für März 2009 bis April 2010 liegt eine rechtskräftige Berufungsentscheidung vom 11.10.2010 vor. Der Antrag ist für diesen Zeitraum wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen." Dagegen brachte…
…bis Mai 2011 zurückgewiesen. Die Zurückweisung erfolge, weil die Eingabe aus folgendem Grund nicht zulässig sei: Der Antrag auf Familienbeihilfe vom 1.12.2010 (Anmerkung: es handelt sich dabei um das Datum des Einlangens beim Finanzamt) werde wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, weil über den Erstantrag…
…eine Änderung ergeben könnte. Entschieden konnte mit diesem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid somit nur bis einschließlich Juli 2006 worden sein, weshalb eine Zurückweisung wegen entschiedener Sache nur bis zu diesem Monat möglich war. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 21. November…
…entschiedenen Sache ausgehe, sondern den Antrag vom 22.03.2021 einfach nur als "unzulässig" zurückweise, und im Übrigen im Falle der Zurückweisung wegen entschiedener Sache auch der Vergleichsbescheid zu nennen gewesen wäre. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Unzulässigkeit liegt zB bei entschiedener…
…nicht bescheinigt werden könne. Mit Bescheid vom 16. Oktober 2018 wurde der Antrag vom 31. Jänner 2018 für den Zeitraum August bis Juni 2013 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Dieser Bescheid wurde rechtskräftig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 2018 wurde der gegenständliche Antrag für den Zeitraum…
…2 bis 4 findet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Die Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. November 2015 hatte eine Zurückweisung des Antrags der Bf. vom 20. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des…
…die Lehre von der "Identität der Sache". Anbringen, die etwa auf Abänderung oder Aufhebung eines nicht mehr mit Berufung unterliegenden Bescheides gerichtet sind, sind (wenn dies vor allem im § 273 BAO auch anders gesagt ist als im § 68 Abs. 1 AVG) "wegen entschiedener Sache" zurückzuweisen…
…auf Zahlungserleichterung wegen bereits entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, zu Recht ergangen ist. Die Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. November 2015 hatte eine Zurückweisung des Antrags der Bf. vom 19. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand…
…2005 auf Aufhebung in eventu Berichtigung in eventu Abänderung der Jahresumsatzsteuerfestsetzung 1999 und des 5.) Antrages vom 15. August 2005 auf Berichtigung der Umsatzsteuerfestsetzung für September 1999 und eventuell der Jahresumsatzsteuerfestsetzung 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheide wird insoweit abgeändert…