Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X., Adr., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwaltspartnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 1. Oktober 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 16. September 2010, Zl…
…eingebrachtes, nicht fristgerechtes Rechtsmittel (Beschwerde) zurückzuweisen. Da der Bf. im bisherigen Verfahren keinerlei Umstände vorgebracht hat, die geeignet wären, die bisher lediglich behauptete und auch nicht näher spezifizierte Abwesenheit (Grund, Dauer etc.) von der Abgabestelle zu untermauern - die bloße Nichtanwesenheit zum Zeitpunkt des Zustellversuches bzw…
…betreffend Zurückweisung der Berufung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Dezember 2005 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Zahl 100/90.791/2004-AFG/Li die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers…
…11. 2002 nunmehr ohnehin Dr. W. als natürliche Person als Vertreter auftritt. Dass der ergänzende Schriftsatz außerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist eingebracht wurde, schadet nicht, da die Fristwahrung schon durch die Postaufgabe des ersten Schriftsatzes erfolgte und die Schreiben vom 23.9. 2002 und 13.11…
…Die Zurückweisung der Berufung (bzw. des Vorlageantrages iSd § 276 Abs.4 BAO wie auch der Beschwerde iSd § 85c Abs.1 ZollR-DG hat mit Bescheid zu erfolgen. Dieser Bescheid ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Demnach sind auch Zurückweisungsbescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz derartige verfahrensrechtlichen Bescheide (und…
…die Bescheide des Vorsitzenden eines Spruchsenates beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz (dieses vertreten durch OR Mag. Josef Weber als Amtsbeauftragter) vom 17. und 22. März 2005, gerichtet jeweils an die Beschuldigte, mit welchen ua Durchsuchungen der…
… 308 BAO von Bedeutung. Dem Vertreter der Bf. wurde am 28. Februar 2013 telefonisch zur Kenntnis gebracht, dass auf Grund der oben geschilderten Umstände mit Zurückweisung der Beschwerde wegen mangelnder Rechtzeitigkeit vorzugehen sein wird. Der Vertreter hat daraufhin ausdrücklich auf die Übermittlung eines entsprechenden schriftlichen…
…hat daher nicht zu erfolgen. Da eine Beschwerdemöglichkeit im gegenständlichen Fall zu verneinen ist, war gem. § 156 Abs. 4 iVm § 156 Abs. 1 FinStrG mit Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit vorzugehen. Auf die Einwendungen gegen den Inhalt des Einleitungsbescheides brauchte daher nicht eingegangen werden. Es…
…Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet das, dass die durch das Zollamt Krems mit Bescheid vom 3 .Juni 2005 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde vom 24 .März 2005 keine Rechtswirkung gegenüber der Bf. entfaltet hat und diese Beschwerde nunmehr durch den UFS einer (gegenüber der Bf…
…Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtzeitigkeit gem. § 156 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6. November 2001 hat das Finanzamt Zell am See als Finanzstrafbehörde erster Instanz die durch die Vertreter des Beschwerdeführers…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des G.M., vom 6. März 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 23. Jänner 2002, Zl. 500/20267/2/2001, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird hinsichtlich des Tagesauszuges Nr. 1999…
…96-3, betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien, Zl: 100/VD-2/ZR-310/096910/93, als verspätet eingebracht, gemäß § 273 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
…2007/00294-001, betreffend die Zurückweisung der Beschwerde(n) je vom 30. April 2013 gegen die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem. § 83 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 27. April 2013 als unzulässig zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. Mai 2013…
…vom 9. Juli 2010 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufung der Beschwerdführerin (Bf) A vom 5 Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 17. März als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Zurückweisung deshalb erfolgte, weil…
…die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Voraussetzung für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides ist somit die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides. Ein diesbezüglicher Sachverhalt liegt jedoch nicht vor. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit ist der Abänderung…
…die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Voraussetzung für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides ist somit die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides. Ein diesbezüglicher Sachverhalt liegt jedoch nicht vor. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit ist der Abänderung…
…weil zwischen der Erlassung des zuletzt gültig gewordenen Einkommensteuerbescheides am 14. Mai 1997 und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vom 14. November 2008 kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Der Meinung des Bw., die Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid sei einer…
…weil zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides am 16.6.1997 und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vom 7.10.2008 kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Der Meinung des Bw., die Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid sei einer Abänderung oder Aufhebung…
…Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. November 2008, StrNr. 2004/00000-001, betreffend die Zurückweisung der Beschwerde vom 27. Oktober…
…Christa Scharf, betreffend Zurückweisung der gegen die Verständigung vom 4. Juni 2004 erhobenen Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. Juni 2004 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz die gegen die Verständigung über…