…betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund eines amtlichen Befundes über die Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) mit Gebührenbescheid und Bescheid über eine…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. September 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. September 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. September 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an…
…September 2007 betreffend Zurückweisung einer Berufung vom 13. Dezember 2006 (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe an das Finanzamt vom 5. Mai 2004 ersuchte die Präsidialabteilung des Bundesministeriums A (im folgenden Berufungswerber) um Refundierung der an die Beamten der…
…2006 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Über die Firma "N.I. GmbH wurde am 21. Dezember 2005 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 4. September 2006 den Berufungswerber als…
…Frau MB erlassen worden ist, dieser als ins Leere gegangen zu qualifizieren ist und korrespondierend damit auch nicht den Gegenstand einer Berufung bilden kann. Demzufolge war das Rechtsmittel seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz- ohne Auseinandersetzung mit dessen Inhalt - in Entsprechung der Bestimmung des § 273 Abs…
…die firmeninternen Aufzeichnungen und der dort angebrachte Datumsstempel sowohl auf Buchungsmitteilung als auch auf dem Erkenntnis tragen nachweislich den Eingangsstempel 19.2.2008. Somit ist die Zurückweisung der Berufung vom 18.3.2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates sachlich falsch und damit rechtlich unbegründet erfolgt…
…zurück: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Berufung aus folgendem Grund nicht zulässig ist: Der angesprochene Bescheid vom 10.12.1996 betreffend Rückforderung nicht zustehender Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 5/91 bis 12/94 ist nach Abweisung einer Berufung am 14.1.1997 unbeeinsprucht…
…FA, betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2000 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Begründung Bei der Berufungswerberin (Gaststättenwesen) fand eine Außenprüfung über die Jahre 2000 bis 2006 statt. Im…
…Wesen der materiellen [Grafik] Rechtskraft [Grafik] entwickelte sich die Lehre von der "Identität der Sache". Anbringen, die etwa auf Abänderung oder Aufhebung eines nicht mehr mit Berufung unterliegenden Bescheides gerichtet sind, sind (wenn dies vor allem im § 273 BAO auch anders gesagt ist als im …
…allerdings von einer damaligen Mitarbeiterin erst am Montag, dem 17. Februar 2003 zur Post gegeben. Allerdings ist der Betriebsprüfungsbericht Bestandteil der Begründung der angefochtenen Bescheide und wurde dieser erst am 20. Jänner 2003 zugestellt. Daher ist nach Erachten der steuerlichen Vertretung die Berufung rechtzeitig eingebracht…
…ein, welches einen Rechtsmittelfristverlängerungsantrag bis zum 25. Februar 1997 beinhaltete. In weiterer Folge wurde mit beim Finanzamt am 11. März 1997 eingelangtem Schriftsatz gegen die Gewinnfeststellungsbescheide 1991 bis 1995 sowie die Gewerbesteuerbescheide 1991 bis 1993 Berufung erhoben, wobei in der Begründung derselben im wesentlichen auf…
…Instanz möge durch einen Berufungssenat über die Berufung entscheiden und eine mündliche Verhandlung über die gegenständliche Rechtssache anberaumen. Doch mangels Bescheidadressatenqualifikation des "PAsTA-AG" liegt in der Erledigung des Finanzamtes ein Nichtbescheid. Die Berufung gegen ein "rechtliches Nichts" führt zu deren Zurückweisung und verhindert ein…
…Berufungswerber auch wirksam geworden sein muss (vgl. Stoll/Handbuch zur Bundesabgabenordnung [Ausgabe 1980] Kommentierung zu § 246 Abs. 1 BAO, Seite 610; VwGH v 22.6.2001, 2001/13/0051; 2.8.2000, 99/13/0014; 20.4.2004, 2003/13/0145) Hinsichtlich der Wirksamkeit einer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Zurückweisung einer Berufung gemäß § 273 BAO vom 20. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…für die Zeiträume 2007 und 2008 entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Bei der Bw. handelte es sich um eine Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten "Company limited by shares" = Limited…
…Wäre dies tatsächlich der Fall gewesen, hätte sie einzelne Unterrichtsgegenstände nicht durch das Ablegen von Modulprüfungen positiv abgeschlossen. Entgegen den Ausführungen der Behörde in der Berufungsvorentscheidung könne keinesfalls von einem bloß "sporadischen" Schulbesuch gesprochen werden. Die Nicht-Beurteilung in einzelnen Gegenständen in einigen Zeugnissen gehe…
…der Berufung beantragten mündlichen Verhandlung ist im gegenständlichen Fall angemessen sowohl in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei als auch in Bezug auf das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, da die Beurteilung der Bescheidadressatenqualifikation keine noch aufzuklärende Sachverhalts-, sondern eine reine…
…sei und eine Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1997 - 2001 in Bezug auf diesen stillen Gesellschafter zu unterbleiben habe. Diesbezügliche Bescheide ergingen an jeden einzelnen stillen Gesellschafter und wurden jedem einzelnen zugestellt. Der Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat wurde…