… 303 Abs. 1 lit. b gestützten Antrag Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Geltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind (lit. d leg. cit.), nicht nachgeholt wurden, musste der mangelhafte Antrag gemäß § 303 a Abs. 2 BAO vom Finanzamt als zurückgenommen erklärt…
…Februar 2007 betreffend Zurücknahmeerklärung eines Anbringens gemäß § 85 Abs. 2 BAO 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert als der Antrag vom 7. November 2006 gemäß § 303 a BAO als zurückgenommen erklärt wird. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist…
…konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 303 Abs. 2 BAO binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in…
…Dezember 2006 betreffend Zurücknahmeerklärung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 a Abs. 2 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des LG Feldkirch wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Berufungsführerin mangels Vermögen abgewiesen und…
…7. März 2006 auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend den Umsatzsteuerbescheid 2000 und den Einkommensteuerbescheid 2000 festgestellten Mängel bis zum 26. Mai 2006 gemäß § 303 a Abs 2 BAO zu beheben. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die weiteren diesbezüglichen Ausführungen in der Berufungsentscheidung des UFS…
…Inhaltserfordernisses die nachfolgenden Mängel auf: Fehlen eines Inhaltserfordernisses gemäß § 303a BAO, und zwar b) die Bezeichnung der Umstände samt Nachweisen. Gem. § 303a (1) BAO habe ein Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs…
…Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig seien. Erläuterung: Warum habe der Bw im abgeschlossenen Verfahren die urgierten Punkte nicht geltend gemacht. Die angeführten Mängel seien laut dem weiteren Inhalt dieses Bescheides beim Finanzamt gemäß § 303a Abs. 2 BAO zu beheben, wobei eine Frist bis 19.4…
…die Zurücknahmeerklärung ausgesprochen, wobei der Spruch dieses Bescheides seitens der Abgabenbehörde erster Instanz mit 23. Feber 2006 zu berichtigen war, als im gegenständlichen Fall eine Zurücknahmeerklärung gemäß § 303a Abs. 2 BAO (und nicht eine gemäß § 85 Abs. 2 BAO) vorliegt. In der gegen den Bescheid…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien XY betreffend Zurücknahmeerklärung eines Anbringens gemäß § 85 Abs 2 BAO (Wiederaufnahmeantrag vom 24.7.2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28.4…
…den Bescheid betreffend die Zurücknahmeerklärung einer Berufung gemäß § 85 Abs. 2 BAO wurde vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss die Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des…
…Anna Zangerl-Reiter, vom 5. November 2010 betreffend Zurücknahmeerklärung eines Anbringens gemäß § 85 Abs. 2 BAO 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe F.K. (in der Folge Bw.) betreibt eine Imbissstube in Innsbruck. Im Jahre 2010 fand beim…
…Das Finanzamt erteilte dem Bw. daraufhin mit Bescheid vom 14. September 2004 einen Mängelbehebungsauftrag mit folgendem Wortlaut: "Ihre Berufung vom 6. September 2004 gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995, 1996, 1997, 1998 und 2000 vom…
…Schrannengasse 2, vom 29. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 1. Juli 2010 betreffend die Zurücknahmeerklärung des Antrages auf Wiederaufnahme des Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerverfahrens 2007 (§ 303 Abs. 1 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…im abgeschlossenen Verfahren ermöglichen würden. Daher mangelt es aber (zumindest) an den von § 303a BAO in seinen lit. b und d geforderten Angaben. Damit lagen unter Berücksichtigung der oa. Rechtslage zweifelsohne inhaltliche Mängel iSd. § 85 Abs. 2 BAO vor, welche die Abgabenbehörde dazu berechtigten bzw…
…auch im Hinblick darauf, dass ja auch das o.a. Erfordernis der Darlegung der Wahrung der dreimonatigen Frist des § 303 Abs. 2 BAO mit dem eingebrachten Antrag eindeutig nicht erfüllt wurde (insbesondere da auf diesen Punkt im Antrag überhaupt nicht eingegangen wurde), sodass Ihnen letztlich…
…verspätet und nicht mehr als Erfüllung des Mängelbehebungsauftrags anzusehen, sodass die einmal eingetretene Sanktion der Zurücknahme (§ 303a Abs. 2 BAO) nicht nachträglich wieder beseitigt werden konnte. Dem Bw wäre darüber hinaus bereits ab 18. Mai 2004, als ihm gegenüber im Zuge einer persönlichen Vorsprache die…
…a.a.O., Tz 14 zu § 273). Da der angefochtene Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid betreffend die Zeiträume 2-12/2003 sohin auf Grund der Wirksamkeit des Umsatzsteuerjahresbescheides 2003 nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, war die Berufung hinsichtlich dieses Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig…
…Eingabe vom 24.09.2008 weist hinsichtlich dem Fehlen eines Inhaltserfordernisse die nachfolgenden Mängel auf: Fehlen eines Inhaltserfordernisses gemäß § 303a BAO und zwar 1) Die Bezeichnung der Umstände, auf die der Antrag gestützt wird (Urkundenfälschung, neue Tatsachen oder Beweismittel, Vorfragen, sonstiges Ereignis,...) 2) Die Angaben…
…habe. Bereits die Nichtbehebung dieses Mangels ziehe die Gegenstandsloserklärung des Antrages nach sich. Gemäß § 303 Abs. 2 BAO sei ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens innerhalb von drei Monaten von dem Zeitpunkt an einzubringen, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt habe…
…die bislang fehlenden Erklärungen, welcher Wiederaufnahmegrund vorliege bzw. aus welchen Gründen dieser Antrag erst jetzt gestellt wurde, nachzureichen. Wird einem Mängelbehebungsauftrag im Sinn des § 303a Abs. 2 BAO nicht entsprochen, ist die Abgabenbehörde nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die…